Tagtäglich beklagen sich die technischen Unternehmen über einen Fachkräftemangel. Der demografische Wandel, eine alternde Gesellschaft und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die Erhöhung des Verrentungsalters auf 67 Jahre bedeuten neue Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Die Belastungen aus Lärm und Vibrationen in der Arbeitswelt berücksichtigt die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationArbSchV), die in Deutschland aufgrund der EU-Rahmenrichtlinien in Kraft getreten ist. Sie setzt neue Maßstäbe für die Unternehmen, die bislang aber kaum beachtet werden. Die Unternehmen sind grundsätzlich aufgefordert, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lärm zu schützen. Früher mussten diese ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstungen ab einem Wert von 85 dB(A) zur Verfügung stellen, ab 90 dB(A) galt eine persönliche Tragepflicht für die Beschäftigten. Mit der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wurde die Grenze für Schutzmaßnahmen verschärft, sie wurde um 5 dB(A) herabgesetzt. Persönliche Schutzausrüstungen müssen jetzt also bereits ab 85 dB(A) getragen und ab 80 dB(A) zur Verfügung gestellt werden.
Die neue Verordnung stellt hohe Anforderungen an die Unternehmer. Diese neuen Anforderungen und der damit verbundene Beratungsaufwand für die Unternehmen ist Gegenstand der diesjährigen gemeinsamen Fortbildung der norddeutschen Berufsgenossenschaften aller Branchen und der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung in den Räumen der Fachhochschule Kiel am 04. März 2008.
„Beide Institutionen gemeinsam weiterzubilden, bedeutet für alle Beteiligten einen echten Gewinn. Die Berufsgenossenschaften und die staatliche Arbeitsschutzverwaltung sprechen mit einer Stimme, so ist die Beratung von Unternehmen optimal“, erklärt der Rektor der Fachhochschule Kiel, Prof. Dr.-Ing. Constantin Kinias, der die schon zum dritten Mal in der Fachhochschule Kiel stattfindende gemeinsame Weiterbildung des Revisionspersonals der Unfallversicherungsträger und der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung eröffnet.
Zur diesjährigen Fortbildung „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibration“ werden rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem norddeutschen Raum erwartet. Ausrichter der Veranstaltung sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordwest und der Arbeitskreis Unfallverhütung in Schleswig-Holstein, mit Unterstützung des Vereins Deutscher Revisions-Ingenieure und des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter.
Kiel, 3. März 2008
Autorin: Frauke Schäfer
© Fachhochschule Kiel