Kindheitspädagogik
BachelorAbschluss: Bachelor of Arts (B. A.)
Dauer des Studiums: 6 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Immatrikulation: jeweils zum Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfristen für das erste Fachsemester: Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Deine Zukunft mit einem Kindheitspädagogik-Studium
Ob in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsschulen, Familienzentren, Bildungs- oder Mehrgenerationenhäusern - der Bedarf an akademischer Qualifikation im Bereich der frühkindlichen Bildung ist groß. Das Studium behandelt praxisorientiert die psychische und soziale Entwicklung von Kindern und betrachtet verschiedene Möglichkeiten ihrer Förderung.
Gute Gründe, Kindheitspädagogik an der FH Kiel zu studieren
- Zugang zu interessanten, verantwortungsvollen und gesellschaftlich relevanten Berufsfeldern
- Konzept des Forschenden Lernens, Verknüpfung von Theorie und Praxis im Studium
- Erwerb umfassenden Wissens über Kinder und Jugendliche
Curriculum
1. Fachsemester:
- Päd. und soz. Grundlagen der Kindheitspädagogik
- Weltzugänge / Bildungsbereiche
- Handlungsfeld Kindheitspädagogik I (Schwerpunkt Kita, inkl. Praktikum I)
- Einführung empirische Forschungsmethoden I
- Wahlmodule „Interdisziplinäre Lehre“
2. Fachsemester
- Weltzugänge / Bildungsbereiche
- Handlungsfeld Kindheitspädagogik I (Schwerpunkt Kita, inkl. Praktikum I)
- Einführung empirische Forschungsmethoden II
- Diversität I
- Rechtliche Grundlagen der Kindheitspädagogik II
- Wahlmodule „Interdisziplinäre Lehre“
3. Fachsemester
- Handlungsfeld Kindheitspädagogik II
- Diversität II
- Kindheitspädagogische Konzepte und Vielfalt
- Erziehungswissenschaftliche Zugänge
- Rechtliche Grundlagen der Kindheitspädagogik II
- Wahlmodule „Interdisziplinäre Lehre“
4. Fachsemester
- Forschendes Lernen I (inkl. Praktikum II)
- Entwicklung in Kindheit und Jugend I
- Kommunikation und Beratung I
- Handlungsfelder Krippe und Schule
- Wahlmodule „Interdisziplinäre Lehre“
5. Fachsemester
- Forschendes Lernen II
- Entwicklung in Kindheit und Jugend II
- Kommunikation und Beratung II
- Handlungsfeld Hilfen zur Erziehung
- Leitung und Management
- Wahlmodule „Interdisziplinäre Lehre“
6. Fachsemester
- Leitung und Management
- Wahlmodule „Interdisziplinäre Lehre“
- Thesis
Bewerbung
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil) oder
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung
- alle Infos zur Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
- ggf. Bescheinigung über geleistete Dienste (Wehr-oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d Entwicklungshelfergesetztes - Dienstbescheinigung)
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis)
- vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/ innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben an der FH Kiel - so geht's
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-, Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einem gleichen Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium herangezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemester entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitauswahlkriterium herangezogen.
Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Fragen?
Weitere Infos zum Studiengang im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Studiengangsleitung Prof. Dr. Sylvia Kägi
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