Ein Mann© M. Pilch
Prof. Dr. Rai­ner Geis­ler nimmt ge­mein­sam mit vier an­de­ren Mit­glie­dern die Auf­ga­ben der Be­schwer­de­stel­le wahr.

Der Dis­kri­mi­nie­rung einen Rie­gel vor­schie­ben

von An­net­te Göder

Ein­mal hat sich eine Stu­den­tin an die Be­schwer­de­stel­le der Fach­hoch­schu­le ge­wandt, weil ihre An­mel­dung zur Prü­fung nicht ge­klappt hat. „Das ist kein Fall, der auf un­se­re Ein­rich­tung ge­münzt ist“, er­läu­tert Prof. Dr. Rai­ner Geis­ler, der ge­mein­sam mit vier an­de­ren Mit­glie­dern die Auf­ga­ben der Be­schwer­de­stel­le wahr­nimmt. Durch einen Te­le­fon­an­ruf hat er der Stu­den­tin den­noch ge­hol­fen. Die Funk­ti­on der Be­schwer­de­stel­le be­steht nicht darin, auf Un­zu­frie­den­hei­ten aller Art ein­zu­ge­hen und Fra­ge­stel­lun­gen von A wie Ab­fall bis Z wie Zu­las­sung zu klä­ren. „Wir sind nicht der An­lauf­kno­ten, der Pro­ble­me an die rich­ti­gen Adres­sa­ten ver­teilt“, be­tont Geis­ler. Aber wofür ist die Be­schwer­de­stel­le dann da?

Das bun­des­wei­te All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Be­schwer­de­stel­len ein­ge­rich­tet wer­den, um „Be­nach­tei­li­gun­gen aus Grün­den der Rasse oder wegen der eth­ni­schen Her­kunft, des Ge­schlechts, der Re­li­gi­on oder Welt­an­schau­ung, einer Be­hin­de­rung, des Al­ters oder der se­xu­el­len Iden­ti­tät zu ver­hin­dern oder zu be­sei­ti­gen“. Das gilt nicht nur für Be­trie­be, son­dern auch für Hoch­schu­len. „Das Be­son­de­re ist, dass die Be­schwer­de­stel­len an Hoch­schu­len in Schles­wig-Hol­stein nicht nur für Be­schäf­tig­te, son­dern auch für Stu­die­ren­de da sind“, er­läu­tert Prof. Geis­ler, Dekan im Fach­be­reich Ma­schi­nen­we­sen.

Doch es gibt an der FH auch noch Be­ra­tungs­stel­len, die im Fall von Dis­kri­mi­nie­rung an­sprech­bar sind. Die Liste ist lang: So­wohl für Stu­die­ren­de als auch für Be­schäf­tig­te zu­stän­dig sind die haupt­amt­li­che Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te, Dr. Ma­ri­ke Schmeck, und die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten der ein­zel­nen Fach­be­rei­che. Die Di­ver­si­täts­be­auf­trag­te, Alexa Mag­saam, küm­mert sich um Fra­gen der Dis­kri­mi­nie­rung in Bezug auf Alter, eth­ni­sche Her­kunft, Na­tio­na­li­tät oder Re­li­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit. Spe­zi­ell für Stu­die­ren­de gibt es die Zen­tra­le Stu­di­en­be­ra­tung sowie die*den Be­auf­trag­te*n für Stu­die­ren­de mit Be­hin­de­rung und chro­ni­schen Er­kran­kun­gen. Ent­spre­chend gibt es für Be­schäf­tig­te die*den Be­auf­trag­te*n für Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung sowie die Per­so­nal­rä­te und die*den In­klu­si­ons­be­auf­trag­te*n.

„Bei Pro­ble­men emp­feh­len wir, immer erst Kon­takt zu den ent­spre­chen­den Be­ra­tungs­stel­len auf­zu­neh­men“, er­klärt Prof. Geis­ler und lie­fert zwei Be­grün­dun­gen: „Wir Mit­glie­der von der Be­schwer­de­stel­le sind für ei­ni­ge Si­tua­tio­nen nicht spe­zi­ell aus­ge­bil­det, zum Bei­spiel in Bezug auf die Ge­sprächs­füh­rung mit Per­so­nen, die sich se­xu­ell be­läs­tigt füh­len.“ Der zwei­te Grund: Die je­wei­li­gen Be­ra­tungs­stel­len wür­den wich­ti­ge Punk­te und un­wich­ti­ge De­tails ent­flech­ten und damit zu einer Ar­beits­ef­fi­zi­enz der Be­schwer­de­stel­le bei­tra­gen. „Nicht jedes ver­letz­te Ge­fühl, und sei es noch so nach­voll­zieh­bar, ist eine Be­nach­tei­li­gung im Sinne des AGG“, stellt Prof. Geis­ler klar.

