Ordnungen und Satzungen
Das Studium an der Fachhochschule Kiel wird durch verschiedene Satzungen geregelt.
Die Prüfungsverfahrensordnung regelt das Prüfungsverfahren der Bachelor- und Masterstudiengänge fachbereichsübergreifend.
Jeder Bachelor- und Masterstudiengang bestimmt in der Prüfungsordnung studiengangspezifische Prüfungsverfahren und Prüfungsanforderungen.
Die Anerkennungs- und Anrechnungsordnung regelt die Möglichkeit, Leistungen und Kompetenzen, die bereits erworben wurden, anzuerkennen oder anzurechnen.
Prüfungsverfahrensordnung
Das Prüfungsverfahren an der Fachhochschule Kiel ist für alle Bachelor- und Masterstudiengänge fachbereichsübergreifend einheitlich in der Prüfungsverfahrensordnung geregelt.
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnung regelt im Wesentlichen die Regelstudienzeit, das Studienvolumen, die zu erreichende Qualifikation und welche Module der Studiengang umfasst. Darüber hinaus kann eine Prüfungsordnung Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen und Abschlussarbeiten festlegen.
Jede Prüfungsordnung enthält 2 Anlagen. Die Anlage 1 beinhaltet die Qualifikationsziele des Studienganges und die Anlage 2 enthält das Curriculum.
Hier finden Sie die Prüfungsordnungen Ihres Fachbereiches.
- Prüfungsordnungen des Fachbereichs Agrarwirtschaft
- Prüfungsordnungen des Fachbereichs Informatik und Elektrotechnik
- Prüfungsordnungen des Fachbereichs Maschinenwesen
- Prüfungsordnungen des Fachbereichs Medien / Bauwesen
- Prüfungsordnungen des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit
- Prüfungsordnungen des Fachbereichs Wirtschaft
- Prüfungsordnung des Studienganges Data Science
- Prüfungsordnung der Gesundheitsstudiengänge
Anerkennungs- und Anrechnungsordnung
Leistungen und Kompetenzen, die Sie in Studiengängen der Fachhochschule Kiel oder an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht haben oder Kompetenzen und Fähigkeiten, die Sie außerhalb von Hochschulen erworben haben, können auf einen Bachelor- oder Masterstudiengang anerkannt bzw. angerechnet werden, soweit sie keinen wesentlichen Unterschied zum Zielmodul aufweisen bzw. gleichwertig sind.