Alle Semester wieder ist er fällig – der Semesterbeitrag in Höhe von 129,50 Euro. Ab dem Wintersemester 2019/20 kommen noch 124 Euro für das landesweite Semesterticket hinzu. Ab dann müssen insgesamt 253,50 Euro gezahlt werden. Um das Studium an der FH Kiel fortsetzen zu können, müssen die circa 8.000 Studierenden diesen Solidarbeitrag fristgerecht im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni oder 1. bis 31. Dezember überweisen. Die Studierenden helfen und unterstützen sich mit diesem Beitrag gegenseitig. Obwohl viele Studierende wissen, wie der Semesterbeitrag sich zusammensetzt, haben doch die wenigsten eine Ahnung, wo das Geld genau hinfließt.
58,50 Euro für das lokale Semesterticket
Der Beitrag geht in vier „Töpfe“: Das Studentenwerk Schleswig-Holstein erhält 63 Euro, die Studierendenschaft 8 Euro, das landesweite Semesterticket kostet 124 Euro und das Semesterticket wird mit 58,50 Euro finanziert. Für Studierende des Fachbereichs Agrarwirtschaft in Osterrönfeld sowie die Studierenden der ONLINE-Studiengänge entfallen die 58,50 Euro für das Semesterticket, die an die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH gehen. Dieser Beitrag ist ein Mengenrabatt, damit die Studierenden der Kieler Hochschulen sich kostengünstig und ökologisch in Kiel und der lokalen Umgebung fortbewegen können.
124 Euro für das landesweite Semesterticket
Die Studierenden können durch das landesweite Semesterticket den Regionalverkehr in ganz Schleswig-Holstein und in Hamburg (HVV-Ring A + B) nutzen. Denn das Ticket gilt für die 2. Klasse ohne eine zeitliche Begrenzung das ganze Jahr zu jeder Tageszeit. Fernverkehr und -busse deckt das Ticket nicht ab. Die Kieler Studierenden benötigen für die Schwentine-Fähre weiterhin ihr lokales Semesterticket, da das landesweite Semesterticket nicht für Fähren gilt. Ausnahme: die Fähren im HVV. Und: Der Sylt-Bus ist nicht im Ticket inbegriffen. Die 124 Euro sind ein Solidarbeitrag, der an die 33 involvierten Verkehrsunternehmen fließt. Der Preis des Tickets erhöht sich jedes Semester bis zum Wintersemester 2021/22. Das Ticket kostet dann 148,40 Euro. Danach wird der Preis nach einer Nutzungserhebung neu angepasst. Ein wichtiger Zusatz: Das landesweite Semesterticket erhalten nur die Studierenden, die auch das lokale Semesterticket bekommen. Das bedeutet, dass die Studierenden aus dem Fachbereich Agrarwissenschaft und aus den ONLINE-Studiengängen diesen Beitrag ebenfalls nicht zahlen müssen.
8 Euro für die Studierendenschaft
Die Studierendenschaft, die 8 Euro pro Semester erhält, besteht aus allen immatrikulierten Studierenden der FH. Das Geld wird von dem Studierendenparlament (StuPa), dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und den Fachschaftsvertretungen verwendet. Das zentrale Organ, das in allen Angelegenheiten der Studierenden entscheidet, ist das Studierendenparlament (StuPa). Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) übernimmt die Geschäftsführung und vertritt die Studierenden nach Außen. Die Fachschaftsvertretungen kümmern sich um die fachlichen Belange der ihrem Fachbereich angehörigen Studierenden. Um ihre Aufgaben durchführen zu können, erhalten die Fachschaftsvertretungen Geldmittel.
Die 8 Euro finanzieren nicht nur die Verpflegung der Sitzungen des StuPa, sondern stellen auch eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro bereit, die die StuPa-Mitglieder pro Sitzung erhalten. Zur Einordnung: Im Jahr 2018 hielt das StuPa 23 Sitzungen ab. „Durch das landesweite Semesterticket gab es im Jahr 2018 viel Gesprächsbedarf“, berichtet AStA-Vorstand Marc Messerschmidt. (Mittlerweile ist Messerschmidt aus dem Vorstand ausgeschieden. Seine Nachfolger sind Moritz Stetzkamp und Lukas Petersen.) Außerdem fließen die 8 Euro in die gesamte Infrastruktur des AStA, indem er unter anderem Grillevents, Homepage, Rechner, BAFÖG-Beratung und Referenten des AStA bezahlt. Steuerfrei auf ehrenamtlicher Basis erhalten die Referenten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 165 Euro. Es gibt insgesamt zwölf Referate mit einem oder zwei Referent*innen. Beispielsweise besteht ein Referat für Soziales, das sich für die sozialen Bedürfnisse der Studierenden einsetzt. „Sollte eine Studentin oder ein Student zum Beispiel einen Nachteilausgleich wegen einer Behinderung benötigen, kann sie oder er sich an dieses Referat wenden“, erklärt Messerschmidt. Auch finanziert der AStA durch diesen Beitrag die wöchentliche kostenlose Rechtsberatung für Studierende, die ein Anwalt in den Räumen des AStA anbietet. Der Hochschulsport, der vor kurzem in den AStA integriert wurde, wird ebenfalls durch diesen Beitrag vergütet.
63 Euro für das Studentenwerk
Das Studentenwerk SH ist nach eigenen Angaben „im Auftrag des Landes und als Partner der Hochschulen für die Aufgabenfelder Hochschulgastronomie, Ausbildungsförderung, Wohnen, psychosoziale Beratung, internationale Studierende, Kinderbetreuung und Kultur verantwortlich.“ Finanziert werden diese Leistungen zu 56 Prozent aus den Umsatzerlösen, die in den Bereichen Hochschulgastronomie, Wohnen und Kindertagesstätten entstehen. Weitere 27 Prozent kommen von Zuschüssen des Landes und der Kommunen. Die restlichen 17 Prozent steuern die Studierenden durch den Semesterbeitrag bei.
Konkret bedeutet dies, dass das Studentenwerk den Studierenden beispielsweise bezahlbare und hochschulnahe Wohnmöglichkeiten in Form von Wohnheimen sowie täglich ein preiswertes Essen anbietet. Die Mitarbeiter*innen des Amts für Ausbildungsförderung sind außerdem Ansprechpartner*innen für die Studierenden, bei allen Belangen rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dazu kommen noch eine Vielzahl von weiteren Beratungsmöglichkeiten, die das Studentenwerk zur Verfügung stellt: Die Sozialberatung und psychologische Beratung helfen Studierenden bei Fragen zur Studienfinanzierung, Versicherungen oder Prüfungsängsten. Dazu kommen bestimmte Anlaufstellen für Studierende mit Kind sowie Behinderung oder chronischer Erkrankung. Auch die Kindertagesstätten an den Hochschulen werden vom Studentenwerk unterhalten.
Die Abteilung Kommunikation und Kultur des Studentenwerk SH veranstaltet ein kulturelles Programm, indem es verschiedene Kurse und Workshops anbietet sowie zum Beispiel Theateraufführungen oder Poetry Slams organisiert. In der Abteilung ist außerdem die Öffentlichkeitsarbeit des Studentenwerks organisiert. Zur Unterstützung seines Kerngeschäfts hat das Studentenwerk SH im Jahr 1994 die Tochtergesellschaft „Hochschulservice & Seeburg GmbH (HSG)“ gegründet. Als Dienstleister übernimmt sie die Reinigung und Spüldienste in den Mensen, Wohnheimen und Kitas, die Schließdienste, Umzüge, Vertretungen von Hausmeistern sowie die Begleitung von Veranstaltungen.