FAQs

FAQ - Fre­quent­ly Asked Ques­ti­ons - On­line Stu­di­um

Fra­gen­über­sicht

  1. Wann kann ich mit dem Stu­di­um be­gin­nen?
  2. Wie funk­tio­niert das Zu­las­sungs­ver­fah­ren, nach wel­chen Kri­te­ri­en wer­den die In­ter­es­sen­ten aus­ge­wählt?
  3. Wie hoch sind die Kos­ten für ein On­line­stu­di­um?
  4. Wie hoch ist der Zeit­auf­wand für das On­line-Stu­di­um?
  5. Wie viele Credits muss ich ma­chen?
  6. Wie häu­fig sind die Prä­senz­pha­sen?
  7. Wie lang sind die Re­gel­stu­di­en­zeit und die ma­xi­ma­le Stu­di­en­dau­er?
  8. Kann ich be­reits er­brach­te Leis­tun­gen an­rech­nen las­sen?
  9. Was ist beim Prak­ti­kum zu be­ach­ten?
  10. Kann ich den be­rufs­prak­ti­schen Stu­di­en­teil an­er­ken­nen las­sen?
  11. Wo muss ich eine Adress­än­de­rung mel­den?
  12. Warum wurde ich ex­ma­tri­ku­liert / nicht an die Rück­mel­dung er­in­nert?
  13. Ich habe mei­nen Namen ge­än­dert. Wo kann ich das mel­den?

Fra­gen und Ant­wor­ten

1. Wann kann ich mit dem Stu­di­um be­gin­nen?

Ein Ein­stieg in BWL On­line ist zum Som­mer- und Win­ter­se­mes­ter mög­lich. Die Se­mes­ter lau­fen ana­log zu denen un­se­rer Prä­senz­stu­di­en­gän­ge. 

2. Wie funk­tio­niert das Zu­las­sungs­ver­fah­ren, nach wel­chen Kri­te­ri­en wer­den die In­ter­es­sen­ten aus­ge­wählt?

Bei allen zu­las­sungs­be­schränk­ten Stu­di­en­gän­gen wird ein glei­ches Zu­las­sungs­ver­fah­ren an­ge­wen­det. Die­ses gilt also auch für die Ba­che­lor-On­line-Stu­di­en­gän­ge. In­for­ma­tio­nen zu Zu­las­sungs­be­schrän­kun­gen fin­den Sie auf den In­ter­net­sei­ten der Ab­tei­lung für stu­den­ti­sche An­ge­le­gen­hei­ten.

3. Wie hoch sind die Kos­ten für ein On­line-Stu­di­um?

Für das kom­plet­te On­line-Stu­di­um müs­sen ins­ge­samt 30 Mo­du­le be­legt wer­den.

Für jedes be­leg­te mul­ti­me­di­al auf­be­rei­te­te Stu­di­en­mo­dul wer­den pro Stu­di­en­halb­jahr Me­di­en­be­zugs­ge­büh­ren in Höhe von 95,- Euro (Kos­ten für be­son­de­re Dienst­leis­tun­gen im On­line-Stu­di­um) fäl­lig (BAföG-Emp­fän­ger*innen zah­len 70,- Euro pro Modul). Nach der ers­ten Be­le­gung des Stu­di­en­mo­duls fal­len für die zwei­te und drit­te Be­le­gung Kos­ten von 31,35 Euro pro Modul an (BAföG-Emp­fän­ger*innen zah­len 23,10 Euro pro Modul).

Ab der vier­ten Mo­dul­be­le­gung ist dann immer die volle Höhe von 95,- Euro (70,- Euro für Bafög-Emp­fän­ger*innen) zu zah­len.

Hinzu kom­men jedes Se­mes­ter der je­wei­li­ge Se­mes­ter­bei­trag und eine ein­ma­li­ge Ein­schreib­ge­bühr.

Bitte schi­cken Sie Ihren BAföG-Be­scheid im Ori­gi­nal an den Fach­be­reich Wirt­schaft, Stu­di­en­gang BWL On­line, So­kra­tes­platz 2, 24149 Kiel.

4. Wie hoch ist der Zeit­auf­wand für das On­line-Stu­di­um?

Grob ge­schätzt wer­den wö­chent­lich für ein Teil­zeit­stu­di­um (3 Mo­du­le pro Se­mes­ter) etwa 20 Stun­den, für ein Voll­zeit­stu­di­um (6 Mo­du­le pro Se­mes­ter) etwa 40 Stun­den be­nö­tigt.

Die An­zahl der Mo­du­le (Fä­cher), die Sie pro Se­mes­ter be­le­gen möch­ten, be­stim­men Sie selbst.

5. Wie viele Credits muss ich ma­chen?

Für den Ba­che­lor-Ab­schluss be­nö­ti­gen Sie ins­ge­samt  180 Credits (ECTS).

Es wer­den 15 Credits für das Prak­ti­kum und 15 Credits für The­sis (inkl. Kol­lo­qui­um) an­ge­rech­net. Die rest­li­chen 150 Credits sind über die Mo­du­le (30 x 5 ECTS) zu er­lan­gen.

6. Wie häu­fig sind die Prä­senz­pha­sen?

In der Regel gibt es für jedes Modul eine Prä­senz­pha­se im Se­mes­ter. Alle Prä­senz­pha­sen der 6 pro Se­mes­ter an­ge­bo­te­nen Mo­du­le wer­den über­schnei­dungs­frei an 3-4 Wo­chen­en­den (Fr. 16-20 Uhr und Sa. 09 – 18 Uhr) an­ge­bo­ten. Für die Klau­su­ren wer­den im of­fi­zi­el­len Prü­fungs­zeit­raum des FB Wirt­schaft zwei zu­sätz­li­che, ver­län­ger­te Wo­chen­end-Ter­mi­ne (Do-Sa.) ver­an­schlagt.

