Kurzinformationen
Allgemeines
Gewählt wird nach der Gremienwahlordnung der Fachhochschule Kiel vom 31. Mai 2021 (NBl. HS MBWK Schl.-H. 4/2021 vom 16. Juli 2021, S. 53) i.V.m. der Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel vom 1. Dezember 2023 (NBl. HS MBWFK Schl.-H. 1/2024 vom 8. Februar 2024, S. 4). Leseabschrift
Es werden gewählt:
Die Vertreter*innen der Gruppen nach § 13 Abs. 1 HSG in den ERWEITERTEN SENAT, den SENAT und in die KONVENTE der Fachbereiche.
Die Mitglieder dieser Gremien werden für eine bestimmte Zeit gewählt. Sie beträgt für Studierende 1 JAHR, für alle anderen Mitglieder 2 JAHRE.
Wahlberechtigung
Alle Mitglieder der Fachhochschule Kiel sind in ihren jeweiligen Wahlgruppen wahlberechtigt.
Kollegiat*innen am Studienkolleg sind wahlberechtigt für die Senate, aber nicht wählbar.