Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss

Rechtsgrundlagen und Aufgaben

Gemäß § 21 (2) HSG kann der Senat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden.

Er muss als einen zentralen Ausschuss einen Haushalts- und Planungsausschuss bilden.

Der Zentrale Haushalts- und Planungsausschuss (ZHP) ist zuständig für alle, die gesamte Hochschule berührenden Haushalts- und Planungsfragen, insbesondere für:

  • die Planung hinsichtlich der Personal- und Sachmittel sowie der Räume,
  • die Vorbereitung der Feststellung des Haushaltsplans,
  • Vorschläge zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie Betriebseinheiten
  • Vorbereitung von Entscheidungen zum Haushaltsvollzug
  • Vorbereitung von Entscheidungen zur Verteilung der Haushaltsmittel auf die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen
  • Vorbereitung von Entscheidungen zu Einsparungen

Mitglieder

Liste Mitglieder

Terminsache

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