Wer es bekommt, ist froh – wer es nicht hat, ist oft finanziell belastet: die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das BAföG für das Semester ab Herbst 2019 an die gestiegenen Kosten der Studierenden anpassen.
Probleme mit dem BAföG
Schon seit Oktober 2018 ist bekannt, dass am BAföG gearbeitet wird: Höhere Sätze für die Geförderten und höhere Freibeträge stehen konkret im Raum. Grund waren die sinkenden Zahlen der geförderten Studierenden seit 2012. Einerseits stellen nämlich nicht alle Studierenden in Deutschland ihren Förderungsantrag auch tatsächlich, andererseits leiden viele Antragsteller*innen unter den sehr niedrigen Elternfreibeträgen. Das bedeutet, dass ihnen weniger BAföG zusteht, wenn die Eltern gut verdienen – was realistisch betrachtet aber nicht automatisch bedeutet, dass die Eltern ihre Kinder unterstützen können, auch wenn die Fähigkeit dazu bürokratisch ermittelt wurde.
Gesetzesänderung steht bevor
Am 16. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag nun die Gesetzesänderungen beschlossen, die ab Wintersemester 2019/2020 in Kraft treten sollen. Im Juni 2019 berät auch der Bundesrat über die neuen Beschlüsse, so dass am 1. August 2019 erste Änderungen spürbar werden.
Mehr Geld, mehr Freibeträge, mehr Wohnzuschlag
Der wohl wichtigste Punkt der Reform betrifft den steigenden BAföG-Höchstsatz. Um 17 Prozent wird der Satz von aktuell 735 Euro auf 861 Euro monatlich bis zum Jahr 2020 steigen.
Dieser Satz steht theoretisch denjenigen zu, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und sich selbst kranken- und pflegeversichern müssen. Allerdings beeinflussen Faktoren wie das Einkommen der Eltern, das eigene Vermögen und Betreuungspflichten den Bedarfssatz.
Das Deutsche Studentenwerk zeigte sich bisher skeptisch, ob dieser erhöhte Satz die Lebenssituation der Bedarfsempfänger*innen verbessern wird. Man müsse den Satz an das Existenzminimum von 916 Euro ab 2019 und 940 Euro ab 2020 anpassen, so Achim Meyer auf der Heye, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks.
Das Manko der geringen Elternfreibeträge will das Gesetz ebenfalls ausgleichen. In 2019 werden die Einkommensfreibeträge um 7 Prozent angehoben, 2020 dann um 3 Prozent und 2021 um 6 Prozent. So sollen wieder mehr Studierende BAföG erhalten und Familien entlastet werden.
Wer über eigene Rücklagen verfügt und diese neben der Förderung auch nutzen möchte, kann sich über eine Erhöhung des Freibetrags des anzurechnenden Vermögens von 7.500 Euro auf 8.200 Euro freuen. Wer unterhaltspflichtig ist, weil die/der Lebenspartner*in, Ehepartner*in oder eigene Kinder unterstützt werden müssen, darf zusätzlich noch 2.300 Euro mehr auf der hohen Kante haben.
Studierende, die nicht mehr zu Hause leben, aber Mietpreise der Studienstädte stemmen müssen, erhalten mit der Gesetzesänderung auch mehr Zuschläge für Wohnkosten. 2019 steigt dieser Satz von 250 auf 325 Euro.
Das Studentenwerk steht auch diesen Neuerungen eher kritisch gegenüber: Vermieter könnten die Mieten für Studierende mit diesem Wissen nun erneut erhöhen. Da nur etwa 20 Prozent aller Studierenden BAföG erhalten, würden aber die restlichen 80 Prozent unter den Mietpreisen leiden. Sinnvoller wäre aus Sicht des Studentenwerkes der Bau neuer studentischer Wohnräume, um günstigere Mieten zu gewährleisten und den Wohnungsmarkt im Allgemeinen zu entlasten.
Rückzahlung des Darlehens
Wer BAföG bezieht, muss generell nur die Hälfte des Darlehens und nicht mehr als 10.000 Euro zurückzahlen, auch wenn man im Laufe des Studiums mehr Geld erhalten hat.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst fünf Jahre nach Ende des Studiums, damit genug Zeit bleibt, einen Job zu ergreifen und das erste Gehalt zu verdienen. Dadurch können die monatlichen Rückzahlungsraten von bisher 105 Euro meist ohne große Probleme geleistet werden. Diese Raten steigen mit der Gesetzesänderung auf 130 Euro.
Zwanzig Jahre haben Studierende insgesamt für alle Rückzahlungen Zeit. Wer danach noch Restschulden tilgen müsste, kann sich nun freuen: Diese Forderungen werden zukünftig erlassen.
Ihr gehört zu den Studierenden, die noch Schulden abbezahlen müssen, die vor der Gesetzesänderung entstanden sind? Dann könnt ihr ebenfalls auf die neue Rückzahlungsregelung zurückgreifen: Stellt in den nächsten sechs Monaten einen Antrag und lasst euch in die neue Deckelung einstufen.
Ob die Gesetzesänderung in Zukunft auch für viele Fachwechsler*innen oder Studierende, die nicht in Regelstudienzeit studieren, positiv ausfallen werden, bleibt abzuwarten.
Mehr Informationen zur neuen Gesetzlage bezüglich Pflegebedarf, Verantwortung für eigene Kinder und Krankenkassenzuschüsse gibt es ausführlich beim BMFB.
Auch bei der BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41, erreichbar von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr, kann man sich kostenfrei beraten lassen.