Soziale Arbeit Online (BASA-online)
BachelorAbschluss: Bachelor of Arts (B. A.)
Dauer des Studiums: 8 Semester als Teilzeitstudium (180 LP, mit optionaler staatlicher Anerkennung 210 LP)
Unterrichtssprache: Deutsch
Immatrikulation: jeweils zum Sommersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfristen für das erste Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Studienform: berufsbegleitendes Teilzeitstudium mit Online- und Präsenzanteilen
Deine Zukunft mit einem Studium Soziale Arbeit
Zentrale Aufgaben Sozialer Arbeit sind die Förderung sozialer Teilhabe, die Anregung und Ermöglichung von Bildungsprozessen von Menschen in ihrer Lebenswelt sowie die Unterstützung bei der Bewältigung sozialer Probleme und die Verhinderung sozialer Ausgrenzungsprozesse. Mit dem Abschluss stehen unsere Studierenden Berufstätigkeiten in allen Feldern der Sozialen Arbeit offen. Im Anschluss an den Bachelor-Abschluss können sie in der Berufseingangsphase an der Fachhochschule die staatliche Anerkennung erwerben.
Gute Gründe, Soziale Arbeit an der FH Kiel zu studieren
- wissenschaftlich und praxisnah (Einblicke in Forschung, Praxismesse, Lehrbeauftragte aus der Praxis)
- Möglichkeit der individuellen fachlichen Schwerpunktsetzung
- engagierte Lehrende, gute Fachbereichskultur
Beste Aussichten
Michael Mühlthaler
„Der Praxisschnack am Fachbereich bietet Studierenden monatlich die Möglichkeit zum Austausch mit bereits berufstätigen Sozialpädagog*innen und -arbeiter*innen und war für mich ausschlaggebend bei der beruflichen Entscheidungsfindung.“
Leiter Sozialdienst Haus St. Anna der Deutsch-Ordens Altenhilfe GmbH
Curriculum
1. Fachsemester:
- Geschichte, Theoriezugänge und Struktur Sozialer Arbeit
- Einführung in die Rechtsgebiete der Sozialen Arbeit
- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
2. Fachsemester
- Familie: Eine multidisziplinäre Einführung
- Arbeit: Eine multidisziplinäre Einführung
- Einführung in Existenzsicherungsrecht und Verwaltungsrecht
- Einführung in Methoden der Sozialen Arbeit
3. Fachsemester
- Soziale Gerechtigkeit: Eine multidisziplinäre Einführung
- Inklusion/Exklusion: Eine multidisziplinäre Einführung
- Spezifische Methoden der Sozialen Arbeit: Kreativität und Medienpädagogik
- Theorieprojekt
- Modul Staatliche Anerkennung*
4. Fachsemester
- Gesprächsführung und Beratung in der Sozialen Arbeit
- Modul Staatliche Anerkennung*
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre**
5. Fachsemester
- Organisation und Management Sozialer Arbeit
- Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht im Kontext Sozialer Arbeit
- Diversität: Methodische Ansätze in der Sozialen Arbeit
- Modul Staatliche Anerkennung*
6. Fachsemester
- Projektplanung und Evaluation
- Sozialraumorientierung und Netzwerkarbeit
- Ökonomische Aspekte in der Sozialen Arbeit
- Spezifische Methoden der Sozialen Arbeit in Krisen und Konflikten
- Praxisprojekt
- Modul Staatliche Anerkennung*
7. Fachsemester
- Soziale Arbeit und Gesundheit: Prävention und Gesundheitsförderung
- Sozialpolitik und transnationale Bezüge Sozialer Arbeit
- Ethik und professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit
- Praxisprojekt
- Modul Staatliche Anerkennung*
8. Fachsemester
- Profession und Disziplin: Theorien Sozialer Arbeit und deren Bezug zu Praxisfeldern
- Abschlussmodul
*optional
**obligatorisch, aus Wahlmodulkatalog
Bewerbung
- Hochschulzugangsberechtigung
- der Nachweis einer mindestens 1,5-jährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit oder tätigkeitsgestützter Vorerfahrungen von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit einer vollen Stelle in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit und
- der Nachweis einer einschlägigen studienbegleitenden Berufstätigkeit in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit mit mindestens 15 Wochenstunden. Der Nachweis ist jedes Semester erneut zu erbringen und bis zum Beginn des Semesters (1. September/1. März) in der Koordinationsstelle des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit einzureichen.
Einen Leitfaden zum Nachweis der berufspraktischen Erfahrung sowie die studienbegleitende Berufstätigkeit erhalten Sie direkt beim Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit.
Informationen und Fristen bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
- November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
Bewerbungen für höhere Fachsemester:
Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungstelle.
- November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis der o.g. berufspraktischen Erfahrung
- Nachweis des o.g. Beschäftigungsverhältnisses
- Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
- ggf. Bescheinigung über geleistete Dienste (Wehr-oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d Entwicklungshelfergesetztes - Dienstbescheinigung)
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis)
- vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/ innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben an der FH Kiel - so geht's
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-, Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einem gleichen Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium herangezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemester entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitauswahlkriterium herangezogen.
Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Nähere Informationen zu o.g. Gebühren und Beiträgen
Weiterhin wird bei Online Studiengängeneine Mediennutzungsgebühr erhoben.
Fragen?
Weitere Infos zum Studiengang im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Studiengangsleitung Prof. Dr. Tanja Pütz
Noch unentschlossen? Hier geht's zur Studienberatung
Infomaterial anfordern
Kontakt
Postanschrift:
Fachhochschule Kiel
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1
24 149 Kiel
Tel.: 0431/210-1338
Büro:
Fachhochschule
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 3
24149 Kiel
Öffnungszeiten:
Unsere aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.