Familie & Studium
Weitere Informationen, Beratungs- und Austauschmöglichkeiten
- Umfassendes Beratungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Studierenden und Studieninteressierten ausrichtet
- Offene Sprechstunde: Montags 14:00 bis 16:00 Uhr, C18, Raum 0.06 und 0.07
- Telefonsprechstunde: Montag-Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag auch 14:00 bis 16:00 Uhr
- Zoom-Sprechstunde: Donnerstags 17:00-18:00 Uhr
- Agrarwirtschaft: Gunda Krüger, stellv. Iris Brill
- Informatik und Elektrotechnik: Dipl.-Ing. Frauke Bähnck, stellv. Dipl.-Inform. Corina Kopka und Dipl.-Ing. Maike Sieloff
- Maschinenwesen: Prof. Dr. Jana Schloesser, stellv. Dipl.-Ing. Margit Wunderlich
- Medien/Bauwesen: Dipl.-Ing. Silke Gawinski, stellv. Steffi Richter und Yvonne Richter
- Soziale Arbeit und Gesundheit: Gesche Bollert, stellv. Prof. Dr. Anja Henningsen
- Wirtschaft: Prof. Dr. Anja Wiebusch
- Das Sozialreferat bietet Untersützung und Austauschmöglichkeiten für Studierende mit Kindern, mit pflegebedürftigen Angehörigen oder bei Fragen zur Familienplanung während des Studiums.
- Für eine Vernetzung zwischen Studierenden mit Careverantwortung besteht ein Moodle Kurs, Anmeldung über sozial(at)asta.fh-kiel.de
- Umfassende Beratung zu verschiedensten Themen studentischen Lebens, wie z. B.:
- FH Studierende haben derzeit die Möglichkeit, sich jeden 1. und 3. Dienstag eines Monats auch auf dem FH-Campus zwischen 10.00 und 13.00 Uhr im Hörsaalgebäude C02 Raum 0.050 beraten zu lassen. Anmeldung an beratung.ki(at)studentenwerk.sh.
- Infoportal der Stadt Kiel für Familien (Kiel.FamilienApp)
- Angebote, Veranstaltungen, Infos, Hilfe im Notfall
- Information und Beratung
- Kostenfrei
Finanzierung und Regelungen
- Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der indivuellen Situation.
- Für die Finanzierung eines Studiums mit Kind können z. B. folgende Leistungen infrage kommen, zu denen auch über das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert wird
- Mutterschaftsleistungen
- Elterngeld
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss
- Kinderzuschlag
- BAföG
- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Wohngeld
- Finanzielle Hilfe durch die "Bundesstiftung Mutter und Kind"
- Bildung und Teilhabe
- etc.
- Auch weitere Stellen wie das Studentenwerk Schleswig-Holstein oder das Deutsche Studierendenwerk geben Überblicke zur Finanzierung des Studiums mit Kind.
- Wenn Studierende Angehörige pflegen und gleichzeitig einer Beschäftigung nachgehen, kann es sein, dass sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld oder ein zinsloses Darlehen haben. Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung für pflegende Beschäftigte gibt es auf der Seite "Wege zur Pflege".
- Eine Möglichkeit zur Berechnung voraussichtlicher Familienleistungen bietet das Infotool für Familien vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Verschiedene Regelungen und Angebote können die Vereinbarkeit von Familie und Studium fördern. Externe Seiten liefern weitere Informationen:
- Mutterschutz; Checkliste vor der Geburt; Checkliste nach der Geburt, Frühe Hilfen
- Elternzeit (Während des Studiums kann Elternzeit inform einer Beurlaubung genommen werden. Je nach persönlicher Situation und Kapazität können Studienveranstaltungen aber auch weiterhin besucht werden.)
