Beschwerdestelle

Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) ist, Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung des Alters, oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen.

Nach § 13, Abs. 1 AGG haben alle Beschäftigten das Recht, sich bei der Beschwerdestelle ihrer Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, bzw. von Vorgesetzten wegen einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Gemäß § 14 Abs. 7 HSG SH gelten die §§ 3 Abs. 4 sowie 7, 12 und 13 AGG entsprechend für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten der Hochschule sind. Hierzu gehören u. a. auch die Studierenden und Lehrbeauftragten (s. § 13 Abs. 4 HSG), denen somit auch das Beschwerderecht zusteht.

Durch die Richtlinie der Fachhochschule Kiel zum Schutz vor Benachteiligung, sexualisierter Belästigung und Gewalt vom 29.05.2019 übernimmt die Fachhochschule Kiel Verantwortung, ihre Mitglieder und Angehörigen vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Gewalt zu schützen.

Alle Hochschulangehörigen und -mitglieder haben das Recht Beratung bei den jeweiligen Anlaufstellen in Anspruch zu nehmen sowie Beschwerde bei der Beschwerdestelle einzureichen. Beratungsgespräche und Beschwerdeverfahren unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit.

Es ist empfehlenswert, sich an eine der in §4 unserer Satzung genannten Beratungsstellen zu wenden, die auf die jeweiligen Bereiche spezialisiert sind. Hier können erste Hilfestellungen geleistet werden. Dort werden Sie auch unterstützt, den formellen Beschwerdeantrag auszufüllen, mit dem das Verfahren in der Beschwerdestelle startet.

Einreichen einer Beschwerde

Eine Beschwerde wird durch die Einreichung eines ausgefüllten Beschwerdeformulars entgegengenommen. Es wird dringend empfohlen, das Formular zur Einreichung einer Beschwerde gemeinsam mit der dafür zuständigen Beratungsstelle auszufüllen, die hier aufgeführt sind. Diese füllen in der Regel auch den allgemeinen Teil am Anfang des Formulars aus.

Sollten Sie das Formular nicht mit einer Beratungsstelle ausfüllen, geben Sie im Allgemeinen Teil trotzdem zum Verhältnis der Beschwerde führenden Person zur FH Kiel und zu Sonstiges: Abteilung/Fachbereich o. Studiengang und Semester an.

Etwaige zusätzliche Dokumente/ Beweise/ Anlagen/ Bilder sollten zusammen in einer einzigen Datei getrennt vom eigentlichen Beschwerdeformular eingereicht werden.

Hier können Sie das Formular für die Beschwerde herunterladen

Die Zusendung beider Dateien kann dann per E-Mail oder per Papier an die Adresse unten erfolgen. 

Mitglieder der Beschwerdestelle

Prof. Dr. Saskia Bochert, Prof. Dr. Rainer Geisler, Gabriele Küchmeister, Prof. Dr. Mario Nahrwold, Dr. Britta Thege

Anschrift und Email:

Präsidium der Fachhochschule Kiel
Beschwerdestelle nach (AGG)
Sokratesplatz 1
24149 Kiel

beschwerdestelle(at)fh-kiel.de