Portemonee mit Bargeld© Pixa­bay

BAföG: Die fünf häu­figs­ten Feh­ler beim An­trag

von Julia Kö­nigs

Er­folg­reich einen An­trag auf Aus­bil­dungs­för­de­rung stel­len

Sich das Stu­di­um durch BAföG fi­nan­zie­ren zu las­sen: Das wün­schen sich viele Stu­die­ren­de. Schlie­ß­lich ist es schlau, die staat­li­che För­de­rung durch das Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG), die zur Hälf­te aus einem zins­lo­sen Dar­le­hen und zur an­de­ren Hälf­te aus ge­schenk­tem Geld be­steht, zu nut­zen. Trotz­dem er­hal­ten nicht alle Stu­die­ren­de BAföG. Warum das so ist, wer über­haupt BAföG be­an­tra­gen kann und wel­che Feh­ler ihr un­be­dingt ver­mei­den soll­tet, hat Julia Kö­nigs aus der viel.-Re­dak­ti­on zu­sam­men­ge­tra­gen.

Grund­sätz­lich ist das Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz für Men­schen ge­dacht, die noch kei­nen Hoch­schul­ab­schluss haben, kein ei­ge­nes Ver­mö­gen haben und deren El­tern nicht aus­rei­chend ver­die­nen, um die Aus­bil­dung ihres Kin­des zu fi­nan­zie­ren. Die ers­ten Fra­gen, die ihr be­den­ken soll­tet, bevor ihr einen BAföG-An­trag stellt, lau­ten:

Habe ich einen Ab­schluss einer Uni­ver­si­tät oder Fach­hoch­schu­le?

Durch BAföG ge­för­dert wird nur, wer noch kei­nen Ab­schluss oder nur einen Ba­che­lor ab­ge­legt hat. Au­ßer­dem gilt das BAföG nur für den ers­ten Ba­che­lor, nicht für einen zwei­ten. Wollt ihr nach dem ers­ten Ba­che­lor re­gu­lär einen Mas­ter an­schlie­ßen, ist das mit BAföG mög­lich. 

Stu­die­re ich Voll­zeit oder Teil­zeit?

Wer Teil­zeit stu­diert, wird kein BAföG er­hal­ten. Ihr müsst in Voll­zeit im­ma­tri­ku­liert sein, um fi­nan­zi­ell ge­för­dert zu wer­den. Dabei ist es nicht re­le­vant, ob ihr prä­sent oder fern stu­diert. Al­ler­dings be­kom­men Fern­stu­die­ren­de nur für zwölf Mo­na­te BAföG, wäh­rend Prä­senz­stu­die­ren­de für die ge­sam­te Re­gel­stu­di­en­zeit ge­för­dert wer­den.

Wie alt bin ich?

Wenn ihr im Ba­che­lor stu­die­ren wollt, dürft ihr zum Stu­di­en­be­ginn höchs­tens 29 Jahre alt sein. Bei einem Mas­ter liegt die Al­ters­be­gren­zung bei 35. Aus­nah­men gibt es, wenn ihr einen Wehr­dienst ab­sol­viert, euer Ab­itur oder eure Fach­hoch­schul­rei­fe über einen zwei­ten Bil­dungs­weg ab­ge­legt, ihr weder Ab­itur noch Fach­hoch­schul­rei­fe habt oder Er­zie­hungs­zeit für eure Kin­der gel­tend ma­chen könnt. Die An­er­ken­nung die­ser Aus­nah­men müsst ihr se­pa­rat be­an­tra­gen.

Habt ihr diese Fra­gen ge­klärt, soll­tet ihr die fol­gen­den Feh­ler ver­mei­den.

Feh­ler 1: Kei­nen BAföG-An­trag stel­len

Das Geld, das ihr durch BAföG be­kommt, ist ein zins­lo­ser Stu­di­en­kre­dit, den ihr nur zur Hälf­te zu­rück­zah­len müsst, und das erst fünf Jahre nach Ende eures Stu­di­ums. Stellt ihr also einen An­trag, hat das für euch kei­ner­lei Nach­tei­le! Der­zeit liegt der För­de­rungs­höchst­satz pro Monat bei 735 Euro. Zum Win­ter­se­mes­ter 2019/20 wird der Höchst­satz auf 853 Euro er­höht, zum Win­ter­se­mes­ter 2020/21 dann auf 861 Euro.  Das be­deu­tet für viele: Mehr Geld und somit mehr Zeit für ein er­folg­rei­ches Stu­di­um. Schiebt den An­trag auch nicht auf, wenn ihr noch keine neue Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung für ein Se­mes­ter habt: Ihr könnt das For­mu­lar nach­rei­chen.

