Personalrat
Kontaktaufnahme, allgemeine Hinweise
Die rechtliche Grundlage für das Wirken der Personalräte ist das „Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.“.
Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten. Die Mitglieder stehen den Kolleginnen und Kollegen bei Problemen, Fragen und Anregungen rund um das Beschäftigungsverhältnis gerne zur Verfügung. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt, auf Wunsch auch gegenüber einzelnen anderen Personalratsmitgliedern.
Die Inanspruchnahme des Personalrats erfolgt gemäß §33 MBG Schl.-H. während der Arbeitszeit, bzw. ist Arbeitszeit.
Hauptpersonalrat für den Geschäftsbereich Wissenschaft
Der Hauptpersonalrat Wissenschaft ist die Stufenvertretung der örtlichen Personalräte der Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf übergeordnete Angelegenheiten, deren Auswirkungen die Beschäftigten aller oder mehrerer Hochschulen betreffen.
Geschäftsstelle:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft und Kultur
Herr Mirco Gimm
Brunswiker Straße 16-22