Raumnutzungsrichtlinie

§ 1 Aufgaben und Nutzung

(1) Der SCALE-UP-Raum dient der Lehre und Exploration neuer Lehrformate an der Fachhochschule Kiel.

(2) Die Nutzung des SCALE-UP-Raumes zu gewerblichen oder privaten Zwecken ist nicht gestattet.

(3) Alle Nutzer*innen des Raums müssen vor der erstmaligen Benutzung die Benutzungsrahmenordnung der FH Kiel und die Raumnutzungsrichtlinie zur Kenntnis nehmen.

§ 2 Zugang und Nutzungsberechtigungen

(1) Zugang zum SCALE-UP-Raum haben nur die berechtigten Mitarbeiter*innen der Fachhochschule. Die Verantwortlichen für die Zugangsregelung zum SCALE-UP-Raum können gesonderte Zugangsregelungen erlassen.

(2) Der Zugang wird personenbezogen überwacht.

(3) Für die Nutzung des SCALE-UP-Raumes ist für Lehrende die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung Voraussetzung oder die Anwesenheit einer eingewiesenen, autorisierten Betreuungsperson erforderlich.

(4) Für die Nutzung des SCALE-UP-Raumes in den Abendstunden bzw. an den Wochenenden ist für die betreuende Lehrperson eine Unterweisung in die Funktion der Alarmanlage des Gebäudes notwendig.

(5) Das Betreten und die Nutzung des SCALE-UP-Raumes ist Studierenden nur in Begleitung einer Lehrperson gestattet.

(6) Der Aufenthalt von Tieren im SCALE-UP-Raum ist verboten. Eine Ausnahme bilden ausgebildete Blindenhunde.

§ 3 Internet- und Computernutzung

(1) Die Benutzung der interaktiven Displays und des Internets dient ausschließlich Lehr- und Lernzwecken. Die lehrfremde Nutzung in jeglicher Form ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für das Aufrufen, Abspielen, Herunterladen, Weiterleiten, Speichern o. Ä. von gewaltverherrlichenden und/oder pornografischen und/oder politisch extremen Seiten im Internet.

(2) Installationen oder Änderungen des bestehenden Systems sind nicht gestattet. Ausnahmen sind vor der Realisierung mit dem Raumverantwortlichen abzustimmen.

(3) Eigene, nicht mehr benötigte Dateien sind von den Promethean-Boards umgehend zu entfernen.

§ 4 Verhalten im SCALE-UP-Raum

(1) Den Anweisungen des Lehrpersonals und des Raumverantwortlichen ist Folge zu leisten.

(2) Bei Beendigung einer Lehrveranstaltung ist der „Immer auf“-Schalter neben der Tür auszuschalten.

(3) Die Fenster sind beim Verlassen des Raumes zu verschließen. Wurden die automatisch schließenden Rollläden bei Veranstaltungen am Wochenende oder am Abend von Hand hochgefahren, sind diese nach Beendigung einer Veranstaltung wieder herunterzufahren.

(4) Bei Beendigung der letzten Lehrveranstaltung des Tages ist die Raumtechnik über den roten Schalter am Kabelkanal der Fensterseite des Raumes auszuschalten.

(5) Die Gerätschaften des SCALE-UP-Raumes sind pfleglich zu behandeln. Wird ein Defekt bei den Gerätschaften oder ein mutwilliger Verstoß gegen die Raumnutzungsordnung entdeckt, ist dieser umgehend dem Raumverantwortlichen zu melden.

(5) Die Einnahme von Speisen, Getränken oder Genussmitteln im SCALE-UP-Raum ist nicht gestattet.

(6) Das Rauchen und/oder Drehen von Zigaretten o. Ä. im SCALE-UP-Raum ist nicht gestattet.

(7) Die Entnahme des Rauminventars ist nicht gestattet.

(8) Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Ansprechperson:

Oliver Ujc

Zentrum für Lernen und Lehrentwicklung
Telefon: 0431 / 210-1240
E-Mail: oliver.ujc(at)fh-kiel.de