Senatsausschüsse

Der Senat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden. Die Mitgliedergruppen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 müssen darin angemessen vertreten sein.

Er muss als zentrale Ausschüsse

  • den Zentralen Studienausschuss (ZSA),
  • den Zentralen Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer (ZAFW),
  • den Zentralen Ausschuss für Digitalisierung (ZAD)
  • den Zentralen Haushalts- und Planungsausschuss (ZHP) sowie
  • den Zentralen Gleichstellungsausschuss (ZGA)
  • die Ethikkommission
  • die Ehrenkommission

bilden.

Über die Einsetzung weiterer Ausschüsse entscheidet der Senat mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Senat gewählt. Es können auch Mitglieder der Hochschule gewählt werden, die nicht Mitglied des Senats sind.

Die Wahlergebnisse für die Besetzung der Ausschusssitze für die Wahlperiode 2024-2026 (2024-2025 Wahlgruppe 3) finden Sie unter diesem Link