Der Vorstand der LRK, v.l.n.r. Dr. Arne Zerbst, Prof. Dr. Werner Reinhart, Prof. Dr. Björn Christensen © P. Scheidemann
Der Vorstand der LRK nimmt Stellung zum Bericht des Landesrechnungshofs.

Stellungnahme der LRK zum Bericht des Landesrechnungshofs  

von LRK/Frauke Schäfer

In seinem am 12. Juli 2024 veröffentlichten Bericht greift der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH) auch Themen auf, die direkt oder indirekt die Hochschulen des Landes betreffen. So stellt der LRH die bisherige Herangehensweise des Landes im Bereich der Start-up-Förderung infrage. Die Finanzierung einzelner Projekte wie die des Netzwerks StartUp.SH, so der LRH, habe zu Doppelstrukturen geführt und sei nicht nachhaltig: „Aus Sicht des LRH ist es weder sinnvoll noch förderrechtlich zulässig, die Aktivitäten der Hochschulen im Bereich der Gründungsberatung dauerhaft aus Projektfördermitteln zu finanzieren. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da Gründungsunterstützung zu den - wenn auch nachrangigen - Aufgaben der Hochschulen zählt“, heißt es in dem Bericht. Der LRH empfiehlt eine grundsätzliche Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium über die Frage, welche Aktivitäten das Land im Bereich der Gründungsunterstützung von den Hochschulen erwartet. „Fragen zur Mittelausstattung und zur Ausgestaltung der Gründungsunterstützung sind in den Verhandlungen über die Hochschulbudgets und die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen zu berücksichtigen“, empfiehlt der LRH.

„Der Landesrechnungshof zieht in seinem Bericht ähnliche Schlüsse wie der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten zur Situation und Weiterentwicklung der Hochschulen in Schleswig-Holstein“, erklärt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK), Prof. Dr. Björn Christensen. „Insbesondere bedarf es einer ressortübergreifenden Abstimmung des Landes zur Start-up-Förderung, um weg von der Finanzierung einzelner Projekte und hin zu einer auskömmlichen Grundfinanzierung der Hochschulen zu kommen. Ohne diese können die Hochschulen keine stabilen Strukturen schaffen.“

Um Gründungen aus den Hochschulen heraus zu fördern, benötigten die Hochschulen darüber hinaus eine entsprechende, insbesondere auch räumliche Infrastruktur. Die vom LRH benannte Finanzierungslücke des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) sowie die mangelnde Instandhaltungsstrategie für beide medizinischen Hochschulcampi, so Christensen weiter, habe auch strukturelle Gründe, die für den gesamten Hochschulbau gelten: „Die unzureichende finanzielle Ausstattung im Bereich der Bauunterhaltung ist für alle Hochschulstandorte im Land seit Jahrzehnten eine große Herausforderung und ursächlich für den andauernden Sanierungsstau. Diese Kritik des Landesrechnungshofs deckt sich mit der des Wissenschaftsrats. Hier muss die Landespolitik dringend Abhilfe schaffen. Für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein sind funktionstüchtige Gebäude für Forschung und Lehre essenziell. Zudem zahlt eine stärkere Fokussierung auf den Werterhalt der Gebäudestrukturen und nachhaltige Sanierungen signifikant in die ambitionierten Klimaziele des Landes ein.“

Aus Sicht der Hochschulen sei es darüber hinaus wünschenswert, dass das Land auch in der Ressortabstimmung zwischen Wissenschafts- und Finanzministerium dem Bürokratieabbau oberste Priorität einräumt. „Wir teilen die an vielen Stellen im Bericht des Landesrechnungshofes erhobenen Forderungen in diesem Bereich grundsätzlich“, erklärt der LRK-Vorsitzende. „So können dringend benötigte Freiräume für die Kernaufgaben der Hochschulen geschaffen werden, die im Hochschulgesetz definiert und durch den Wissenschaftsrat dokumentiert wurden.“

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