Fachhochschule Kiel News Standardbild© H. Börm

Memorandum der schleswig-holsteinischen Fachhochschulpräsidien

von schleswig-holsteinische Fachhochschulpräsidien

Die Präsidentin und Präsidenten der schleswig-holsteinischen Fachhochschulen haben in Vorbereitung auf die Landesrektorenkonferenz am 18. Februar 2015 in Flensburg in einem Memorandum einen gemeinsamen politischen Forderungskatalog formuliert:  

 

1. Abbau struktureller Defizite:
Um ihren Platz im Hochschulsystem finden und ausgestalten zu können, wünschen sich die Fachhochschulleitungen mehr Unterstützung aus der Politik. Hierzu gehört neben der Klarheit von Profil und Auftrag, sowie Promotionsmöglichkeiten vor allem der Abbau struktureller Defizite. Die schleswig-holsteinischen Fachhochschulen haben sich seit ihrer Gründung in den 1970er Jahren hervorragend entwickelt. Sie haben sich von lehrorientierten Ingenieurschulen oder höheren Handelsschulen zu wissenschaftlichen Bildungseinrichtungen entwickelt, die den internationalen Wettbewerb nicht scheuen müssen: Als Universities of Applied Sciences wirken die schleswig-holsteinischen Fachhochschulen in Forschungsprojekten auf nationaler und europäischer Ebene selbstverständlich mit, obwohl sie durch ihre Ausstattung stark benachteiligt sind: Hier fehlt den Fachhochschulen der akademische Mittelbau, der einen fairen und angemessenen Wettbewerb mit anderen Hochschulen ermöglicht. Die Präsidenten fordern daher eine vergleichbare Ausstattung wie die Mitbewerber auf nationaler und internationaler Ebene, um adäquate Forschungsleistungen nachhaltig verstetigen zu können! Die Stärkung der Drittmittelfähigkeit ist für den Erhalt und Ausbau der Master- und Promotionstätigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung.  

 

2. Finanzielle Ausstattung der Hochschulen:
Untersuchungen im Rahmen des Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs (AKL) des Hochschulinformationssystems (HIS) sowie Untersuchen des Landesrechnungshofes weisen strukturelle Defizite der Hochschulen landesweit nach. Die aktuellen, aber auslaufenden Hochschulpaktmittel ermöglichen hier Spielräume, um Defizite temporär auszugleichen. Diese Hochschulpaktmittel müssen verstetigt werden, um die anspruchsvollen Hochschulaufgaben langfristig planen zu können und einen angemessenen, zeitgemäßen Lehr- und Forschungsbetrieb zu ermöglichen. Auf keinen Fall dürfen die Gegenfinanzierungsmittel des Landes am 2020 für andere Zwecke als die Lehre verwendet werden.  

 

3. Studierendenzahlen:
Hochschulbildungsgänge werden im Moment aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark nachgefragt. Der Hochschulalltag ist von “Masse statt Klasse” geprägt. Studierende und Kollegien tragen diese „Überlast“ durch großes Engagement und ein diszipliniertes Selbstverständnis, qualitative Nachteile sind jedoch offensichtlich: Das Lernen in Kleingruppen, der seminaristische Unterricht und der persönliche Dialog werden suboptimal umgesetzt. Für eine dauerhafte, qualifizierte Ausbildung ist dieses Modell jedoch nicht nachhaltig. Die Fachhochschulen benötigen kreative Freiräume, um den gesellschaftlichen Auftrag nachhaltig erfüllen zu können. „Masse statt Klasse“ und „Selbstausbeutung des Kollegiums“ sind keine zukunftsfähigen Modelle. Die Hochschulpaktmittel müssen daher auch bei abnehmenden Studierendenzahlen verstetigt werden. Bei den Betreuungsrelationen an den Fachhochschulen sollte Schleswig-Holstein zumindest die Werte des Bundesdurchschnittes anstreben.  

 

4. Bachelor- und Masterausbildung:
Während bei den Universitäten der Master als Regelabschluss gilt und an den Fachhochschulen der Bachelor den Regelabschluss darstellt, dürfen die Fachhochschulen nur mit einer kleinen Quote auch zum Master ausbilden. Die Abschlüsse der Fachhochschulen als Bachelor und Master sind anerkannte Qualitätsabschlüsse für die Industrie und den öffentlichen Dienst. Die Präsidenten der Fachhochschulen fordern hier eine Gleichbehandlung: Die Hochschulen müssen so mit Ressourcen ausgestattet werden, dass alle leistungsstarken und leistungsfähigen Studierenden einen Masterabschluss an Fachhochschulen erwerben können.  

 

5. Formale Randbedingungen zum Hochschulpakt:
Die Hochschulpaktmittel ermöglichen den Fachhochschulen, anerkannte strukturelle Defizite vorübergehend zu kompensieren. Schwierig bleibt jedoch die Anwerbung von qualifiziertem Lehrpersonal. Dies wird zusätzlich erschwert, wenn die Fachhochschulen nur zeitlich befristete Verträge ohne Verlängerungsoptionen erteilen können. Dies ist für qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen nicht lukrativ, zumal die Fachhochschulen regelmäßig den Vertrag beenden müssen, um „Kettenverträge“ zu vermeiden. Die Präsidenten der Fachhochschulen fordern daher eine verstetigte Grundausstattung und mehr Dauerstellen (Stärkung des akademischen Mittelbaus).

 

6. Schulqualifikationen:
Angesichts verkürzter Schulzeiten und fehlenden Zivil- oder Ersatzdiensten stellen die Präsidien der Fachhochschulen zunehmend fachliche und persönliche Defizite bei unseren Studienanfängern fest. Die Industriepartner verlangen in einem globalisierten, industriellen Wettbewerb jedoch hohe Qualifikationen und Kompetenzen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Fachhochschulen, Defizite aus der Schulausbildung (z. B. in Mathematik, Sprachen, Rechtschreibung etc.) zu kompensieren. Schule und Politik werden aufgefordert, das Niveau nicht noch weiter zu senken, sondern dem gesellschaftlichen Anspruch an eine angemessene Schulausbildung gerecht zu werden.  

 

7. Arbeitsmarktorientierung:
Die Fachhochschulen sind die Hochschulen für die Wirtschaft und praktizieren das Modell „Aufstieg durch Bildung“ seit Jahrzehnten. Um den Fachkräftemangel zu begegnen sollten im Hochschulpakt die Fachhochschulen stärker berücksichtigt werden.  

 

8. Umbenennung der Fachhochschulen:
Die Präsidien der schleswig-holsteinischen Fachhochschulen fordern einen offenen Dialog über die Zukunft der Fachhochschulen. Im internationalen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung „University of Applied Sciences“ als Marke etabliert. Die aktuellen und zukünftigen Arbeiten am Hochschulgesetz würden die Gelegenheit eröffnen, allen Fachhochschulen des Landes die Möglichkeit einer Umbenennung in „Hochschule“ zu geben.

Veröffentlicht am 20.02.2015

© Fachhochschule Kiel