Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss
Rechtsgrundlagen und Aufgaben
Gemäß § 21 (2) HSG kann der Senat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden.
Er muss als einen zentralen Ausschuss einen Haushalts- und Planungsausschuss bilden.
Der Zentrale Haushalts- und Planungsausschuss (ZHP) ist zuständig für alle, die gesamte Hochschule berührenden Haushalts- und Planungsfragen, insbesondere für:
- die Planung hinsichtlich der Personal- und Sachmittel sowie der Räume,
- die Vorbereitung der Feststellung des Haushaltsplans,
- Vorschläge zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie Betriebseinheiten
- Vorbereitung von Entscheidungen zum Haushaltsvollzug
- Vorbereitung von Entscheidungen zur Verteilung der Haushaltsmittel auf die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen
- Vorbereitung von Entscheidungen zu Einsparungen