- Familienerholung; Mutter-Kind-/Vater-Kind-Kuren
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unterstützung für pflegende Angehörige; Kuren für pflegende Angehörige; Hilfe für Studierende mit Pflegeverantwortung
Schwangerschaft während des Studiums - Leitfaden
Während des Studiums besteht Schutz für die Gesundheit von werdenden bzw. stillenden Müttern und für das ungeborene Kind bzw. das Kind, das gestillt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Schwangerschaft oder Stillzeit der Hochschule gegenüber auf freiwilliger Basis gemeldet worden ist.
- Agrarwirtschaft: Prof. Dr. Katrin Mahlkow-Nerge
- Informatik und Elektrotechnik: Prof. Dr. Andreas Luczak
- Maschinenwesen: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Mallon
- Medien/Bauwesen: Prof. Dr. Patrick Rupert-Kruse
- Soziale Arbeit und Gesundheit: Doris Neppert
- Wirtschaft: Prof. Dr. Harm Bandholz
- Zusammen mit der Ansprechperson wird ein Formular ausgefüllt, das die Meldung der Schwangerschaft bzw. Stillzeit dokumentiert.
- Ein ärztlicher Nachweis oder ein Nachweis der Hebamme*des Entbindungshelfers mit voraussichtlichem bzw. tatsächlichem Geburtstermin ist beizufügen.
- Es erfolgt eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.
- In einem vertraulichen Gespräch zwischen der schwangeren bzw. stillenden Person und der Ansprechperson wird festgestellt, ob und welche Gefährdungen bei den Tätigkeiten im Rahmen des Studiums (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen, Tragen von schweren Gegenständen etc.) existieren.
- Liegen keine Gefährdungen vor, kann das Studium ohne Veränderungen fortgesetzt werden.
- Sollten Gefährdungen bestehen, wird gemeinsam erörtert, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können oder ob eine Anpassung der Studienbedingungen möglich ist.
- Lässt sich keine solche Lösung finden, dürfen diese Tätigkeiten nicht ausgeübt werden. In diesem Fall werden - soweit möglich - Alternativen zum Erbringen der erforderlichen Studienleistung angeboten.
- Das Gespräch wird dokumentiert.
- In der Regel tritt die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes ein. Abweichungen sind immer möglich.
- Um vor Überlastung zu schützen darf die Hochschule schwangere bzw. stillende Personen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 Uhr und 22 Uhr an Ausbildungsveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen lassen, solange sie sich nicht ausdrücklich dazu bereit erklärt.
- An Veranstaltungen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr dürfen schwangere bzw. stillende Personen nicht teilnehmen.
- Wenn die Teilnahme an einer Prüfungerwünscht ist, die bereits vor der Meldung der Schwangerschaft angemeldet war und die innerhalb der Mutterschutzfrist oder den genannten Schutzzeiten liegt, muss eine schriftliche Einverständniserklärung erfolgen.
- Das Formular dafür ist bei der Ansprechperson erhältlich.
- Die Einverständniserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden und einzelne oder alle Prüfungen wieder abgemeldet werden, wodurch keinerlei Nachteile entstehen.
- Eine Abmeldung von Prüfungen muss persönlich beim Prüfungsamt erfolgen. Als Nachweis genügt ein ärztliches Attest oder der Hinweis auf die Meldung der Schwangerschaft bei der zuständigen Ansprechperson.
- Bei nicht angetretenen Prüfungen gelten die allgemeinen Regelungen der Prüfungsverfahrensordnung, sodass sie gegebenenfalls als Fehlversuch gewertet werden.
- Wenn in den genannten Zeiten die Teilnahme an Lehrveranstaltungen gewünscht ist, muss ebenfalls eine Einverständniserklärung erfolgen. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Wenn die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen erwünscht ist, gewährt die Hochschule einen Ersatzruhetag.
- Sollte eine Befreiung bspw. von Präsenzveranstaltungen erforderlich sein, ist die Kontaktaufnahme zur zuständigen Ansprechperson erforderlich.
