FAQs

Für Promotionsinteressierte und Promovierende

Grundsätzlich gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten einer Promotion: die klassische Universitätspromotion, die kooperative Promotion mit Doktoreltern von je einer Universität und einer HAW sowie die HAW-Promotion.

HAW-Promotionen können am Promotionskolleg in den sog. Forschungsteams erfolgen. Das Promotionsrecht liegt dabei beim Kolleg, in dem die Hochschulen Mitglieder sind.

Die Promotion am PKSH bietet in den Forschungsteams eine gute Möglichkeit der hochschul(art)übergreifenden Vernetzung. Durch die Mitgliedschaft der universitären Professor*innen in den Forschungsteams gibt es zusätzliche mögliche Betreuungspersonen mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Promotionsbetreuung und großem Interesse an hochschulartübergreifender Vernetzung. Gerade die Professor*innen der HAW zeichnen sich durch einen starken Anwendungsbezug in ihrer Forschung aus und decken teilweise Disziplinen ab, in denen bisher nicht promoviert wurde.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Rahmenpromotionsordnung gelten folgende Voraussetzungen für die Annahme zum Promotionsverfahren:

  • ein Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen oder ein vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss) an einer Universität, wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule mit mindestens der Note „gut“, soweit hiervon nicht in begründeten Fällen vom Promotionsausschuss Ausnahmen zugelassen werden,
  • eine Betreuungsvereinbarung zwischen der erst- und zweitbetreuenden Person und der*dem Antragsteller*in. Ein Muster der Betreuungsvereinbarung finden Sie im Anhang der Rahmenpromotionsordnung und unter „Downloads“.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Annahme am PKSH beim Promotionsausschuss gestellt werden. Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, können Sie am PKSH promovieren. 

Eine Liste der in den Forschungsteams beteiligten Professor*innen finden Sie im Abschnitt „Forschungsteams“. Dort können Sie schon einmal ausloten, ob Ihre Disziplin grundsätzlich durch das PKSH abgedeckt ist. Sollte das der Fall sein, können Sie entweder die Sprecherperson des entsprechenden Teams kontaktieren, die Ihnen eine erste Einschätzung geben kann, ob es eine fachlich Passung geben könnte. Alternativ können Sie die Professor*innen, die für eine Betreuung in Frage kämen, direkt kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass beide Betreuungspersonen aus einem Forschungsteam kommen müssen und Ihre Arbeit am Ende nicht begutachten dürfen, da im PKSH Betreuung und Begutachtung getrennt sein müssen.

Es ist grundsätzlich hilfreich, wenn Sie sich über einige Fragen vorab Gedanken machen: Was soll das konkrete Thema sein? Wie eng wünschen Sie sich eine Betreuung? Was erwarten Sie von Ihren Doktoreltern? (Wie) Ist Ihre Finanzierung gesichert?

Sollte sich eine mögliche Betreuung abzeichnen, treffen Sie sich gerne persönlich. Die Bezeichnung Doktoreltern impliziert das enge Verhältnis, das Sie mit Ihren Betreuungspersonen in Zukunft haben werden. Daher ist es wichtig, dass Sie auch auf persönlicher Ebene gut zueinander passen, um spätere Konflikte nach Möglichkeit zu vermeiden und offen über alle Fragen sprechen zu können.

Zu einem vollständigen Antrag auf Annahme im Promotionskolleg Schleswig-Holstein gehören folgende Unterlagen:

  • Das in Aussicht genommene Thema der Dissertation,
  • Die Betreuungsvereinbarung, [ein Beispiel hängt der Rahmenpromotionsordnung unter "Downloads" im Anhang an]
  • Ein akademischer Lebenslauf
  • Das Master-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamens-Zeugnis (Original oder beglaubigte Kopie),
  • Ein Kurzexposé zum Thema der Dissertation mit Zeitplan,
  • Eine Erklärung über laufende und vorausgegangene Promotionsgesuche; dabei ist anzugeben, wann, mit welchem Thema und bei welcher Fakultät, in welchem Forschungsteam oder bei welchem Fachbereich die Eröffnung des Promotionsverfahrens an welcher Hochschule beantragt wurde. Gegebenenfalls ist anzugeben, aus welchem Grund das Verfahren nicht abgeschlossen wurde,
  • (für Personen, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist) ein Nachweis über das Sprachniveau C1 in Deutsch oder Englisch, je nachdem, in welcher Sprache die Dissertation verfasst wird.

Um die Bearbeitung der Anträge für den Promotionsausschuss zu erleichtern, sollen die Dokumente bitte in zwei Versionen gesendet werden:

  • Einzeln und nummeriert
  • Als ein PDF; dieses soll von beiden Betreuungspersonen und dem*der Antragsteller*in (digital) unterschrieben werden.

 

Wichtig ist, dass die Schriftform für sich sprechen muss. Die Forschungsfrage muss klar formuliert, zentrale Begriffe definiert sein und der Bezug auf die aktuelle Forschungsliteratur muss sofort ersichtlich werden.

Zum Exposé gehört ebenfalls ein konkreter Zeitplan inkl. definierter Meilensteine sowie eine Literaturliste.

Die Betreuungsvereinbarung ist an das Exposé gekoppelt, so dass der Promotionsausschuss davon ausgeht, dass die Betreuungspersonen mit Ihrer Unterschrift auf der Betreuungsvereinbarung in die Erstellung des Exposés eingebunden waren und das Projekt in der vorgelegten Form unterstützen. Daher empfiehlt es sich, beide Doktoreltern in die Erstellung des Exposés mit einzubeziehen. Sie können ggf. auch aufkommende Fragen direkt beantworten.

 

Sie können sich nach erfolgter Annahme am PKSH an der Hochschule der Erstbetreuung immatrikulieren. Das ist allerdings keine Pflicht.

Mit einer Immatrikulation erhalten Sie Zugang zu den Ressourcen der Hochschule und des Fachbereichs, was für eine Promotion auf jeden Fall hilfreich ist.

Nach erfolgter Annahme am Promotionskolleg durch den Promotionsausschuss müssen Sie einmal jährlich einen Fortschrittsbericht beim Promotionsausschuss vorlegen. Es ist ausreichend, wenn Sie dazu Ihr Exposé aktualisieren. Sie sollten dabei darauf eingehen, inwiefern sich zeitliche oder inhaltliche Verschiebungen ergeben haben und welche Gründe das hatte. Wichtig ist darzustellen, dass Sie weiterhin stringent an der Promotion arbeiten und sie in einem angemessenen Zeitraum zu Ende bringen können.

Auf der Basis dieses Berichts entscheidet der Promotionsausschuss über Ihren Verbleib im Promotionskolleg.

Ziel des Fortschrittberichts soll sein, Ihnen eine zeitliche Struktur zu geben und ggf. die Möglichkeit, durch den Promotionsausschuss Hinweise zur Weiterführung Ihrer Arbeit zu erhalten. Für den Promotionsausschuss ist er sehr wertvoll, um im Sinne der Qualitätssicherung zu sehen, dass die Arbeit hochqualitativ, durchführbar und relevant ist.

Falls ihre Doktoreltern eine Stelle im Fachbereich für Sie haben, auf der Sie promovieren können, können Sie sich darüber finanzieren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich über ein Stipendium finanzieren oder einer externen Beschäftigung nachgehen. Letzteres sollte mit den Betreuungspersonen abgesprochen werden, da es sich deutlich auf dei Promotionsdauer auswirkt.

Das Promotionskolleg selbst vergibt keine Stipendien. Allerdings gibt es Promotionsstipendien der großen Begabtenförderungswerke sowie des Professorinnenprogramms an den Mitgliedshochschulen, auf die Sie sich bewerben können.

Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie für eine berufsbegleitende Promotion Doktoreltern finden und in der Lage sind, die Zeit für die Promotion aufzubringen.

Falls Sie auf Schwierigkeiten oder Probleme in der Betreuung Ihrer Dissertation stoßen, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können, um Unterstützung und Rat zu erhalten. Ihr Wohlbefinden und Ihr akademischer Erfolg sind uns wichtig, daher empfehlen wir folgende Schritte:

1. Direktes Gespräch mit der Betreuungsperson: Oftmals können Missverständnisse oder Schwierigkeiten in einem offenen Gespräch geklärt werden. Wir ermutigen Sie, zuerst den Versuch zu unternehmen, die Angelegenheit direkt mit Ihrer Betreuungsperson zu besprechen.

