Die Fachhochschule Kiel erhält voraussichtlich 1,85 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Qualitätspakt Lehre“. Mit diesem Programm hatten Bund und Länder auf die anhaltende Kritik an der Bologna-Reform reagiert, insbesondere auf die Problemfelder der Überlastung der Studierenden und der Verschulung des Studiums. Mit ihrem Konzept „Lehre vielfältig gestalten – qualifizierte Betreuung und innovative Studienmodelle“ möchte die Hochschule die Kompetenzorientierung der Studierenden durch eine veränderte Studienorganisation und innovative Studienmodelle verbessern. Mit ihren Maßnahmen orientiert sich die FH Kiel an der von ihr durchgeführten Stärken-Schwächen-Analyse der Hochschule.
FH-Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Huhn, der als Beauftragter für Qualität und Lehre den Antrag auf den Weg gebracht hatte, zeigte sich erfreut. Nun sei es an der Hochschule alles daran zu setzen, den Antrag erfolgreich zu Ende zu führen. Mit dem Geld könne die FH Kiel vielfältige Maßnahmen für die Verbesserung ihrer Lehre ergreifen. „Wir möchten unsere Studierenden intensiver und individueller beraten, unsere Lehrbeauftragten besser unterstützen, die Lehre in den ‚Problemfächern‘ Mathematik und Physik ausbauen, fachübergreifende Prototypen entwickeln oder sogar ein ROBERTA-Zentrum einrichten. Darüber hinaus streben wir aber auch Strukturverbesserungen an, wie z. B. die Optimierung der Semesterstruktur vor dem Hintergrund wachsender Studierendenzahlen und die Unterstützung der Selbstlernzeiten der Studierenden.“
Bund-Länder-Programm
Hintergrund des Bund-Länder-Programms ist der „Qualitätspakt Lehre“ als dritte Säule des Hochschulpaktes, der im Juni 2010 beschlossen wurde. Der Bund stellt hierfür bis zum Jahr 2020 rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung, das jeweilige Sitzland die Gesamtfinanzierung sicher. Die zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass die Länder grundsätzlich anteilig an den Fördermitteln des Programms teilhaben. Demnach entfallen für die gesamte Laufzeit von 2011 bis 2020 rund 50 Millionen Euro auf Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hochschulen Konzepte entwickeln, die vom Gutachterausschuss befürwortet werden.
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