Auftragsverarbeitung
Datenverarbeitung kann von der Fachhochschule Kiel gleichfalls in Beauftragung eines Dritten durchgeführt werden. Die Fachhochschule Kiel bleibt dabei Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Beispiele für eine Auftragsverarbeitung können sein:
- Papier- und Aktenvernichtung
- Datenarchivierung
- Cloud-Nutzung
- Externe Durchführung von Befragungen
- Massenverarbeitungen (z.B. Newsletter-Versand u.a.)
- Fernwartung
- etc.
Datenverarbeitung im Auftrag ist, grundsätzlich in einem gesonderten Vertrag (sog. Auftragsverarbeitungsvertag) zu regeln. Inhaltliche Regelungen müssen dem Art. 28 DSGVO entsprechen. Dazu gehören u.a.:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten
- Kategorie der betroffenen Personen
- Recht und Pflichten des Verantwortlichen
Sollte die Auftragsverarbeitung mit der Übermittlung in ein im Drittland in Verbindung stehen, ergeben sich besondere Prüfschritte und ggf. besondere vertragliche Vereinbarungen.
Werden vom Auftragsverarbeiter keine Vertragsvorlagen zur Verfügung gestellt, erhalten Sie über die Datenschutzbeauftragte der FH Kiel (datenschutz@fh-kiel.de) oder das Justiziariat (inka.roetterink@fh-kiel.de) einen Mustervertrag.