Feh­ler 2: Fris­ten ver­pas­sen

Ihr könnt euch nicht rück­wir­kend för­dern las­sen. Daher soll­tet ihr drin­gend die Fris­ten be­ach­ten, wann ihr euren An­trag ein­rei­chen soll­tet. Der frü­hest­mög­li­che Be­ginn der För­de­rung ist der Monat, in dem der An­trag beim Amt ein­geht. Wenn das Stu­di­um also im Sep­tem­ber be­ginnt, ihr euren An­trag aber erst im Ok­to­ber ab­gebt, habt ihr die erste För­de­rungs­sum­me ver­schenkt. Dies gilt auch für Fol­ge­an­trä­ge, die ihr stel­len müsst, wenn ein För­de­rungs­zeit­raum ab­ge­lau­fen ist. Das BAföG-Amt rät, zwei Mo­na­te vor Ende der ak­tu­el­len För­de­rungs­frist einen Wei­ter­för­de­rungs­an­trag zu stel­len, da die Be­ar­bei­tung eines An­trags acht Wo­chen oder län­ger dau­ern kann. Stellt eure An­trä­ge also im Ja­nu­ar/Fe­bru­ar, wenn ihr im Som­mer­se­mes­ter stu­die­ren wollt, und im Juni/Juli, wenn ihr im Win­ter­se­mes­ter stu­die­ren wollt.

Wich­tig: Um die Fris­ten zu wah­ren, muss der An­trag noch nicht voll­stän­dig sein. Nach­wei­se und an­de­re An­ga­ben kön­nen immer nach­ge­reicht wer­den.

Feh­ler 3: Fal­sche An­ga­ben ma­chen

Der BAföG-An­trag ist sehr bü­ro­kra­tisch. Klar, dass euch da ein Feh­ler un­ter­lau­fen kann. Füllt ihr aber etwas nicht oder gar falsch aus, ver­zö­gert das eure Be­ar­bei­tungs­zeit un­nö­tig. Au­ßer­dem soll­tet ihr un­be­dingt wahr­heits­ge­mäß ant­wor­ten. Das BAföG-Amt darf eure An­ga­ben mit dem Fi­nanz­amt ab­glei­chen. Macht ihr also fal­sche An­ga­ben, kann sogar ein Bu­ß­geld­ver­fah­ren auf euch zu­kom­men. Gebt also an:

  • Was ver­dient ihr neben dem Stu­di­um? (Frei­be­trag 5.400 Euro / Jahr)
  • Wie viel Ver­mö­gen habt ihr? (Ei­ge­ner Frei­be­trag: 7.500 Euro (ab WS 2020/21: 8200 Euro); der Be­trag steigt, wenn ihr ver­hei­ra­tet seid oder Kin­der habt.)
  • Wie viel ver­die­nen eure El­tern? (Sie sind un­ter­halts­pflich­tig, bis ihr eure Erst­aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen habt.)
  • Was ma­chen eure Ge­schwis­ter?
  • Seid ihr ver­hei­ra­tet? (Denn auch das Ge­halt eures/r Ehe­gat­ten/in zählt in der Be­darfs­be­rech­nung.)

Über­schrei­tet ihr be­stimm­te Frei­be­trä­ge, wird das von eurem BAföG-Be­darf ab­ge­zo­gen. Auch müsst ihr zwin­gend alle Form­blät­ter un­ter­schrei­ben.

Feh­ler 4: Nach­wei­se feh­len  

Zwar könnt ihr feh­len­de Nach­wei­se nach­rei­chen, doch wenn mög­lich, soll­tet ihr sie gleich mit dem An­trag ab­ge­ben. Was sind die wich­tigs­ten Nach­wei­se für euren An­trag, die ihr ge­sam­melt haben soll­tet, wenn ihr den An­trag ein­reicht?

  • Gül­ti­ge Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung,
  • Miet­ver­trag oder Mel­de­be­schei­ni­gung,
  • Ein­kom­mens­nach­wei­se bei­der El­tern­tei­le aus dem vor­letz­ten Ka­len­der­jahr und
  • Nach­weis über euren Kon­to­stand: Giro, Spar­buch, Wert­pa­pie­re, Ver­si­che­run­gen etc.

Feh­ler 5: Nichts ge­sagt

Es kann sein, dass eure El­tern ak­tu­ell we­ni­ger ver­die­nen als im vor­letz­ten Jahr. Gebt ihr dies nicht an, kann das BAföG-Amt auch nicht dar­auf re­agie­ren. Im Form­blatt sie­ben könnt ihr dazu einen Ak­tua­li­sie­rungs­an­trag stel­len. Au­ßer­dem könnt ihr auch el­ter­n­un­ab­hän­gi­ges BAföG er­hal­ten. Wie das genau funk­tio­niert, er­klärt euch die­ses Video:

Be­ach­tet ihr diese Feh­ler­quel­len, könnt ihr es mit dem BAföG-An­trag ver­su­chen. Sehr gut un­ter­stützt wer­det ihr auch mit dem An­trags­ser­vice von Stu­die­ren­Plus.

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