Anerkennung als Lehrerfortbildung
Baden-Württemberg
(Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Schreiben vom 26.02.2008)
„Das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat das Verfahren bei Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen anderer Träger vereinfacht (…) Die Entscheidung über die Anerkennung trifft nun die Schulleitung.“
Brandenburg
(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, Schreiben vom 14.02.2008)
„Die ADP 2008 wird als im Interesse der Lehrerfortbildung liegend anerkannt. Die Entscheidung über die Teilnahme von Lehrkräften an der Veranstaltung treffen die staatlichen Schulämter bzw. die Schulleiter gem. § 7 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung. Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Die staatlichen Schulämter erhalten eine Kopie des Anerkennungsschreibens.
Bremen
(Landesinstitut für Schule Bremen, Schreiben vom 15.01.2008)
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir von einer Anerkennung einzelner Maßnahmen ab, da in Bremen die Verantwortung für eine Freistellung von Lehrkräften zur Teilnahme an einer Fortbildung bei der jeweiligen Schulleitung liegt.“
Hessen
(Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung, Schreiben vom 16.01.2008)
„Die Akrreditierung von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte soll ausschließlich auf dem Weg der Online-Akkreditierung erfolgen. Damit verbunden ist auch die Entscheidung, dass über die Teilnahme an Fortbildungen, seien sie nun akkreditiert oder nicht die jeweiligen Schulleitungen entscheiden. Die ADP 2008 wurde online akkrediiert.“
Niedersachsen
(Niedersächsisches Kultusministerium, Schreiben vom 15.01.2008)
„(…) auf ein Anerkennungsverfahren wird in Niedersachsen im Wege der Verwaltungsvereinfachung verzichtet. Niedersächsische Lehrkräfte haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Sonderurlaub zu stellen. Über den Antrag einer Lehrkraft entscheidet die zuständige Schulleiterin bzw. der zuständige Schulleiter abschließend“
Rheinland-Pfalz
(Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz (IFB))
„Die ADP 2008 erkennen wir gem Pt. 4.2. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 16.05.2003 als dienstlichen Interessen dienend an.“
Sachsen
(Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Schreiben vom 1.02.2008)
„Ihr Angebot erweitert die durch die durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus getragene Fortbildung, daher befürworten wir eine Teilnahme von interessierten Lehrkräften an o.g. Veranstaltung. Eine Freistellung dafür kann jedoch nur in Abhängigkeit von der Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgen. Die Sächsische Bildungsagentur wird nachrichtlich von diesem Schreiben zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt.“
Schleswig-Holstein
(Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen IQSH, Schreiben vom 17.01.2008)
„Ich bitte um Verständnis, dass ich für diese Veranstaltung lediglich die Anerkennung aus fachlicher Sicht aussprechen kann (siehe § 3 Abs. 8 e der Lehrerdienstordnung vom 05.07.1978). Für die Anerkennung eines dringenden dienstlichen Interesses“ und einer Dienstbefreiung sind im Einzelfall die Schulämter bzw. Schulleiterinnen und Schulleiter zuständig.“
Thüringen
(Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien "Thillm" )
„Die ADP 2008 wird unter der Reg.-Nr. ALX-73-59 als Fortbildung für Thüringer Lehrerinnen und Lehrer anerkannt.“