Prüfungspläne und Termine
Für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfungen erstellen die Prüfungsausschüsse für ihren Fachbereich einen Prüfungsplan, der zu Beginn eines jeden Semesters bekannt gegeben wird. Spätestens sieben Kalendertage vor Beginn einer jeweiligen Prüfung gibt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den endgültigen Ort und Zeit der Prüfung durch Aushang und online bekannt.
Für Aufsichtsarbeiten (Klausuren) werden zwei aufeinanderfolgende Prüfungszeiträume festgelegt. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann für Prüfungen, die keine Aufsichtsarbeiten sind, die Bekanntgabe des Prüfungstermins auf die jeweilige Prüferin oder den jeweiligen Prüfer delegieren.
Prüfungspläne und Termine der einzelnen Fachbereiche: