Ausführungen zur DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung resultiert aus der EU-Datenschutzreform. Mit dem Ziel eines einheitlich ausgelegten Datenschutzrechts innerhalb der Europäischen Union, wurde 2016 die DSGVO veröffentlicht und löste mit Ihrem In-Kraft-Treten am 25.Mai 2018 die bis dahin gültige EU-Datenschutzrichtlinie ab.

Die DSGVO ist als Verordnung unmittelbar von allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Bislang abweichende nationale Rechtsgrundlagen zum Datenschutz sind nicht mehr gültig, sondern ergänzen nur dort, wo die DSGVO keine Regelung getroffen hat bzw. auf Umsetzung/ Konkretisierung in den Mitgliedstaaten verweist.

Hintergründe zur Entstehungsgeschichte der DSGVO werden in folgender Dokumentation verdeutlicht https://www.bpb.de/mediathek/254194/democracy-im-rausch-der-daten