2. Weitere Mitglieder des Forschungsteams: Sollte ein direktes Gespräch nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen oder nicht möglich sein, können Sie sich an weitere Mitglieder Ihres Forschungsteams des Promotionskollegs wenden. Diese können beratend tätig werden und, falls nötig, vermittelnd eingreifen.

3. Ombudsperson: Für Themen, die nicht direkt mit Ihrer Betreuungsperson geklärt werden können oder bei denen eine neutrale Vermittlung benötigt wird, steht Ihnen die Ombudsperson Ihrer Hochschule zur Verfügung. Diese Person ist speziell dafür vorgesehen, in Konfliktfällen zwischen Promovierenden und Betreuenden zu vermitteln.

4. Geschäftsstelle des Promotionskollegs: Für administrative Unterstützung oder weiterführende Informationen bezüglich Ihrer Situation können Sie sich auch an das Promotionsbüro bzw. die Geschäftsstelle des Promotionskollegs wenden. Dort erhalten Sie Hilfestellung und gegebenenfalls Kontaktdaten weiterer relevanter Ansprechpartner.

Für Professor*innen

Die aktive Mitwirkung im Promotionskolleg Schleswig-Holstein als Betreuende oder in anderweitiger Funktion bietet Professorinnen und Professoren eine Vielzahl an Vorteilen und ermöglicht es, maßgeblich zur Ausbildung der nächsten Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beizutragen sowie hochqualifizierte Fachkräfte in Schleswig-Holstein zu gewinnen und zu halten.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

1. Zugang zu einer interdisziplinären Forschungsgemeinschaft: Das Engagement im Kolleg im Forschungsteam eröffnet die Möglichkeit zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen aus verschiedensten Fachdisziplinen und Hochschulen. Dies fördert den Austausch innovativer Ideen und kann zu neuen Forschungsprojekten anregen.

2. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Als Mitglied im Forschungsteam und Betreuungsperson haben Sie die einzigartige Gelegenheit, talentierte Doktorand*innen zu fördern, ihre Entwicklung zu begleiten und sie auf ihrem Weg zu eigenständigen Forschenden zu unterstützen.

3. Erweiterung des wissenschaftlichen Netzwerks: Die aktive Beteiligung im Promotionskolleg bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie zur Knüpfung neuer Kontakte innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft.

4. Mitgestaltung der akademischen Landschaft: Als Mitglied des Promotionskollegs haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Promotionsbedingungen und der Förderung exzellenter wissenschaftlicher Forschung in Schleswig-Holstein mitzuwirken. Dies umfasst auch die Mitwirkung an der strategischen Ausrichtung des Kollegs.

5. Stärkung der Sichtbarkeit eigener Forschungsarbeit: Durch die Mitwirkung im Kolleg erhöht sich die Sichtbarkeit Ihrer Forschungsarbeit und die Ihres Fachbereichs, was wiederum die Anziehungskraft auf hochmotivierte und talentierte Promovierende steigert. Die Beteiligung am Promotionskolleg Schleswig-Holstein ermöglicht es, einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Wissenschaftskultur und zum akademischen Austausch auf hohem Niveau zu leisten, wovon sowohl die beteiligten Professor*innen als auch die Promovierenden profitieren.

Aufgenommen werden können auf Antrag und nach Prüfung durch den Vorstand gemäß §8 Abs. 1 der Organisationssatzung:

  • Universitätsprofessor*innen an einer Universität in Schleswig-Holstein,
  • Habilitierte Professor*innen einer HAW aus Schleswig-Holstein,
  • Professor*innen einer HAW in Schleswig-Holstein, die Zweitmitglieder einer Fakultät oder Universität sind oder waren,
  • Professor*innen einer HAW aus Schleswig-Holstein, die ein durch Drittmittel gefördertes Forschungsprojekt der DFG, der EU, des Bundes oder des Landes mit Personal- und Budgetverantwortung beantragt und durchgeführt haben,
  • Professor*innen aus SH, die nach erfolgreicher Promotion zusätzliche wissenschaftliche Leistungen nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a HSG durch Begutachtung einer Kommission von drei Universitätsprofessor*innen ihre habilitationsäquivalenten Leistungen nachgewiesen haben.