7. Wie lang sind die Re­gel­stu­di­en­zeit und die ma­xi­ma­le Stu­di­en­dau­er?

Die Re­gel­stu­di­en­zeit für das Voll­zeit­stu­di­um be­trägt sechs Stu­di­en­halb­jah­re, also drei Jahre, wobei für das sechs­te Stu­di­en­halb­jahr der be­rufs­prak­ti­sche Stu­di­en­teil sowie die The­sis incl. Kol­lo­qui­um vor­ge­se­hen sind.

Für das Teil­zeit­stu­di­um ist eine Re­gel­stu­di­en­zeit von 12 Se­mes­tern an­ge­setzt.

Eine ma­xi­ma­le Stu­di­en­dau­er gibt es nicht.

8. Kann ich be­reits er­brach­te Leis­tun­gen an­rech­nen las­sen?

Für die An­er­ken­nung von be­reits er­brach­ten Leis­tun­gen ist das Prü­fungs­amt des Fach­be­reichs Wirt­schaft zu­stän­dig (Email: pru­e­fungs­amt.wirt­schaft(at)fh-kiel.de ) Sprech­zei­ten: Mo.,Di.,Do. 10-12 und 14-15 Uhr, MI. und FR. ge­schlos­sen! Das gilt auch für te­le­fo­ni­sche An­fra­gen.

Das Prü­fungs­amt prüft auch die even­tu­el­le Ein­stu­fung in ein hö­he­res Se­mes­ter.

9. Was ist beim Prak­ti­kum zu be­ach­ten?

Das Prak­ti­kum ist Be­stand­teil des Stu­di­ums und geht mit 15 Credits in die Ab­schluss­no­te ein. Es un­ter­liegt einem spe­zi­el­len Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren (siehe Prü­fungs­an­ge­le­gen­hei­ten)! Zu dem Prak­ti­kum ist ein Be­richt im Um­fang von mind. 8 Sei­ten zu ver­fas­sen. In dem Be­richt soll das Un­ter­neh­men be­schrie­ben wer­den, sowie die ei­ge­nen Tä­tig­kei­ten, deren Ziele und ihre Um­set­zung. Bei einem be­rufs­be­glei­ten­den Stu­di­um kann die Be­schäf­ti­gung ggfs. als Prak­ti­kum an­ge­rech­net wer­den. Die An­re­chen­bar­keit ist durch das Prak­ti­kan­ten­amt zu prü­fen. Auch in die­sem Falle ist ein Be­richt nach den ge­nann­ten Rah­men­be­din­gun­gen an­zu­fer­ti­gen.

10. Kann ich den be­rufs­prak­ti­schen Stu­di­en­teil an­er­ken­nen las­sen?

Eine An­er­ken­nung des be­rufs­prak­ti­schen Stu­di­en­teils ist nur mög­lich, wenn Sie eine Tä­tig­keit wäh­rend Ihres Stu­di­ums aus­üben, die nach Art und In­halt der Richt­li­nie des Be­rufs­prak­ti­schen Stu­di­en­teils ent­spricht.

Die­ses prüft eben­falls das Prak­ti­kan­ten­amt des Fach­be­reichs Wirt­schaft.

11. Wo muss ich eine Adress­än­de­rung mel­den?

an on­line­stu­di­um.wirt­schaft(at)fh-kiel.de sowie an stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at(at)fh-kiel.de

12. Warum wurde ich ex­ma­tri­ku­liert / nicht an die Rück­mel­dung er­in­nert?

Sämt­li­che Stu­die­ren­de der FH-Kiel be­kom­men zu Be­ginn der Rück­mel­de­frist eine Er­in­ne­rungs­mail. Die­je­ni­gen, die nach Ab­lauf des Rück­mel­de­zeit­rau­mes noch kei­nen Se­mes­ter­bei­trag über­wie­sen haben be­kom­men eine Be­nach­rich­ti­gung per Post mit einer Frist­ver­län­ge­rung und der An­kün­di­gung der Ex­ma­tri­ku­la­ti­on bei Nicht-Zah­lung. Die E-Mail wird au­to­ma­tisch von un­se­rem Sys­tem an die E-Mail­adres­sen aller Stu­die­ren­den ver­schickt (Max.​Mustermann@​Student.​Fh-​Kiel.​de). Da das Ab­ru­fen des Post­fa­ches die­ser Adres­se, bzw. die Wei­ter­lei­tung an eine an­de­re Mail-Adres­se in der Ver­ant­wort­lich­keit der Stu­die­ren­den selbst liegt, er­folgt keine wei­te­re Prü­fung durch die Fach­hoch­schu­le, ob eine Rück­mel­dung statt­ge­fun­den hat.

13. Ich habe mei­nen Namen ge­än­dert. Wo kann ich das mel­den?
Bitte geben Sie unter Vor­la­ge der Hei­rats­ur­kun­de oder ähn­li­ches Ihre Na­mens­än­de­rung im Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at be­kannt. Bitte geben Sie Ihre alte Chip­kar­te ab, damit eine neue Chip­kar­te er­stellt wer­den kann. Bitte In­for­mie­ren Sie auch das On­line Team, damit Ihre neue Email-Adres­se und Ihr neuer Name in das Por­tal ein­ge­pflegt wer­den kann.