Pflege berufsbegleitend
BachelorAbschluss: Bachelor of Science (B. Sc.)
Dauer des Studiums: 7 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Immatrikulation: jeweils zum Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester: Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Studienform: Vollzeit - berufsbegleitend
Deine Zukunft mit einem Pflege-Studium
Wer bereits als Pflegefachperson tätig ist und Interesse an einer Erweiterung der Qualifikationen hat, um den komplexer werdenden Anforderungen in der Pflege auch zukünftig gerecht zu werden, findet im Bachelorstudiengang Pflege als berufsbegleitende Möglichkeit die ideale Gelegenheit dafür.
Im Studium werden berufliche Erfahrungen mit akademischem Wissen verknüpft, um Kompetenzen zu erwerben, die Pflegehandlungen wissenschaftlich und fallbezogen zu begründen, kritisch zu hinterfragen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Parallel zum Beruf lässt sich der Bachelorabschluss in Pflege erwerben, wobei ein individueller Schwerpunkt durch die Wahl einer Vertiefungsrichtung gesetzt werden kann. Im Rahmen des Studiums sind 90 Leistungspunkte zu absolvieren, während weitere 90 Leistungspunkte aus der abgeschlossenen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann auf das Studium angerechnet werden. Bei einer Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Altenpflege oder (Kinder-)Krankenpflege werden diese 90 Leistungspunkte über eine Prüfung vor Studienbeginn erworben.
Gute Gründe, Pflege an der FH Kiel zu studieren
- praxisnahe Lehre
- enge Zusammenarbeit mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen der Region
- viele Wahlmodule, Möglichkeit zur Schwerpunktbildung
- hohe Interaktion zwischen den Studierenden und Lehrenden durch Kleingruppenkonzept
- gutes Netzwerk zu internationalen Partnerhochschulen/Partneruniversitäten
Curriculum
1. Fachsemester:
- Pflegeprozessgestaltung I 1)
- Profession Pflege
- Interdisziplinäre Lehre
2. Fachsemester:
- Pflegeprozessgestaltung I 1)
- Professionelles Denken und Agieren in Pflege
- Interdisziplinäre Lehre
3. Fachsemester:
- Pflegeprozessgestaltung II 1)
- Arbeiten in Organisationen der Pflege 1)
- Gesellschafts- und Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen
- Interdisziplinäre Lehre
4. Fachsemester:
- Pflegeprozessgestaltung II 1)
- Arbeiten in Organisationen der Pflege 1)
- Kommunikation und Beratung in der Pflege
- Interdiszplinäre Lehre
5. Fachsemester:
- Pflegeprozessgestaltung III 1)
- Praktika Pflege1)
- Ein Wahlmodul aus einer Vertiefungsrichtung 2)
- Interdisziplinäre Lehre
6. Fachsemester:
- Pflegeprozessgestaltung III1)
- Praktika Pflege1)
- Ein Wahlmodul aus einer Vertiefungsrichtung 2)
- Interdisziplinäre Lehre
7. Fachsemester:
- Zwei Wahlmodule aus einer Vertiefungsrichtung 2)
- Interdisziplinäre Lehre
- Thesis
1) Diese Module werden aus der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann auf das Bachelorstudium Pflege berufsbegleitend angerechnet bzw. aus einer Prüfung vor Studienbeginn, sofern Studierende eine Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, (Kinder-)Krankenpflege oder Altenpflege abgeschlossen oder einen anderen äquivalenten Abschluss nach PflBG haben.
2) Die Vertiefungsrichtungen sind:
- Pflegepädagogik,
- Heilkundliche Aufgaben Atmung sowie
- Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten.
Bewerbung
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife oder
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung
- erfolgreich abgeschlossene generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann oder
- eine erfolgreich abgeschlossene mindestens 3jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege oder ein anderer äquivalenter Abschluss nach dem Pflegeberufegesetz), sofern eine erfolgreich bestandene Prüfung der Module 1-5 (gemäß Anhang 2 Curriculum des Bachelor‐Studiengang Pflege (berufsbegleitend)) zur Bewerbung nachgewiesen werden kann (Prüfungsbescheinigung vom Fachbereich). Die Prüfungstermine finden Sie unter Prüfung der Module 1-5 B.S.c. Pflege (berufsbegleitend) für die Zulassung.
- alle Infos zur Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungen für höhere Fachsemester:
Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungstelle.
- November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (s.o.),
- Ausbildungszeugnis zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann,
alternativ Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene mindestens 3jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege oder ein anderer äquivalenter Abschluss nach dem Pflegeberufegesetz), sofern eine erfolgreich bestandene Prüfung der Module 1-5 (gemäß Anhang 2 Curriculum des Bachelor‐Studiengang Pflege (berufsbegleitend)) zur Bewerbung nachgewiesen werden kann (Prüfungsbescheinigung vom Fachbereich), - Bescheinigung bei Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde),
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/wurde, in dem die Zulassung für ein 1. Semester angestrebt wird,
- ggf. Bescheinigungen über geleistete Dienste (Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d. Entwicklungshelfergesetzes – Dienstbescheinigung),
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis),
- vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen,
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben an der FH Kiel - so geht's
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-, Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einem gleichen Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium herangezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemester entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitauswahlkriterium herangezogen.
Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Fragen?
Studiengangsleitung Prof. Dr. Katharina Scheel
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Zulassungsstelle
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Tel.: 0431/210-1338
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