Das Be­schwer­de­for­mu­lar, das Be­trof­fe­ne mög­lichst mit Hilfe einer Be­ra­tungs­stel­le oder aber al­lein aus­fül­len, ist über­schau­bar und soll den Sach­ver­halt auf den Punkt brin­gen. „Ein For­mu­lar­berg könn­te als Hürde wir­ken“, er­klärt der Dekan. Bevor sich das fünf­köp­fi­ge Team die Ar­beit auf­teilt, klärt es, ob ein Mit­glied be­fan­gen ist. Ein Fall wird von einem*r Ca­se­man­ger*in fe­der­füh­rend, aber in Ab­stim­mung mit allen Mit­glie­dern der Be­schwer­de­stel­le, be­ar­bei­tet. Er oder sie hat im Blick, wel­che Schrit­te nach und nach fol­gen. „Zu­nächst in­for­mie­ren wir das Prä­si­di­um und prü­fen, ob So­fort­maß­nah­men nötig sind“, er­zählt Prof. Geis­ler. Denn man­che Si­tua­ti­on er­lau­be kei­nen Auf­schub. „Bei Stal­king kön­nen wir zum Bei­spiel ver­an­las­sen, dass beide Per­so­nen nicht in der­sel­ben Grup­pe blei­ben, und wir emp­feh­len ge­ge­be­nen­falls, auch ju­ris­tisch vor­zu­ge­hen.“

Doch nicht nur die eine Seite fin­det Gehör, son­dern auch die an­de­re: Die Be­schwer­de­stel­le for­dert die be­schul­dig­te Per­son auf, sich in­ner­halb von zehn Tagen zu der ge­schil­der­ten Si­tua­ti­on schrift­lich zu äu­ßern. Auf der Grund­la­ge die­ser Stel­lung­nah­me spre­chen zwei Mit­glie­der des Teams mit dem oder der Be­schul­dig­ten. Dienst­vor­ge­setz­te be­zie­hungs­wei­se der Dekan oder die De­ka­nin des je­wei­li­gen Fach­be­rei­ches kön­nen hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Und auf Wunsch der oder des Be­schul­dig­ten kann auch eine Per­son des Ver­trau­ens am Ge­spräch teil­neh­men. „Die Be­schul­dig­ten haben das Recht, aber nicht die Pflicht, sich schrift­lich oder münd­lich zu äu­ßern“, be­rich­tet der Dekan. Um sich ein um­fas­sen­de­res Bild zu ma­chen, nutze das Team zudem Zeu­gen­aus­sa­gen. Zu be­stimm­ten Pro­blem­stel­lun­gen könn­ten auch Ex­pert*innen hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Alle Ge­sprä­che seien streng ver­trau­lich.

Er­weist sich die Be­schwer­de als un­be­grün­det, wird das Be­schwer­de­ver­fah­ren be­en­det und das Prä­si­di­um in­for­miert. Im an­de­ren Fall macht das Team dem Prä­si­di­um Vor­schlä­ge zum wei­te­ren Vor­ge­hen. „Die letzt­end­li­chen Maß­nah­men wer­den vom Prä­si­di­um ver­an­lasst, die Be­schwer­de­stel­le ar­bei­tet ihm nur zu“, sagt Prof. Geis­ler. In Frage kommt eine ganze Pa­let­te an Maß­nah­men. Mög­lich ist – gemäß der FH-Richt­li­nie – zum Bei­spiel ein be­glei­te­tes Ge­spräch zwi­schen den bei­den Per­so­nen, ein for­mel­les Dienst­ge­spräch, eine Er­mah­nung, schrift­li­che Ab­mah­nung oder eine Ver­set­zung an einen an­de­ren Ar­beits­platz be­zie­hungs­wei­se in eine an­de­re Lehr­ver­an­stal­tung. Im äu­ßers­ten Fall kann es auch zu einer Ex­ma­tri­ku­la­ti­on, einer Kün­di­gung, einem Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren oder einem Straf­ver­fah­ren kom­men.

Doch die Be­schwer­de­stel­le selbst ver­steht sich nicht als „Ort für Be­stra­fun­gen“. Prof. Geis­ler hat fest­ge­stellt: „Diese Er­war­tung steht manch­mal im Raum, aber diese Be­fug­nis haben wir gar nicht, da sie nur dem Prä­si­di­um zu­steht.“ Er weist dar­auf hin: „Unser Ziel ist vor­ran­gig, Be­nach­tei­li­gung und Dis­kri­mi­nie­rung ab­zu­stel­len.“ Das AGG habe dabei nicht die Dis­kri­mi­nie­rung gan­zer Grup­pen im Blick. „Es geht darum, dass sich je­mand in­di­vi­du­ell be­nach­tei­ligt und be­ein­träch­tigt fühlt“, in­for­miert Prof. Geis­ler.

