Gremienwahlen
Bewerbungen
Der Wahlausschuss hat am 2. April 2025 die eingegangenen Wahlbewerbungen geprüft und alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zugelassen.
Sie können die Bewerbungen unter Kandidierendenliste einsehen.
Bis zum 10. April 2025 können Beschwerden gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses bei der Wahlleitung eingelegt werden.
Gremienwahlen 2025
Wahlen in der Wahlgruppe 3 (Studierende) am 14. und 15. Mai 2025
Die Gremienwahlen der FH Kiel finden dieses Jahr am
Mittwoch, 14. Mai und Donnerstag, 15. Mai 2025 als Urnenwahl in Präsenz
und als Direktwahl statt. An beiden Tagen können Sie Ihre Stimme von 9 bis 15 Uhr auf den Campus der FH Kiel abgeben. Die Durchführung der Wahl findet gemäß den Vorschriften der Gremienwahlordnung der FH Kiel statt. Die Gremienwahlordnung der Fachhochschule Kiel vom 31.05.2021 inkl. Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung der Fachhochschule Kiel vom 1. Dezember 2023 finden Sie als Leseabschrift hier.
Es wird NUR in der Wahlgruppe 3 (Studierende) gewählt. Alle Informationen rund um die Wahlen finden Sie hier auf der Homepage. Bitte informieren Sie sich regelmäßig!
Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier.
Die Zusammensetzung der Gremien ergibt sich aus den Satzungen der FH Kiel in Verbindung mit den Regelungen des HSG.
Die Wahl findet als Urnenwahl in Präsenz und als Direktwahl statt.
Wahlvorschläge sind bis zum
Mittwoch 26. März 2025, 15.00 Uhr,
im Wahlamt einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür die hier abrufbaren Formulare. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Es ist zulässig, dass mehrere Kandidierendenpaare ihre Bewerbung auf einem Wahlformular eintragen und dieses gemeinsam einreichen.
Eine vorläufige Gesamtliste der Wahlbewerber*innen ist vom 28. März bis zum 04. April 2025 im internen Bereich der Homepage einsehbar.
Wir bitten Sie, insbesondere im Falle einer Kandidatur, die dort angegebenen Daten zu prüfen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt und in den Geschäftsstellen der Fachbereiche vom 12. März bis zum 04. April 2025 aus. Jede*r Wahlberechtigte ist nur in einer Wahlgruppe und in einem Fachbereich wahlberechtigt. Wer mehreren Wahlgruppen angehört, ist in der Gruppe wahlberechtigt, in der er oder sie überwiegend tätig ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlausschuss.
Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie gem. § 89 Absatz 3 LVwG i.V.m. § 24 Absatz 2 GWO bis zum 26. April 2025 einen entsprechenden Antrag im Wahlamt oder per E-Mail an wahlen.team(@)fh-kiel.de stellen. Ihnen werden dann die Wahlunterlagen für eine Briefwahl per Post zugesandt. Wenn Sie trotz Antrags bis zum 7. Mai 2025 keine bzw. unvollständige oder unrichtige Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie im Wahlamt oder per E-Mail unter wahlen.team(@)fh-kiel.de bis zum 13. Mai 2025 (15 Uhr) bei der Wahlleiterin Ersatzwahlunterlagen beantragen.