Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation (ÖuU)
BachelorAbschluss: Bachelor of Arts (B. A.)
Dauer des Studiums: 7 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Immatrikulation: jeweils zum Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfristen für das erste Fachsemester: Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Deine Zukunft mit einem Studium Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation
Unternehmen, Behörden, Institutionen oder Organisationen - alle brauchen eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit, um sich zu positionieren und darzustellen. Dies geschieht zum einen über die Vermittlung von Informationen über verschiedenste Kanäle nach außen, zum anderen über die Kommunikation nach innen. Wie das funktioniert, lernen die Student*innen in diesem Studiengang. Ob als Pressesprecher*in, PR-Redakteur*in oder -Managerin - spannende und verantwortungswolle Aufgaben in einer dynamischen Branche erwarten die Absolvent*innen.
Gute Gründe, ÖuU an der FH Kiel zu studieren
- praxisnahe und wissenschaftlich fundierte Lehre
- Vorbereitung gleichermaßen auf die PRund Kommunikations-Praxis sowie -Wissenschaft
- Vernetzung mit Expert*innen aus der PR- und Kommunikationspraxis
- persönliche Kontakte zwischen Dozierenden und Studierenden
Beste Aussichten
Aenne Boye
„Von den vielen praktischen Inhalten im Studium wie einem Interview auf der Frankfurter Buchmesse oder einer Videoproduktion während der Kieler Woche habe ich beim Berufseinstieg ebenso profitiert wie von den Grundlagen im Journalismus und in der Pressearbeit.“
Redakteurin Industrie- und Handelskammer Flensburg
Curriculum
1. Fachsemester:
- Kommunikations- und Medienwissenschaften
- Wissenschaftliche Methoden
- Schreiben und Präsentieren in der PR
2. Fachsemester
- BWL und Recht
- Public Relations und Kommunikationsmanagement
- Internationale PR 1
3. Fachsemester
- Marktkommunikation
- Corporate Identity
- Internationale PR 2
4. Fachsemester
- Strategische Unternehmenskommunikation und PR-Evaluation
- Medienanalyse und Content-Produktion
- Internationale PR 3
5. Fachsemester
- Politische Kommunikation und Kampagnen
- Wahlmodul 1
- Wahlmodul 2
- Organisationskommunikation im globalen Kontext 1
6. Fachsemester
- Projekt im Unternehmen*
- Medienprojekt
- Medienethik
- Organisationskommunikation im globalen Kontext 2
7. Fachsemester
- Interdisziplinäres Wahlmodul**
- Organisationskommunikation im globalen Kontext 3
- Thesis
- Kolloquium
* Projekt mit realem Auftraggeber
** Wahlmodule aus anderen Fachbereichen
Bewerbung
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil) oder
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung
- alle Infos zur Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungen für höhere Fachsemester:
Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungstelle.
- November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (s.o.),
- Bescheinigung bei Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/wurde, in dem die Zulassung für ein 1. Semester angestrebt wird,
- ggf. Bescheinigungen über geleistete Dienste (Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d. Entwicklungshelfergesetzes – Dienstbescheinigung),
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis),
- vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen,
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben an der FH Kiel - so geht's
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-, Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einem gleichen Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium herangezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemester entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitauswahlkriterium herangezogen.
Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Fragen?
Weitere Infos zum Studiengang im Fachbereich Medien / Bauwesen
Studiengangsleitung Prof. Dr. Petra Dickel
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Sokratesplatz 1
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Tel.: 0431/210-1338
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