Vom Ein­gang der Be­schwer­de bis zur Maß­nah­me, die das Prä­si­di­um er­greift, ver­streicht in zwei­fels­frei­en Fäl­len ein Zeit­raum von vier bis fünf Wo­chen. Seit Som­mer 2020 habe die Stel­le vier Be­schwer­de­fäl­le be­han­delt. „Es ist keine große An­zahl, aber es geht um ge­wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen und manch­mal hat eine Be­schwer­de viele Be­schwer­de­füh­rer*innen“, be­kun­det Prof. Geis­ler. In einem Fall sei es bei­spiels­wei­se um eine un­er­wünsch­te Kon­takt­auf­nah­me ge­gan­gen, in einem an­de­ren um eine un­er­wünsch­te Zu­sen­dung von por­no­gra­fi­schen Bil­dern an meh­re­re Stu­die­ren­de.

In der Richt­li­nie der FH Kiel „zum Schutz vor Be­nach­tei­li­gung, Dis­kri­mi­nie­rung, se­xua­li­sier­ter Be­läs­ti­gung und Ge­walt“ vom Mai 2019 wird klar­ge­stellt, dass se­xua­li­sier­te Be­läs­ti­gung und Ge­walt sich nicht nur in un­er­wünsch­ten An­näh­rungs­ver­su­chen und kör­per­li­chen Über­grif­fen aus­drü­cken, son­dern auch ver­bal und non­ver­bal. Die Würde einer Per­son könne ver­letzt sein durch einen se­xu­ell her­ab­wür­di­gen­den Sprach­ge­brauch, Ges­ten oder eine „elek­tro­ni­sche Prä­sen­ta­ti­on ob­szö­ner, por­no­gra­fi­scher oder se­xis­ti­scher Dar­stel­lun­gen“.

Mit­glie­der der Be­schwer­de­stel­le sind neben Prof. Dr. Rai­ner Geis­ler Prof. Dr. Sas­kia Bo­chert aus dem Fach­be­reich Wirt­schaft, Ga­brie­le Küch­meis­ter aus der Per­so­nal­ab­tei­lung, der Ju­rist Prof. Dr. Mario Nahr­wold und Prof. Dr. Brit­ta Thege, Ge­schäfts­füh­re­rin des In­sti­tuts für In­ter­dis­zi­pli­nä­re Gen­der­for­schung und Di­ver­si­ty (IGS). Für die Mit­glie­der der Be­schwer­de­stel­le gibt es dabei keine Stun­de­ner­mä­ßi­gung oder sons­ti­ge Kom­pen­sa­ti­on, sie sind eh­ren­amt­lich tätig.

Frü­her sah die per­so­nel­le Zu­sam­men­set­zung an­ders aus: Der Be­schwer­de­stel­le ge­hör­ten der Kanz­ler, die*der Per­so­nal­rats­vor­sit­zen­de und die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te an. Im Mai 2019 wurde die Be­schwer­de­stel­le um­struk­tu­riert. Seit­dem be­steht sie aus fünf Mit­glie­dern, die das Prä­si­di­um er­nennt, dar­un­ter min­des­tens drei Frau­en. „Diese Än­de­rung er­gibt Sinn“, meint die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te Dr. Ma­ri­ke Schmeck. Wenn die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te auch im Team der Be­schwer­de­stel­le ar­bei­te, könne es zu Rol­len­kon­flik­ten kom­men. Das fünf­köp­fi­ge Gre­mi­um ist für Dr. Schmeck „eine gute Re­prä­sen­tanz“ der un­ter­schied­li­chen Fach­hoch­schul­be­rei­che. Die Be­schwer­de­stel­le könne sich jeder Zeit an sie wen­den, um ihre Ex­per­ti­se in be­stimm­ten Dis­kri­mi­nie­rungs­fäl­len ein­zu­ho­len, bei­spiels­wei­se im Be­reich „se­xua­li­sier­te Dis­kri­mi­nie­rung und Ge­walt.“

