Soziale Arbeit
BachelorAbschluss: Bachelor of Arts (B. A.)
Dauer des Studiums: 6 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Immatrikulation: jeweils zum Sommer- und Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfristen für alle Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Deine Zukunft mit einem Studium Soziale Arbeit
Zentrale Aufgaben Sozialer Arbeit sind die Förderung sozialer Teilhabe, die Anregung und Ermöglichung von Bildungsprozessen von Menschen in ihrer Lebenswelt sowie die Unterstützung bei der Bewältigung sozialer Probleme und die Verhinderung sozialer Ausgrenzungsprozesse. Mit dem Abschluss stehen unsere Studierenden Berufstätigkeiten in allen Feldern der Sozialen Arbeit offen. Im Anschluss an den Bachelor-Abschluss können sie in der Berufseingangsphase an der Fachhochschule die staatliche Anerkennung erwerben.
Gute Gründe, Soziale Arbeit an der FH Kiel zu studieren
- wissenschaftlich und praxisnah (Einblicke in Forschung, Praxismesse, Lehrbeauftragte aus der Praxis)
- Möglichkeit der individuellen fachlichen Schwerpunktsetzung
- engagierte Lehrende, gute Fachbereichskultur
Beste Aussichten
Michael Mühlthaler
„Der Praxisschnack am Fachbereich bietet Studierenden monatlich die Möglichkeit zum Austausch mit bereits berufstätigen Sozialpädagog*innen und -arbeiter*innen und war für mich ausschlaggebend bei der beruflichen Entscheidungsfindung.“
Leiter Sozialdienst Haus St. Anna der Deutsch-Ordens Altenhilfe GmbH
Curriculum
1. Fachsemester:
- Einführung in die Disziplin und Profession Sozialer Arbeit (Dauer: 2 Semester)
- Intersektionale Perspektiven auf Lebenslagen und Lebenswelten (Dauer: 2 Semester)
- Einführung in wissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit
- Professionsethische Grundlagen der Sozialen Arbeit
- Pädagogische und Soziologische Grundlagen
- Interdisziplinäre Lehre (Wahlmodule, studierbar vom 1.-6. Semester)*
2. Fachsemester
- Diagnostik und Fallverstehen
- Kommunikation und Beratung I
- Politische und ökonomische Grundlagen
- Praktikum I (Arbeitsfeld frei wählbar)
3. Fachsemester
- Forschung in der Sozialen Arbeit I
- Ästhetische Bildung und Medienbildung in der Sozialen Arbeit I
- Kommunikation und Beratung II
- Psychologische und sozialmedizinische Grundlagen
4. Fachsemester
- Forschung in der Sozialen Arbeit II
- Ästhetische Bildung und Medienbildung in der Sozialen Arbeit II
- Einzelfall- und gruppenbezogene Handlungsformen in der Sozialen Arbeit
- Gemeinwesenarbeit und sozialraumorientierte Handlungsformen in der Sozialen Arbeit
- Sozialrechtliche und zivilrechtliche Grundlagen
5. Fachsemester
- Theoretische Grundlagen der Schwerpunkte (Wahlmodul, Dauer: 2 Semester)
- Konzeptionelle Übungen der Schwerpunkte und Praktikum II (Wahlmodul, Dauer: 2 Semester)
- Recht in der Sozialen Arbeit: schwerpunktbezogene Grundlagen (Wahlmodul)
6. Fachsemester
- Bachelorthesis
*10 LP Interdisziplinäre Lehre werden ab dem 1. Semester studiert und sind aus dem hochschulweiten Angebot wählbar
Wahl eines 1. und 2. Schwerpunktes im 5. & 6 Semester aus:
- Erziehung und Bildung
- Rehabilitation und Gesundheitswesen
- Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
- Soziale Hilfen
Bewerbung
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil) oder
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung
- alle Infos zur Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
- November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungen für höhere Fachsemester:
Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungstelle.
- November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
- ggf. Bescheinigung über geleistete Dienste (Wehr-oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d Entwicklungshelfergesetztes - Dienstbescheinigung)
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis)
- vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/ innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben an der FH Kiel - so geht's
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-, Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einem gleichen Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium herangezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemester entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitauswahlkriterium herangezogen.
Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Fragen?
Weitere Infos zum Studiengang im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Studiengangsleitung Prof. Dr. Carmen Hack
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