Verarbeitungsverzeichnis

Die Datenschutz-Grundverordnung sieht gem. Art. 30 vor, alle Verarbeitungstätigkeiten in Zusammenhang mit personenbezogenem Datum in einem „Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten“ zu dokumentieren. Dieser gesetzlichen Regelung kommt die Fachhochschule Kiel mit der Erfassung ihrerVerarbeitungstätigkeiten nach.Die dokumentierten Verarbeitungstätigkeiten werden in ein elektronisches Verzeichnis übertragen.

Das Verzeichnis ist auf Anfrage der Aufsichtsbehörde (ULD) zur Verfügung zu stellen

Die Einzeldokumentation ist von der/ von dem jeweiligen Verfahrensverantwortlichen umzusetzen. Ein Musterformular und konkrete Informationen zu den Inhalten der Dokumentation erhalten Sie hier.