Begriffsbestimmungen

Eine Vielzahl der in der DSGVO verwendeten Begriffe sind spezifiziert. Grundlegende Begriffe finden Sie in:

Art. 4 Nr. 1 DSGVO: „personenbezogene Daten“ sind „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ( „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittelsZuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind…“

Personenbezogene Daten für Hochschulen können sein: Adress- oder Erreichbarkeitsdaten; Geburtsdaten; IP-Adresse; Matrikelnummer; Beschäftigtendaten; z.B. Sozialversicherungsnummer; persönl. Berechtigungskennzeichen u. a.

Zu beachten ist der Schutz für besondere Kategorien personenbezogener Daten wie z.B. Angaben zur Gesundheit o. Sexualität o.a. ethnischer Herkunft https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&qid=1481744755386&from=DE#d1e2066-1-1

Art. 4 Nr. 2 DSGVO: „Verarbeitung“ ist jeder „…mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung…“

Verarbeitungen an Hochschulen können in Zusammenhang mit folgenden Zwecken gegeben sein: z. B.: Immatrikulationen, Klausuren-Listen führen, Webseiten erstellen, Bewerbungs- Berufungsverfahren, Erfassung von Arbeitszeiten, Aktenvernichtung, Nutzungsprotokollierung in IT-Verfahren, Durchführung von Veranstaltungen etc.

Art. 4 Nr. 21 DSGVO: „Aufsichtsbehörde“ "… ist eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle."

Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Fachhochschule Kiel ist das:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Holstenstraße 98
24103 Kiel
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Tel.: 0431/ 988-1200

Für weitere Erläuterungen zu datenschutzrechtlichen Begriffen der DSGVO s. Artikel 4 DSGVO https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&qid=1481744755386&from=DE#d1e1508-1-1