Um eine Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern herzustellen, wurde beschlossen, dass bzgl. der Drittmittel (Punkt 4) eine weitere Differenzierung vorgenommen wird. So können nur Professor*innen aufgenommen werden, die in den vergangenen drei Jahren jährlich 50.000€ (100.000€ für Ingenieurwesen) oder innerhalb der letzten sechs Jahre im Schnitt jährlich 50.000€ (100.000€ für Ingenieurwesen) von den genannten Drittmittelgeber*innen eingeworben haben. 

Nach Prüfung des Antrags entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit der Sprecherperson des Teams über die Aufnahme in das Forschungsteam. Den Antrag auf Aufnahme finde Sie unter "Downloads".

Als Mitglied eines Forschungsteams im Promotionskolleg Schleswig-Holstein übernehmen Sie eine Reihe wichtiger Aufgaben, die nicht nur die direkte Betreuung und die Qualität der Promotionsprojekte gewährleisten, sondern auch die wissenschaftliche Gemeinschaft innerhalb und außerhalb des Kollegs fördern.

Zu Ihren zentralen Verantwortlichkeiten gehören:

  • Betreuung und Begutachtung von Promotionsforschungsprojekten: Sie leisten als Fachexpert*in entscheidende Unterstützung bei der Ausarbeitung, Durchführung und Fertigstellung der Dissertationsprojekte. Dabei geben Sie wichtige inhaltliche und methodische Impulse und übernehmen die Bewertung der Forschungsleistungen. Beachten Sie bitte, dass im Promotionskolleg Schleswig-Holstein Betreuung und Begutachtung getrennt sein müssen, d.h. Sie können nicht die Arbeiten begutachten, die Sie selbst betreuen. Mindestens eine Begutachtung sollte durch ein*e Professor*in außerhalb des Forschungsteams erfolgen.
  • Förderung des wissenschaftlichen Austauschs: Ein kollaboratives Forschungsumfeld zu pflegen und zu fördern, gehört zu den wesentlichen Aufgaben. Dazu tragen Sie durch aktive Teilnahme und Gestaltung an Treffen im Team bei, um den Austausch von Ideen und Forschungsergebnissen innerhalb des Kollegs zu unterstützen.
  • Lieferung von notwendigen Daten an die Geschäftsstelle: Für Evaluationsprozesse und administrative Zwecke ist es erforderlich, dass Sie relevante Daten und Informationen über den Verlauf und die Ergebnisse von Promotionsprojekten an die Geschäftsstelle weiterleiten.
  • Abnahme weiterer Prüfungsleistungen: Je nach Bedarf und Auflagen des Promotionsausschusses kann es Ihre Aufgabe sein, weitere mit der Promotion verbundene Prüfungsleistungen zu konzipieren, abzunehmen und zu bewerten.

Als Sprecher*in des Forschungsteams kommt Ihnen eine besondere Rolle zu und Sie haben weitere Aufgaben:

  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung: Sie vertreten das Forschungsteam in der Mitgliederversammlung des Promotionskollegs und tragen aktiv zur Entscheidungsfindung und Entwicklung des Kollegs bei.
  • Ansprechperson des Teams für die Geschäftsstelle: Als direkte Verbindung zwischen Ihrem Forschungsteam und der Geschäftsstelle des Kollegs fungieren Sie als erste Ansprechperson für organisatorische und inhaltliche Fragen.
  • Zustimmung bei Neuaufnahmen: Die Aufnahme neuer Professor*innen in Ihr Forschungsteam erfordert Ihre Zustimmung nach fachlichen Gesichtspunkten, um eine harmonische und produktive Zusammenarbeit zu gewährleisten.
  • Abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Teams können Ihnen vom Team zusätzliche Aufgaben übertragen werden, die zur Erreichung der Forschungsziele und zur Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung beitragen.

Als Betreuungsperson im Rahmen des Promotionskollegs Schleswig-Holstein nehmen Sie eine zentrale Rolle im Promotionsprozess ein. Ihre Aufgaben sind vielfältig und tragen maßgeblich zum Erfolg der Promovierenden bei.

