Um den Start in das erste Studium in Schleswig-Holstein ein wenig einfacher zu machen, bietet das Land Schleswig-Holstein eine Starthilfe in Höhe von 800 Euro. Diese muss – im Gegensatz zum BAföG – nicht zurückgezahlt werden. Die Starthilfe ist zweckgebunden und für Sonderausgaben wie Semesterbeitrag und studienspezifische Anschaffungen vorgesehen. Allerdings müssen Interessierte einige Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss der finanziellen Unterstützung zu gelangen.
Die Starthilfe ist gedacht für junge Studieninteressierte aus Elternhäusern mit geringem Einkommen. Entsprechend dürfen Antragstellerinnen und Antragsteller nicht älter als 30 Jahre alt sein und ihr erstes Studium an einer Hochschule in Schleswig-Holstein noch nicht begonnen haben. Auch das geringe Einkommen muss nachgewiesen werden. Als Kriterien gelten beispielsweise der Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Antragsmonat.
Um die Antragstellung und Auszahlung kümmert sich das Studentenwerk Schleswig-Holstein. Auf einer Infoseite zum Thema hat das Studentenwerk alle relevanten Informationen zur Studienstarthilfe zusammengestellt. Der Antrag kann per E-Mail an das Studentenwerk gesendet werden, das alle Unterlagen prüft und dann über das weitere Vorgehen informiert. Interessierte mit Fragen zum Thema können sich auch per E-Mail (beratung.ki(at)studentenwerk.sh) an das Studentenwerk wenden.
Neben Studienstarthilfe und BAföG gibt es viele weitere Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren. Einige finden sich in diesem Artikel. Bei Fragen rund um das Thema Studienfinanzierung steht auch das Team der Zentralen Studienberatung der FH Kiel zur Verfügung. Informationen über ihr Angebot und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Internetseite der Zentralen Studienberatung.