Der Senat der Fachhochschule Kiel hat sich nach Mitteilung seines Vorsitzenden Prof. Dr. Urban Hellmuth, Dekan des Fachbereichs Landbau, in seiner letzten Sitzung des abgelaufenen Jahres mit den Eckpunkten für ein neues Hochschulgesetz des schleswig-holsteinischen Wissenschaftsministeriums befasst und folgende Stellungnahme beschlossen:
„Der Senat der Fachhochschule Kiel befürwortet die Absicht, den Hochschulen die ‚größtmögliche Selbstständigkeit’ zu sichern.
Hinsichtlich der Möglichkeit zur Errichtung einer Stiftungshochschule müssen die Ziele, Chancen und Risiken behutsam abgewogen werden. Die Rechtslage der Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf hierdurch nicht geschwächt werden. Die Aufgabenstellung staatlicher Hochschulen ist nicht unternehmerisch und sollte es auch nicht sein.
Die bisherigen Gremien haben sich mit den gegebenen Paritäten in der stetigen Zusammenarbeit zur Steuerung der Fachhochschule Kiel deutlich bewährt und sind daher zu erhalten. Die Steuerung der Hochschule über einen Hochschulrat – gemäß den Eckpunkten für ein neues Hochschulgesetz – ist für eine effektive und effiziente Gestaltung der Hochschulwirklichkeit nicht zielführend. Die Einbeziehung gesellschaftlicher Gruppen im bisherigen Hochschulbeirat gewährleistet, dass gesellschaftliche Erwartungen und Anforderungen in die Fachhochschule getragen werden.
Der Senat der Fachhochschule Kiel sieht die bisherige Rektoratsverfassung als uneingeschränkt geeignet an, die Leitungsfunktionen der Hochschule allen Anforderungen gemäß zu besetzen und sieht keine Notwendigkeit zur Reformierung.
Der Senat der Fachhochschule Kiel begrüßt, dass die Hochschulen künftig Berufungen von allen Professorinnen und Professoren in eigener Zuständigkeit regeln können sollen. Die Einführung einer „neuen Personalkategorie“, wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss mit einer untertariflichen Bezahlung, lehnt der Senat ab.
Der Senat der Fachhochschule Kiel ist der Meinung, dass die Eckpunkte zur Einführung von Studiengebühren nicht erfüllbar sind und distanziert sich daher von der Absicht der Gebührenerhebung. Ein kostenpflichtiges Studium würde vielen potenziellen Studierenden die Möglichkeit der Hochschulausbildung verwehren. Es kann nicht im Sinne einer Hochschule sein, zukünftige Studierende abhängig von ihrer Finanzkraft statt anhand ihrer intellektuellen Fähigkeiten zuzulassen.
Das Studium ist und bleibt ein entscheidender Teil der Persönlichkeitsbildung von Studierenden und soll mit dem Studienabschluss nicht nur hochqualifizierte Akademiker, sondern auch verantwortungsvolle Persönlichkeiten hervorbringen. Dieses Ziel wird jedoch nicht erreicht, indem man die Studierenden durch die Einführung von Studiengebühren zwingt, sich nur und ausschließlich auf ihr Fach zu konzentrieren oder neben dem Studium vermehrt zu arbeiten, statt zum Beispiel auch ehrenamtliche Tätigkeiten wahrnehmen zu können.“
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