Mit der Novelle des Hochschulgesetzes wurde 2016 die Möglichkeit geschaffen, Promotionen in gemeinsamen Forschungsteams aus Fachhochschulen und Universitäten zu realisieren. Der Ansatz, einem hochschulübergreifenden Kolleg als öffentlich-rechtliche Körperschaft ein institutionelles Promotionsrecht zu erteilen, ist bundesweit ein Novum. Somit erhalten Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen die Möglichkeit zum erstverantwortlichen Betreuen und Begutachten von Promotionen.
Gründungsmitglieder des Promotionskollegs Schleswig-Holstein sind:
- Fachhochschule Kiel
- Fachhochschule Lübeck
- Hochschule Flensburg
- Fachhochschule Westküste
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
- Europa-Universität Flensburg
- Universität zu Lübeck