Pro­blem­stel­lun­gen in die­sem Feld fin­den sich häu­fig in der Ar­beit der Be­schwer­de­stel­le wie­der. An jeder Hoch­schu­le gebe es Fälle in die­sem Be­reich, so die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te. „Die Band­brei­te reicht von ab­fäl­li­gen Be­mer­kun­gen bis zu tät­li­chen Über­grif­fen.“ In sol­chen An­ge­le­gen­hei­ten hat Dr. Schmeck als Be­ra­te­rin einen Blick dar­auf, ob es ein Vor­fall im Sinne des AGG ist, so­dass die Be­schwer­de­stel­le ein­ge­schal­tet wer­den könn­te. Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te ver­sucht ab­zu­schät­zen, ob ein ent­spre­chen­des Ver­fah­ren Aus­sicht auf Er­folg hat. Sie be­spricht au­ßer­dem mit der Per­son, die sich an sie wen­det, in­wie­weit An­ony­mi­tät ge­währ­leis­tet wer­den kann. Manch­mal kön­nen durch die Fall­schil­de­rung Rück­schlüs­se auf die Per­son ge­zo­gen wer­den und es stellt sich die Frage, ob sie diese Mög­lich­keit in Kauf neh­men möch­te.

„Grund­sätz­lich kön­nen sich alle Hoch­schul­mit­glie­der, die sich se­xu­ell be­läs­tigt oder auf­grund ihrer ge­schlecht­li­chen Iden­ti­tät oder der se­xu­el­len Ori­en­tie­rung dis­kri­mi­niert füh­len, an mich wen­den, auch wenn sie nicht si­cher sind, wie das Er­leb­te ein­zu­ord­nen ist“, in­for­miert Dr. Schmeck. Es zähle zu ihren Auf­ga­ben, die Rat­su­chen­den bei der Ein­ord­nung des Er­leb­ten zu un­ter­stüt­zen. Viele Be­trof­fe­ne trau­ten sich nicht, Hilfe zu su­chen. „Ich möch­te Be­trof­fe­ne er­mu­ti­gen, von ihrem Be­ra­tungs­recht Ge­brauch zu ma­chen“, so die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te.

Eine von ge­gen­sei­ti­ger Wert­schät­zung ge­präg­te At­mo­sphä­re an der FH ist so­wohl ihr als auch den Mit­glie­dern der Be­schwer­de­stel­le ein zen­tra­les An­lie­gen. Per­sön­lich wünscht sich Prof. Geis­ler, dass An­sät­ze von Dis­kri­mi­nie­rung schon im Keim er­stickt wer­den. „Es wäre gut, ent­spre­chen­de Äu­ße­run­gen mit ei­ge­nem Em­power­ment selbst­be­wusst zu­rück­zu­wei­sen.“ Dabei laute das Motto in Bezug auf den oder die Be­trof­fe­ne*n: „Du bist nicht schuld, aber Du kannst trotz­dem etwas für Dich tun.“ In be­stimm­ten Fäl­len sei es für Stu­die­ren­de rat­sam, sich di­rekt an die Stu­di­en­gangs­lei­tung zu wen­den. Doch müs­sen die­je­ni­gen, die sich be­kla­gen, nicht mit Nach­tei­len rech­nen? Diese Be­fürch­tung weist der Dekan ent­schie­den zu­rück. „Ich bitte darum, Ver­trau­en zu haben. Wir möch­ten wis­sen, wenn etwas nicht in Ord­nung ist. Und oft hat eine di­rek­te An­spra­che auch eine so­for­ti­ge Wir­kung. Es kann ja auch aus Un­wis­sen­heit ein Ver­stoß gegen un­se­re Richt­li­nie ent­ste­hen.“

Wie wich­tig der FH ein gutes Klima ist, geht aus der Prä­am­bel der Richt­li­nie her­vor. Hier heißt es: „Be­nach­tei­li­gung, Dis­kri­mi­nie­rung, se­xua­li­sier­te Be­läs­ti­gung und Ge­walt stel­len eine mas­si­ve Stö­rung des Hoch­schul­be­triebs dar. Sie schaf­fen ein ein­schüch­tern­des, stress­be­la­de­nes und ent­wür­di­gen­des Ar­beits- und Stu­di­en­um­feld und kön­nen zu erns­ten ge­sund­heit­li­chen Be­ein­träch­ti­gun­gen füh­ren.“

Prof. Geis­ler stellt der Be­schwer­de­kul­tur an der Fach­hoch­schu­le Kiel ein gutes Zeug­nis aus: „Die Be­ra­tungs­stel­len und die Be­schwer­de­stel­le leis­ten ihren Bei­trag zu einem re­spekt­vol­len Mit­ein­an­der der Hoch­schul­an­ge­hö­ri­gen. Letzt­lich ist die Schaf­fung eines dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Um­felds die Auf­ga­be aller.“

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