Weiterbildung, Fortbildung, Bildungsurlaub

Beschäftigte mit Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. 5 Arbeitstage im Kalenderjahr können zur Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme genutzt werden. Eine Verblockung auf 10 Arbeitstage ist möglich.

Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme fortgezahlt, die Kosten der Veranstaltung trägt die teilnehmende Person.

Geregelt ist dies im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Das WBG ist am 6. März 2012 in Kraft getreten und ersetzt das "Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz". 

Weitere Informationen zum WBG  (Link zur Landesregierung).

Oncampus (Online-Weiterbildung)

 

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder § 5 Qualifizierung

(1) Ein hohes Qualifizierungsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern. Qualifizierung dient der Steigerung von Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes, der Nachwuchsförderung und der Steigerung von beschäftigungsbezogenen Kompetenzen. Die Tarifvertragsparteien verstehen Qualifizierung auch als Teil der Personalentwicklunng.

(vollständiger § als pdf)

Fortbildungserlass (nicht nur für Beamte wichtig)

Zu den internen Fortbildungsprogrammen der FH Kiel gelangen Sie hier.