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

  • Fachliche Beratung und Unterstützung: Sie bieten den Doktorand*innen fachliche Orientierung und Unterstützung bei der Konzeption, Durchführung und Fertigstellung ihres Forschungsvorhabens von Beginn an – das schließt auch die Erstellung des Exposés mit ein. Ihre Expertise hilft den Promovierenden, ihre Forschungsfrage präzise zu formulieren und eine geeignete Methodik zu entwickeln.
  • Regelmäßige Fortschrittskontrolle: Durch regelmäßige Treffen gewährleisten Sie die kontinuierliche Betreuung und ermöglichen eine zeitnahe Anpassung des Zeitplans, falls nötig. Die Überprüfung des Fortschritts dient auch dazu, Hürden frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten.
  • Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit: Eines Ihrer Ziele ist es, die Promovierenden zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitsweise zu befähigen. Sie unterstützen sie dabei, ein unabhängiges Forschungsprofil zu entwickeln und ihre eigene Stimme in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu finden.
  • Qualitätssicherung: Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Promotionsleistungen den wissenschaftlichen Standards entsprechen. Dazu gehört auch die kritische Begutachtung von Forschungsergebnissen und -berichten.
  • Unterstützung bei der Vernetzung: Als Mentor*in fördern Sie die Einbindung der Promovierenden in die wissenschaftliche Gemeinschaft. Dazu gehört die Ermutigung zur Teilnahme an Konferenzen, Workshops und anderen akademischen Veranstaltungen sowie die Unterstützung bei der Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse.
  • Beratung bei Karriereplanung: Neben der fachlichen Unterstützung beraten Sie die Promovierenden auch in Bezug auf mögliche Karrierewege innerhalb und außerhalb der akademischen Welt.

Als Betreuungsperson sind Sie eine wichtige Säule im Promotionsprozess und tragen entscheidend zur wissenschaftlichen und persönlichen Entwicklung der Promovierenden bei. Ihre Expertise, Ihr Engagement und Ihre Unterstützung sind essentiell für den Erfolg der von Ihnen betreuten Promotionsprojekte und für die Förderung einer produktiven und anregenden Forschungsumgebung innerhalb des Kollegs.

Gute Betreuung im Rahmen eines Promotionsvorhabens zeichnet sich durch eine Kombination aus fachlicher Expertise, persönlicher Unterstützung und einer konstruktiven Arbeitsbeziehung zwischen Betreuungsperson und Promovierendem aus. Folgende Aspekte sind zentral:

  • Klare Kommunikation: Der Grundstein für eine erfolgreiche Betreuung ist die klare und offene Kommunikation. Dies umfasst regelmäßige Besprechungen, in denen Fortschritte begutachtet, Probleme angesprochen und der weitere Forschungsplan abgestimmt werden.
  • Realistische Zielsetzung: Eine gute Betreuung hilft bei der Setzung realistischer Ziele und unterstützt die Promovierenden bei der Entwicklung eines machbaren Zeit- und Arbeitsplans. Dies beinhaltet auch, die Promovierenden dazu zu ermutigen, sich auf Kernaspekte ihrer Forschung zu konzentrieren.
  • Fachliche Unterstützung und Anleitung: Eine hervorragende Betreuung bietet nicht nur Unterstützung bei der wissenschaftlichen Arbeit, sondern auch bei der methodischen Herangehensweise, beim kritischen Hinterfragen von Theorien und bei der Interpretation von Daten.
  • Förderung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit: Während des Promotionsprozesses ist es wichtig, dass Promovierende lernen, eigenständig zu arbeiten und zu forschen. Eine gute Betreuung ermutigt zur Selbstständigkeit, statt lediglich Antworten oder Lösungen vorzugeben.
  • Mentoring und Netzwerkbildung: Über die fachliche Betreuung hinaus beinhaltet gute Betreuung auch die Förderung der beruflichen Entwicklung der Promovierenden, indem Möglichkeiten für Networking, Veröffentlichungen und Konferenzteilnahmen aufgezeigt und unterstützt werden.
  • Zugänglichkeit und Verfügbarkeit: Eine Betreuungsperson sollte für ihre Promovierenden erreichbar sein und genügend Zeit für regelmäßige Besprechungen einplanen. Dies beinhaltet auch, auf die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Promovierenden einzugehen.
  • Ehrliches und konstruktives Feedback: Konstruktives Feedback ist essentiell für den Lern- und Entwicklungsprozess. Gute Betreuer*innen geben regelmäßig Rückmeldung, die sowohl die Stärken hervorhebt als auch konstruktive Kritik bietet, die zur Verbesserung der Arbeit beiträgt.
  • Unterstützung bei Schwierigkeiten: Gute Betreuung erkennt an, dass der Promotionsprozess auch Herausforderungen und Schwierigkeiten mit sich bringt. Betreuungspersonen sollten eine unterstützende Rolle einnehmen und die Promovierenden bei der Überwindung von Hindernissen unterstützen, sei es auf persönlicher, finanzieller oder akademischer Ebene.

