Gaststudium

Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Zweithörerinnen und Zweithörer bedürfen für die Teilnahme an den Vorlesungsveranstaltungen auch der Zustimmung des Dekanats des zuständigen Fachbereichs. Sie darf nicht zum Nachteil der Studierenden der Hochschule erteilt werden.

Anträge auf Gast- oder Zweithörerschaft sind für das Sommersemester bis zum 15.1.d. J. und für das Wintersemester bis zum 15.7.d. J. schriftlich an das Studierendensekretariat der Fachhochschule Kiel zu richten. Mit dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen.

Gasthörer/innen

Als Gasthörer/in kann für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aufgenommen werden, wer einen Antrag stellt und

  1. min. das Abschlusszeugnis einer Realschule oder
  2. ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer 10. Klasse eines deutschen Gymnasiums oder
  3. eine vergleichbare Qualifikation besitzt.

Prüfungsleistungen können bei einer Gasthörerschaft nicht erbracht werden. Gasthörer/innen erhalten keinen Studierendenstatus, Semesterbeiträge werden nicht erhoben. Es ist eine Gebühr von zzt. 10 EURO bei Antragsgenehmigung zu entrichten.

Zweithörer/innen

Als Zweithörerinnen und Zweithörer können eingeschriebene Studierende anderer deutscher Hochschulen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen aufgenommen werden. Es ist ebenfalls ein Antrag zu stellen.

Prüfungsleistungen können erbracht werden (keine Abschlussprüfung). Semesterbeiträge werden nicht erhoben. Es ist eine Gebühr von zzt. 10 EURO bei Antragsgenehmigung zu entrichten. Der Antrag gilt jeweils für ein Semester.

Nach Antragsgenehmigung reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag auf Einschreibung und die Gebühr von zzt. 10 EURO bei uns ein.

Nähere Informationen erhalten Sie im Studierendensekretariat:

Fachhochschule Kiel
Sokratesplatz 1
24149 Kiel
Tel.: 0431 210-1339

für Agrarwirtschaft gilt:

Fachhochschule Kiel
Fachbereich Agrarwirtschaft
Grüner Kamp 11
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 845-0