- Für vorgeschriebene Untersuchungen zur Schwangerschaft und Mutterschaft erfolgt eine Freistellung durch die Hochschule.
- Stillzeiten sind gesetzlich festgeschrieben: Bis zu 12 Monate nach der Geburt kann für 2x täglich 30 Minuten oder 1x täglich 60 Minuten zum Stillen freigestellt werden.
- Der Datenschutz wird gewahrt.
- Die Fachhochschule Kiel ist verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren, sobald eine Schwangerschaft oder Stillzeit durch Studierende gemeldet wird.
- Die Daten werden nach der letzten Eintragung für zwei Jahre gespeichert. Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.
Für Fragen zum Thema Mutterschutz steht auch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) zur Verfügung.
Studienorganisation und Vereinbarkeit
Die gelebte Praxis in den Fachbereichen ist geprägt von einer Kultur der Kommunikation und der Wertschätzung für die geleistete Care-Arbeit. Als Ansprechpersonen für Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit von familiären Aufgaben und fachbereichsspezifischen Aspekten (wie u. a. der individuellen Semesterplanung) dienen die Fachbereichsgleichstellungsbeauftragten. Mithilfe einer gemeinsamen Erörterung sollen Möglichkeiten abgewogen werden, inwiefern auf konkrete Bedürnisse reagiert und gleichzeitig Chancengerechtigkeit gegenüber allen Studierenden gewahrt werden kann.
Das Studienangebot der FH Kiel umfasst einige Studiengänge im Online-Format.
Unter Umständen können folgende Studiengänge in Teilzeit studiert werden:
- Bachelor Soziale Arbeit - Informationen dazu beim Studierendensekretariat
- Bachelor Betriebswirtschaftslehre Online Teilzeit
Ziel eines Nachteilsausgleichs ist es, chancengerechte Bedingungen für Studierende in besonderen Lebenslagen gem. § 18 PVO herzustellen. Dies gilt insbesondere auch für Studierende im Mutterschutz, mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen. Ein Nachteilsausgleich kann sowohl im Hinblick auf Prüfungsangelegenheiten als auch auf Studienorganisation gewährt werden.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs erfolgt nicht pauschal, sondern ist immer eine Einzelfallentscheidung der*des Prüfungsausschussvorsitzenden.
Hinweis: Vor der Antragstellung auf Gewährung eines Nachteilsaugleichs aufgrund besonderer familiärer Sorgeverantwortung wird dringend empfohlen rechgzeitig ein Beratungsgespräch beim Familienservice hinsichtlich der Antragstellung, individueller Situation und geeigneter Nachweise wahrzunehmen.
Zum Antragsformular (FH-intern)
Im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit existiert die Möglichkeit einer familienbedingten Vorabanmeldung für bis zu drei der zu belegenden (teilnahmebeschränkten) Kurse. Diese Unterstützung für Eltern und Pflegende wird von den Fachbereichsgleichstellungsbeauftragten betreut.
Um sich für eine begrenzte Zeit primär den familiären Aufgaben zu widmen und danach weiter zu studieren, entscheiden sich einige Studierende dazu, ein oder mehrere Urlaubssemester einzulegen, was Vorteile bieten, aber auch Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nähere Inormationen dazu gibt auch das Studierendensekretariat der FH Kiel.
Studierende haben, je nach Verfügbarkeit der Plätze, die Möglichkeit, ihr Kind in einer der Kitas des Studentenwerks Schleswig-Holstein betreuen zu lassen.
Angrenzend an den Campus der FH Kiel befindet sich die Kita Grenzstraße des Studierendenwerks Schleswig-Holstein (Einrichtung mit zehn Krippenplätzen).
Des Weiteren stehen städtische Einrichtungen und Einrichtungen verschiedener Kita-Träger sowie Tagespflegepersonen zur Verfügung, die auch über das KitaPortal Schleswig-Holstein inklusive der Hinweise zur Platzvergabe zu finden sind.