För­der*in wer­den!

Fra­gen und Ant­wor­ten zum Deutsch­land­sti­pen­di­um für Per­so­nen, Un­ter­neh­men und Stif­tun­gen, die För­der*in wer­den möch­ten

Fol­gen­de Fra­gen wer­den hier be­ant­wor­tet:

Was ist das Deutsch­land­sti­pen­di­um (DStip)?
Wie funk­tio­niert die För­de­rung?
Wer wird ge­för­dert?
Wo sind wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu be­kom­men?

 

Was ist das Deutsch­land­sti­pen­di­um (DStip)?

Das Deutsch­land­sti­pen­di­um ist ein deutsch­land­wei­tes Sti­pen­dien­pro­gramm für be­gab­te Stu­die­ren­de an staat­li­chen und staat­lich an­er­kann­ten Hoch­schu­len. 2022 gab es deutsch­land­weit 30491 Ge­för­der­te durch das Deutsch­land­sti­pen­di­um.

Die aus­ge­wähl­ten Sti­pen­di­at*innen er­hal­ten für die Dauer von zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Se­mes­tern eine Un­ter­stüt­zung von mo­nat­lich 300€.

Mehr In­for­ma­tio­nen kön­nen auf den Sei­ten des Deutsch­land­sti­pen­di­ums ein­ge­se­hen wer­den.

 

Wie funk­tio­niert die För­de­rung?

Der Ge­samt­be­trag von mo­nat­lich 300€ wird hälf­tig aus fi­nan­zi­el­len Mit­teln des Bun­des ge­stellt, wäh­rend die zwei­te Hälf­te durch ein­zel­ne oder meh­re­re För­dern­de ge­mein­sam für 12 Mo­na­te auf­ge­bracht wird. Die Vor­ge­hens­wei­se wird in die­ser Über­sicht näher er­läu­tert:

Auch klei­ne­re Be­trä­ge sind will­kom­men. Be­trä­ge meh­re­rer För­de­rer wer­den dann in die FH Kiel Stif­tung ein­ge­zahlt. So legen beispw. 3 För­de­rer je­weils einen mo­nat­li­chen Be­trag fest, der zu­sam­men 150 € er­gibt. Zu­züg­lich der 150€, die der Bund stellt, kommt ein kom­plet­tes Sti­pen­di­um von 300€ zu­sam­men. 

Soll­ten Sie sich für eine För­de­rung oder Teil­för­de­rung in­ter­es­sie­ren, wen­den Sie sich für nä­he­re De­tails bitte an deutsch­land­sti­pen­di­um(at)fh-kiel.de oder kon­tak­tie­ren Sie Frau Anja Sta­pel­feldt unter der 0431/ 210 1002.
 

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf den Sei­ten des Deutsch­land­sti­pen­di­ums:  "Warum es sich lohnt" und unter "Häu­fig ge­stell­te Fra­gen"

 

Wer wird ge­för­dert?

  • Stu­die­ren­de mit her­aus­ra­gen­den Leis­tun­gen
  • Stu­die­ren­de, die sich ge­sell­schaft­lich en­ga­gie­ren und be­son­de­ren per­sön­li­chen Ein­satz ge­zeigt haben, wie etwa die er­folg­rei­che Über­win­dung von Hür­den in der ei­ge­nen Bil­dungs­bio­gra­fie
  • durch die Stif­tung eines so­ge­nann­ten "zweck­ge­bun­de­nen Sti­pen­di­ums" kön­nen Sie Stu­die­ren­de eines von Ihnen aus­ge­wähl­ten Stu­di­en­gangs för­dern

 

Wo sind wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu be­kom­men?