Data Science

Master

Abschluss: Master of Science (M. Sc.)
Dauer des Studiums: 3 Semester
Unterrichtssprache: Englisch
Immatrikulation: jeweils zum Sommer- und Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfristen für alle Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Deine Zukunft mit einem Data-Science-Studium

Social Media, Satellitenaufnahmen, mobile Anwendungen, Industrie 4.0 - die Welt erlebt eine Datenexplosion. Für Unternehmen aller Branchen wie auch für den öffentlichen Sektor wird die intelligente Nutzung von Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Datenethik immer wichtiger. So Potenziale identifiziert und Mehrwerte realisiert werden. Dafür sind Experten gefragt, die aus den Datenmassen Zusammenhänge erschließen und sinnvolle Rückschlüsse ziehen.

Gute Gründe für Data Science an der FH Kiel zu studieren

  • Nicht nur Theorie, sondern auch Anwendung: Im Praxisprojekt und der Masterarbeit werden reale Herausforderungen von Unternehmen in Norddeutschland gelöst.
  • Die Studierenden entwickeln ein Gesamtverständnis, wie sie auch Themen wie Datenhaltung, Aufbereitung, -Visualisierung, und -Sicherheit ganzheitlich umsetzen können.
  • der Studiengang führt Studierende mit unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen zusammen (u.a. Informatiker, Ingenieure, Naturwissenschaftler, Psychologen, Wirtschaftswissenschaftler) und bietet ein breites Netzwerk an Unternehmenskooperationen aus unterschiedlichen Branchen (u.a. Energie, Medizin, öffentliche Verwaltung, Medien, Telekommunikation, Startups).
  • alle Pflichtmodule finden montags bis mittwochs statt und sind dadurch gut mit einer parallelen Berufstätigkeit zu vereinbaren

Curriculum

1. Fachsemester:

  • Data Visualization and Visual Analytics
  • Tools and Programming Languages for Data Science
  • Mathematics and Multivariate Statistics
  • Machine Learning
  • Data Management
  • Cloud Computing

2. Fachsemester

  • Social Media Analytics
  • Big Data Technologies
  • Deep Learning
  • Application Project
  • Elective Module

3. Fachsemester

  • Thesis
  • Kolloquium

Bewerbung

  • Zugang zum Masterstudium „Data Science“ erhält, wer mindestens mit der Note 2,5 einen Bachelorstudiengang abgeschlossen hat und darüber hinaus mindestens 30 Leistungspunkte (nach ECTS) kumulativ in den Fachgebieten „Mathematik/Statistik“ und „Informatik“ nachweisen kann. Dabei müssen mindestens 10 Leistungspunkte (nach ECTS) in dem Fachgebiet "Mathematik/Statistik" und mindestens 10 Leistungpunkte (nach ECTS) im Fachgebiet "Informatik" nachgewiesen werden.
  • Umfasst das vorausgegangene Studium weniger als 210, aber mindestens 180 LP sind die fehlenden Kompetenzen nachzuholen. In der Regel soll ein Gesamtumfang von 300 LP erreicht werden. Nachzuweisende Kompetenzen sowie der spätest mögliche Zeitpunkt für deren Nachweis werden den Bewerberinnen und Bewerbern durch den Prüfungsausschuss bei Studienbeginn als Auflage mitgeteilt.
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.  Anerkannte Nachweise finden Sie in §7 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Data Science.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem außerhalb des Bologna-Raums (Mitglieder der European Higher Education Area) erworbenen Bachelorabschluss benötigen zusätzlich folgenden Qualifikationsnachweis:

  • GRE mit einem Mindestperzentil von 65% in allen Teilen des Tests (Verbal Reasoning, Quantitative Reasoning und Analytical Writing).

Anmerkung:

Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind. Dieses ist mit einer Bescheinigung der besuchten Hochschule bei der Bewerbung nachzuweisen. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier. Darüber hinaus ist zusammen mit dem Zulassungsantrag  eine Bescheinigung des Prüfungsamtes vorzulegen, aus der sich die bisher erbrachten benoteten Prüfungsleistungen, die hieraus gebildete vorläufige Durchschnittsnote sowie die Anzahl der bisher erreichten Kreditpunkte im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu erreichenden Kreditpunkte für den jeweiligen Studiengang ergibt. 

Bewerber/ innen, die ihr Bachelorstudium bereits beendet haben, müssen für die Berechnung der Wartezeit den Tag der Erbringung der letzten Prüfungsleistung nachweisen ggf. durch Bescheinigung der Hochschule.

Bewerbungen für das erste Fachsemester:  

  • November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
  • Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Bewerbungen für höhere Fachsemester:

Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungstelle.

  • November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
  • Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.

Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):

  1. Nachweis über o.g. Hochschulstudium (Bachelorzeugnis, Leistungsübersicht mit ausgewiesener Bachelornote, etc.) oder wenn der erste Hochschulabschluss noch nicht abgeschlossen ist: Nachweis, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind mit einer ausgewiesenen vorläufigen Durchschnittsnote. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier.
  2. Nachweis über o.g. Englischkenntnisse
  3. Erste Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, etc.)
  4. Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  5. Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
  6. vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
  7. Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
  8. bei erworbenen Bachelorabschluss außerhalb des Bologna-Raums GRE (Mindestperzentil von n 65% in allen Teilen des Tests (Verbal Reasoning, Quantitative Reasoning und Analytical Writing))

Online-Bewerbung im o.g. Zeitraum möglich

Bewerben an der FH Kiel - so geht's

Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (Ausländer-, Härtefallquote) werden 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 80% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor, welche als Zulassungsvoraussetzung gemäß Prüfungsordnung gefordert wird.

Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung.

Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.

Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.

Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.

Nähere Informationen zu o.g. Gebühren und Beiträgen

Weitere Informationen

Kontakt

Postanschrift:

Fachhochschule Kiel
Studierendensekretariat
Sokratesplatz 1
24 149 Kiel

Tel.: 0431/210-1339

Email: studieninformation(at)fh-kiel.de

Büro:

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Studierendensekretariat
Sokratesplatz 3
24149 Kiel

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