Ein­schrei­bung

Herz­lich will­kom­men an der Fach­hoch­schu­le Kiel!

Hier fin­den Sie Hin­wei­se zum Vor­gang der Ein­schrei­bung an der Fach­hoch­schu­le Kiel. Des Wei­te­ren er­hal­ten Sie hier erste In­for­ma­tio­nen aus Ihrem neuen Fach­be­reich, die so ge­nann­ten ERST­SE­MES­TER­IN­FOR­MA­TIO­NEN.

Ein­schrei­bungs­ver­fah­ren und Un­ter­la­gen

Nach­dem Sie sich er­folg­reich an der Fach­hoch­schu­le Kiel be­wor­ben haben und einen der be­gehr­ten Stu­di­en­plät­ze er­gat­tert haben, er­hal­ten Sie im Be­wer­bungs­por­tal "Casy" einen Zu­las­sungs­be­scheid bzw. eine Ein­la­dung zur Ein­schrei­bung. Die­ser for­dert Sie auf, in­ner­halb einer be­stimm­ten Frist im "Casy" die On­line-Im­ma­tri­ku­la­ti­on vor­zu­neh­men.

Fül­len Sie dazu im "Casy" alle Fel­der der On­line-Im­ma­tri­ku­la­ti­on sorg­fäl­tig aus und laden Sie dort die be­nö­tig­ten Un­ter­la­gen hoch.

Hier kön­nen Sie eine Liste mit allen grund­sätz­lich ein­zu­rei­chen­den Un­ter­la­gen ein­se­hen. Bitte be­ach­ten Sie, dass in Ihrem Fall mög­li­cher­wei­se nicht alle ge­nann­ten Un­ter­la­gen er­for­der­lich sind.

Bitte be­ach­ten Sie:
Wird die On­line-Im­ma­tri­ku­la­ti­on nicht in­ner­halb der im Zu­las­sungs­be­scheid/in der Ein­la­dung zur Ein­schrei­bung fest­ge­setz­ten Frist be­an­tragt, bzw. sind die Un­ter­la­gen un­voll­stän­dig oder feh­ler­haft, so wird der Zu­las­sungs­be­scheid/die Ein­la­dung zur Ein­schrei­bung un­wirk­sam. Die Ein­schrei­bung wird nicht vor­ge­nom­men und der Stu­di­en­platz­an­spruch ver­fällt.

Wir bit­ten Sie daher in Ihrem ei­ge­nen In­ter­es­se die On­line-Im­ma­tri­ku­la­ti­on schnellst­mög­lich zu be­an­tra­gen und die ge­for­der­ten Un­ter­la­gen hoch­zu­la­den. Damit er­leich­tern Sie uns die wei­te­re Be­ar­bei­tung und si­chern sich selbst einen ge­ord­ne­ten Stu­di­en­be­ginn.

Sind Ihre Un­ter­la­gen zur Ein­schrei­bung un­voll­stän­dig ge­we­sen, so wird sich das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen, so­fern die Ein­schreib­frist noch nicht ab­ge­lau­fen ist.

Waren Ihre Un­ter­la­gen voll­stän­dig und die Ein­schrei­bung konn­te vor­ge­nom­men wer­den, so er­hal­ten Sie als Be­stä­ti­gung etwa 2 Wo­chen spä­ter Ihre per­sön­li­chen Zu­gangs­da­ten zu den Elec­tro­nic Ser­vices für Stu­die­ren­de der Fach­hoch­schu­le Kiel und Ihren Stu­die­ren­den­aus­weis. Bitte be­ach­ten Sie, dass diese Zu­gangs­da­ten und der Stu­die­ren­den­aus­weis erst ab Se­mes­ter­be­ginn gül­tig sein wer­den.

Erst­se­mes­ter­in­for­ma­tio­nen

Unter dem Punkt "Rund um den Stu­di­en­be­ginn" kön­nen Sie wich­ti­ge Erst­se­mes­ter­in­for­ma­tio­nen Ihres zu­künf­ti­gen Fach­be­rei­ches (z. B. Se­mes­ter­eröff­nungs­ter­mi­ne, Mathe-Vor­kurs) er­hal­ten. Dar­über hin­aus bie­ten die Fach­schaf­ten, der je­wei­li­gen Fach­be­rei­che re­gel­mä­ßig be­son­de­re At­trak­tio­nen (z.B. Erst­se­mes­ter­fahrt zum Ken­nen­ler­nen) an. 

Rund um den Stu­di­en­be­ginn

Wi­der­ruf der Im­ma­tri­ku­la­ti­on

Die Ein­schrei­bung kann bis zu 3 Wo­chen nach Se­mes­ter­be­ginn ge­löscht wer­den. Ist die Ein­schrei­bung nach Se­mes­ter­be­ginn er­folgt, gilt das Ein­schreib­da­tum. Ein An­trag auf Wi­der­ruf der Im­ma­tri­ku­la­ti­on und, falls schon aus­ge­hän­digt, die Chip­kar­te sind pos­ta­lisch an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at zu sen­den.

Eine Rück­erstat­tung der Ein­schreib­ge­bühr nach einer Lö­schung ist nicht mög­lich.

Vor­dru­cke für den An­trag auf Wi­der­ruf der Im­ma­tri­ku­la­ti­on fin­den Sie im Stu­di­en­ser­vice von "Casy".