Ein in die Jahre gekommenes, aber immernoch stabiles, Radio im Kastenformat.© Pixabay

Studieren ohne Rundfunkbeitrag - geht das?

von viel.-Redaktion

Wie ihr euch den Rundfunkbeitrag während des Studiums sparen könnt

Von vielen gefürchtet, von den meisten trotzdem gezahlt: Der Rundfunkbeitrag. Monatlich 17,50 Euro. Gerade für Studierende ist das nicht wenig Geld. Seit 2013 gilt, dass die Gebühren nicht mehr danach berechnet werden, wie viele Geräte in einem Haushalt genutzt werden, sondern es wird eine Pauschale pro Haushalt erhoben. Dabei ist auch irrelevant, wie viele Personen in diesem Haushalt leben. Wohnt man beispielsweise in einer Wohngemeinschaft mit vier Mitbewohnern, sinken die Kosten schon entsprechend, weil man teilen kann. Allerdings gibt es für Studierende auch andere Möglichkeiten, um sich sogar ganz vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Die viel.-Redaktion erklärt euch, wie. 

Befreiung bei BAföG?

Erhaltet ihr Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), seid ihr vom Rundfunkbeitrag befreit. Erreicht euch der Brief, der euch darüber aufklärt, dass ihr Gebühren zu zahlen habt, oder meldet ihr euch in eurer neuen Wohnung, solltet ihr schnellstmöglich nachweisen, dass ihr Förderungsgeld erhaltet. Dann entfallen für euch die 17,50 Euro im Monat.

Aber aufgepasst: Lebt ihr mit eurem Freund oder eurer Freundin zusammen oder in einer WG, in der nicht alle BAföG beziehen, wird der Rundfunkbeitrag für eure Wohnung trotzdem fällig. Obwohl ihr eigentlich befreit seid, solltet ihr euch jetzt solidarisch zeigen und den Betrag mit allen anderen gerecht teilen.

Befreiung bei sozialen und gesundheitlichen Gründen

Nicht nur BAföG-Empfängerinnen und Empfänger haben ein Recht auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Bei ARD/ZDF ist auch befreit, wer Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Hilfe zur Pflege von Angehörigen oder Blindenhilfe erhält. Als gesundheitliche Befreiungsgründe gelten auch Hörschädigungen und Behinderungsgrade: Hier muss auf dem Schwerbehindertenausweis eine einschlägige Behinderung mit wenigstens 60 Prozent angegeben sein. Informationen dazu findet ihr hier.

Wohngeld und geringes Einkommen

Ebenfalls könnt ihr ermitteln lassen, ob ihr zu dem Kreis der einkommensschwachen Personen gehört. Das bedeutet, dass euer gesamtes Einkommen nicht über der Grenze liegen darf, die man als Existenzminimum definiert. Dieses liegt seit 2017 für Alleinstehende bei ca. 735,00 Euro im Monat. Am besten gebt ihr also eure Nachweise über euer Einkommen und weitere Sozialleistungen sofort an, wenn ihr wisst, dass die Gebühren auf euch zukommen. Wenn ihr Wohngeld bezieht, verfügt ihr bereits über wenig eigenes Kapital. Daher erhalten viele Studierende, die wohngeldberechtigt sind, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Hierzu müsst ihr aber, wie bei allen anderen Befreiungsformen auch, einen Antrag auf Befreiung stellen. Das könnt ihr beispielsweise einfach hier über das Online-Formular erledigen.

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