Architektur
BachelorAbschluss: Bachelor of Arts (B. A.)
Dauer des Studiums: 8 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Immatrikulation: jeweils zum Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfrist für das erste Semester: Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Vorpraktikum: Nachweis eines 12-wöchigen Vorpraktikums für die Zulassung zum Praxissemester
Deine Zukunft mit einem Architektur-Studium
Planung von Bauprojekten, Stadtentwicklung, Denkmalpflege, Energieberatung - die Tätigkeitsfelder für Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Architektur sind vielfältig. Für alle sind sowohl Kreativität als auch Ingenieurwissen gefragt, wenn es darum geht, Bauwerke unter Berücksichtigung gestaltender, funktionaler, technischer sowie wirtschaftlicher Aspekte zu modernisieren oder zu realisieren
Gute Gründe, Architektur an der FH Kiel zu studieren
- neu entwickelter Studiengang, der den Blick auf die Themen von morgen richtet (Green Buildings, Digitalisierung, Innovation)
- ein vierjähriges Bachelor-Programm, das einen direkten Weg in die Berufsqualifikation ermöglicht
- erfahrene Hochschullehrer*innen
- ein Studienplan, in dem Vorpraktikum, Praxissemester sowie optional auch ein industriebegleitendes Studium angelegt ist
- Teil eines Netzwerkes von internationalen Partneruniversitäten, das Mobilität und Auslandsaufenthalte und -erfahrungen fördert
- Themen werden unter technischen, ökonomischen, kulturellen, materiellen und ideellen Aspekten betrachtet
Beste Aussichten
Clara Wackernagel
„Ich möchte Architektin werden, um kreative Ideen in konkreten Konstruktionen zu realisieren. Die Fachhochschule Kiel bietet dafür ein solides Fundament und abwechslungsreiche und praxisnahe Lernräume. Ich schätze es, in kleinen Gruppen und im engen Austausch mit den Dozentinnen und Dozenten zu lernen.“
Curriculum
1. Fachsemester:
- Entwerfen I
- Baukonstruktion I
- Darstellung I (Freihandzeichnen)
- Baustoffkunde
- Tragwerkslehre I
- Geschichte und Theorie der Architektur und Stadt I
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
2. Fachsemester
- Entwerfen II
- Baukonstruktion II
- Darstellung II (2 D)
- Gebäudelehre I
- Tragwerklehre II
- Bauphysik
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
3. Fachsemester
- Baukonstruktion III
- Darstellung III (3 D CAD)
- Gebäudelehre II
- Bau- und Planungsrecht I
- Projekt I (Architektur)
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
4. Fachsemester
- Baubetrieb
- Darstellung IV (BIM)
- Stadt- und Regionalplanung
- Gebäudetechnik I
- Projekt II (Stadt)
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
5. Fachsemester
- Baumanagement und Bauökonomie I
- Darstellung V (Visuelle und verbale Kommunikation)
- Geschichte und Theorie der Architektur und Stadt II
- Gebäudetechnik II
- Projekt III (Konstruktion)
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
6. Fachsemester
- Pflichtpraktikum
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
7. Fachsemester
- Projekt IV (Freies Projekt)
- Wahlmodule
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
8. Fachsemester
- Stegreife
- Thesis
- Kolloquium
- Wahlmodul Interdisziplinäre Lehre
Schwerpunkt „Green Building“
Zu belegende Wahlmodule:
- Nachhaltiges Planen und Bauen
- Geschichte und Theorie des nachhaltigen Planens
- Spezielle Themen aus Green Building
- Projektarbeit Green Building
Schwerpunkt "Holzbau"
Zu belegende Wahlmodule:
- Baukonstruktion IV (Holzbau)
- Konstruieren und Entwerfen mit Holz
- Spezielle Themen aus Holzbau
- Projektarbeit Holzbau
Schwerpunkt „Digitales Planen und Gestalten“
Zu belegende Wahlmodule:
- BIM
- Digitale Fabrikation
- Spezielle Themen aus Digitales Planen und Gestalten
- Projektarbeit Digitales Planen und Gestalten
Schwerpunkt "Planung, Prozess und Steuerung"
Zu belegende Wahlmodule:
- Bau- und Planungsrecht II
- Baumanagement und Bauökonomie II
- Spezielle Themen aus Planung, Prozess und Steuerung
- Projektarbeit Planung, Prozess und Steuerung
Bewerbung
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil) oder
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung
Hier finden Sie nähere Informationen über akzeptierte Hochschulzugangsberechtigungen.
Informationen und Fristen bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
- Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und –verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages gem. § 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO. Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
- ggf. Bescheinigung über geleistete Dienste (Wehr-oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d Entwicklungshelfergesetztes - Dienstbescheinigung)
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis)
- vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/ innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben an der FH Kiel - so geht's
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-, Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einem gleichen Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium herangezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemester entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitauswahlkriterium herangezogen.
Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Fragen?
Weitere Infos zum Studiengang im Fachbereich Medien / Bauwesen
Studiengangsleitung Prof. Dr. -Ing Frauke Gerder-Rohkamm
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