Insgesamt ist gute Betreuung ein Prozess, der auf den individuellen Bedürfnissen der Promovierenden basiert und ihr akademisches Wachstum, ihre persönliche Entwicklung und ihren beruflichen Erfolg fördert.

Als potenzielle Betreuungsperson können Sie Promovierende auswählen, die nicht nur über herausragende akademische Fähigkeiten verfügen, sondern auch gut in Ihr Forschungsteam passen und von der Mitgliedschaft im Promotionskolleg Schleswig-Holstein profitieren können.

Die Auswahl kann anhand folgender Kriterien erfolgen:

  • Fachliche Qualifikation: Überprüfen Sie die akademischen Leistungen der Kandidat*innen, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung ihres Forschungsvorhabens mitbringen. Dazu zählen bisherige Studienleistungen, Abschlüsse sowie relevante fachspezifische Kenntnisse.
  • Qualität des Forschungsvorhabens: Das von den Bewerber*innen vorgelegte Forschungsexposé, bzw. die Forschungsidee, die die Bewerber*innen mitbringen, sollte innovative Ansätze, wissenschaftliche Relevanz und Machbarkeit aufzeigen.
  • Motivation: Sollte sich jemand schriftlich bewerben, gibt ein überzeugendes Motivationsschreiben Aufschluss über die Beweggründe der Kandidat*innen, ein Promotionsvorhaben zu verfolgen. Suchen Sie nach Zeichen einer starken intrinsischen Motivation und einem tiefen Interesse an akademischer Forschung.
  • Kompatibilität mit dem Betreuungsteam: Eine erfolgreiche Betreuungsbeziehung basiert auf gegenseitigem Verständnis und fachlicher Nähe. Die Fähigkeit der Kandidat*innen, in Ihr Forschungsteam zu passen und mit Ihnen als Betreuungsperson sowie der Zweitbetreuung produktiv zusammenzuarbeiten, ist entscheidend.
  • Überfachliche Kompetenzen: Zu den wichtigen Schlüsselkompetenzen zählen Teamfähigkeit, kommunikative Fähigkeiten, Problemlösekompetenz und Selbstständigkeit. Diese Eigenschaften sind für die Bewältigung von Forschungsaufgaben und den Beitrag zum wissenschaftlichen Gemeinschaftsleben essentiell.
  • Sprachkenntnisse: Sichern Sie sich ab, dass die Bewerber*innen über ausreichende Kenntnisse in der Arbeitssprache des Kollegs verfügen, um wissenschaftlich kommunizieren und publizieren zu können.
  • Persönliches Gespräch: Ein persönliches Gespräch kann Ihnen weitere wichtige Einsichten in die Eignung der Kandidat*innen geben, insbesondere hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur kritischen Reflexion und zum wissenschaftlichen Diskurs.

Beachten Sie bei der Auswahl, dass eine diversifizierte Forschungsgemeinschaft neue Perspektiven und Innovationen fördern kann. Ein Ansatz, der sowohl die fachlichen Qualifikationen als auch die persönlichen Eigenschaften der Bewerber*innen berücksichtigt, führt zu einer erfolgreichen Betreuungsbeziehung und bereichert die wissenschaftliche Arbeit im Promotionskolleg Schleswig-Holstein.