Vorbereitung & FAQ

Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Es ist wichtig, ein Auslandssemester frühzeitig zu planen und gut vorzubereiten. Neben den hier aufgeführten Informationen sollten Sie sich persönlich informieren, indem Sie...

  • Informationsangebote der Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereiches nutzen.
  • sich von den Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereiches zu den Partnerhochschulen und der passenden Integration in Ihren Studienverlauf beraten lassen.
  • allgemeine Informationsveranstaltungen des International Office zum Thema Ausland besuchen.
  • die (telefonischen) Sprechstunden des International Office für eine Beratung zu Fördermöglichkeiten und Stipendien nutzen.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, besuchen Sie am besten Informationsveranstaltungen des IO oder der Fachbereiche, z.B. während der IDW. Mit eventuellen sprachlichen Vorbereitungen sollten Sie schon zu Beginn Ihres Studiums anfangen, z.B. in Form von Sprachkursen am ZSIK. Bachelor-Studierende können ab dem 3. Semester ins Ausland gehen. Beachten Sie bei der Planung die Bewerbungsfristen für einen Studienaufenthalt und für Stipendien im Ausland. 

Bewerbungsfrist für Erasmus-Aufenthalte (Studienplatz + Stipendium): 
01. März für das folgende akademische Jahr (eine Bewerbung auf nach dieser Frist noch freie "Restplätze" ist möglich)

Bewerbungsfrist für Übersee-Programme: 
01. Januar für das folgende akademische Jahr (eine Bewerbung auf nach dieser Frist noch freie "Restplätze" ist möglich)

Bewerbungsfristen für das PROMOS-Stipendium:
01. März für das Wintersemester des folgenden akademischen Jahres
01. September für das Sommersemester des Folgejahres

Die Checkliste des DAAD zur Vorbereitung ist hier hilfreich.

Im Erasmus-Programm gibt es eine Sonderförderung für Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen.
Beachten Sie, dass der Planungsaufwand in diesem Fall natürlich höher ist (Kinderbetreuung, geeignete Unterkunft etc.). Hilfreiche Informationen mit Tipps & Erfahrungsberichten finden Sie unter https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/.

Selbstverständlich! Der DAAD und Erasmus bieten Zusatzförderungen für Studierende mit einer Behinderung an. Der Antrag auf Zusatzförderung muss spätestens 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beim DAAD eingehen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns.

Bei der Vorbereitung Ihres Auslandssemesters bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden. Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.

Das ZSIK bietet die Möglichkeit, eine Englisch-Prüfung zum Erwerb des DAAD-Sprachzertifikats abzulegen. Die ca. zweistündige Prüfung entspricht dem Sprachniveau C 1.2 und besteht aus den Teilen 'Listening, Reading, Writing, Speaking'. Weitere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite. Eine Anmeldung zum Test ist erforderlich. Termine bitte im ZSIK erfragen. Ansprechpartner: Steve Walsh.

Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten, lesen Sie unsere Tipps hier.

Zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts bietet es sich an, mit internationalen Studierenden an der FH Kiel in Kontakt zu treten. Das ermöglichen Ihnen vor allem die Lokale Erasmus Initiative (LEI) und das Buddy Programm. Dabei lernen Sie Studierende von unseren Partnerhochschulen kennen und verbessern u.a. Ihre Sprachfähigkeiten.

Seit 2023 gibt es an der FH Kiel die Möglichkeit, dem International Club beizutreten. Die Mitgliedschaft im International Club ist kostenlos und bietet die Möglichkeit, an vielen spannenden Events und Treffen teilzunehmen und sich bei diesen mit unseren internationalen Studierenden und anderen Auslandsinteressierten zu vernetzen.

Deutsche Studierende und Studierende aus den EU-Mitgliedsstaaten brauchen in der Regel kein Visum für einen Aufenthalt innerhalb Europas/im Erasmus-Raum. Studierende, die in Übersee studieren möchten, müssen sich rechtzeitig eigenständig um ein Visum kümmern. Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Staatsbürger*innen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (z.B. Visum USChina). Nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen erhalten Sie auch von dieser nähere Informationen zur Beantragung eines Visums.

Studierende müssen während ihres Auslandsstudiums über ausreichenden Versicherungsschutz für das Gastland verfügen (Krankenversicherung verpflichtend, Haftpflicht-und Unfallversicherung empfohlen). Reisekrankenversicherungen für Urlaubsreisen sind nicht ausreichend! 

Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen, denn die nationale Krankenversicherung bietet nur einen Grundversicherungsschutz, insbesondere, wenn z.B. ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle ist eine ergänzende private Versicherung sinnvoll. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihren Versicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland zu prüfen und sich dem konkreten Bedarf entsprechend zusätzlich zu versichern.

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Kollektivversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte beim DAAD.

Informieren Sie sich auch über evtl. notwendige Schutzimpfungen.

Um eine Unterkunft vor Ort müssen Sie sich grundsätzlich selbst kümmern. Oft gibt es Wohnheimplätze für "exchange students", auf die Sie sich bewerben können. Sie erhalten mit Ihrer Zusage des Studienplatzes im Ausland Tipps und Hilfestellung von unseren Partnerhochschulen und oftmals auch von einheimischen Buddies. Viele unserer Partnerhochschulen stellen auf ihren Websites Informationen für "incomig students" oder "exchange students" zur Verfügung, auf denen Sie sich auch über "housing/accomodation" genauer belesen können. Nutzen Sie auch die Erfahrungsberichte von unseren ehemaligen Outgoings mit Hinweisen zur Wohnungssuche und Unterkünften.

Nein, Sie müssen sich regulär an der FH Kiel für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes rückmelden. Während eines Urlaubssemesters können Sie keine Prüfungen an der FH Kiel ablegen und es können Ihnen auch keine Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden.

Es ist jedoch möglich, ein bisschen Geld zu sparen, indem Sie sich den Teil des Semesterbeitrages, der auf das Semesterticket entfällt, zurückerstatten lassen. Die Rückerstattung können Sie beim AStA der FH Kiel beantragen: https://asta-fh-kiel.de/rueckerstattung/.

Wenn Sie für einen Studienaufenthalt ins Ausland gehen, müssen Sie weiterhin an der FH Kiel eingeschrieben bleiben und den Semesterbeitrag zahlen. Den Anteil für das Semesterticket können Sie sich aber auf Antrag über den ASTA zurückerstatten lassen. Achten Sie hierbei auf die Fristen. Weitere Informationen und das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier.

Wenn Sie für zwei Semester ins Ausland gehen, denken Sie bitte daran, sich für das 2. Semester rückzumelden: Rückmeldung an der FH Kiel