Praktikum in Europa

Wer ein Praktikum in einem Erasmus+ Programmland absolviert, kann sich beim International Office auf eine Förderung durch Erasmus+ SMP bewerben. Erasmus+ ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union, das 1987 ins Leben gerufen wurde, um die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden innerhalb Europas zu fördern.

Die Bewerbungsfrist für Erasmus+ Praktikumsaufenthalte liegt mindestens vier Wochen vor Start Ihres Auslandsaufenthalts. Bitte seien Sie sich im Klaren darüber, dass manche organisatorischen Abläufe (wie z.B. das Einholen von Unterschriften) auch länger dauern können und bewerben Sie sich so früh wie möglich. Ein Beratungsgespräch im International Office wird ausdrücklich empfohlen.

Sie bewerben sich bei uns über das Portal Mobility Online. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

FAQ - Erasmus+ Praktikumsförderung

Ein Auslandspraktikum hat viele Vorteile - die Teilnahme am Erasmus+ Programm bietet Ihnen unter anderem:

  • finanzielle Unterstützung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts
  • Sonderförderung in bestimmten Fällen (grünes Reisen, geringe Chancen)
  • die Betreuung an der Heimathochschule und im Gastunternehmen 
  • die Nutzung des OLS-Sprachlerntools der EU
  • interkulturelle Erfahrung und Ausbau der interkulturellen Kompetenz
  • das Kennenlernen eines anderen Arbeitsumfelds
  • den Ausbau Ihrer Fremdsprachenkompetenz

Sie können sich auf die Erasmus+ Praktikumsförderung bewerben, wenn die folgenden Kriterien auf Sie und Ihr Praktikum zutreffen:

  • Sie sind während des Praktikums an der FH Kiel eingeschrieben.
  • Sie absolvieren ein Praktikum (Projektarbeit) von min. 2 und max. 12 Monaten in einem Unternehmen oder einer Institution in der EU bzw. den assoziierten Staaten.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Landessprache bzw. über gute Englischkenntnisse.
  • Die Praktikumsinhalte wurden vorab mit der*dem Programm-/Praktikumsbeauftragten Ihres Fachbereichs abgesprochen und befürwortet.
  • Es sollte eine interkulturelle Vorbereitung stattgefunden haben.

 

Die Suche nach einem Praktikumsplatz erfolgt selbstständig. Auf unserer Hauptseite zum Praktikum im Ausland haben wir einige Portale und Anbieter aufgelistet, die Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Platz helfen können. Sprechen Sie die Eignung des Platzes auch mit der zuständigen Person in Ihrem Studiengang oder Fachbereich ab, falls es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Was die Wahl des Ortes angeht, können Sie sich innerhalb der europäischen Union und der zugehörigen Erasmus+ Programmländer (Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei) frei entscheiden. Für Praktika außerhalb der EU können Sie sich auf eine Förderung durch PROMOS bewerben.

Sie sind bei einem Auslandspraktikum nicht auf einen Zeitraum festgelegt. Stimmen Sie sich mit dem Praktikumsunternehmen so ab, dass Ihr Praktikum die Mindestdauer für eine Förderung (60 Tage) erfüllt und in einem Zeitraum liegt, der in Ihren Studienverlauf passt. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie die Semesterferien als Zeitraum wählen oder ein ganzes Praxissemester anstreben.

Ein Praktikum im Ausland und die Beantragung der Förderung erfordern einiges an Planung:

  • Die Bewerbungsfrist für Erasmus+ liegt mindestens vier Wochen vor Ihrer Ausreise. Allerdings sollten Sie sich so früh wie möglich bewerben um genügend Zeit zu haben die Bewerbungsdokumente zu besorgen/erstellen, Unterschriften einzuholen und eventuelle Wartezeiten ausgleichen zu können.
  • Sprechen Sie mit der zuständigen Person in Ihrem Fachbereich. Auf Ihrem Training Agreement benötigen Sie die Unterschrift des Koordinators/der Koordinatorin Ihres Fachbereichs oder Studiengangs (Zuständigkeit variiert). Hier können Sie sich bei Pflichtpraktika auch der Anerkennung Ihres Praktikums versichern.
  • Für die Förderung durch Erasmus+ ist es verpflichtend, dass Sie sich im Ausland selbst kranken-, unfall- und haftpflichversichern. Kümmern Sie sich rechtzeitig um den entsprechenden Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt, da Sie diesen auf Ihrem Grant Agreement angeben müssen.
  • Kümmern Sie sich um eine Wohnung im Ausland. Dies kann über Internetportale oder über Kontakte Ihres Gastunternehmens geschehen. Scheuen Sie sich nicht davor, sich hier frühzeitig Hilfe zu holen.
  • Verfügen Sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um Ihr Praktikum erfolgreich absolvieren zu können? Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto eher haben Sie die Chance, Ihre Sprachkenntnisse noch durch entsprechende Kurse aufzubessern.
  • Buchen Sie An- und ggf. auch Abreise ins Gastland rechtzeitig, um Geld zu sparen und Planungssicherheit zu haben.

Sie bewerben sich über unser Bewerbungsportal Mobility Online.

Bei der Bewerbung müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen:

  • Motivationsschreiben
  • Leistungsnachweis
  • Lebenslauf
  • Praktikumsplatz-Profil
  • Praktikumszusage
  • Learning Agreement for Traineeships
  • Immatrikulationsbescheinigung

Nach der Prüfung der Bewerbung durch das International Office erhalten Sie im Falle einer Zusage einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) als Download im Portal. Dieses muss dem International Office ausgefüllt und unterzeichnet im Original (auf Papier) vorliegen, bevor Sie die Förderung erhalten können.

Bei der Vergabe der Förderung prüfen wir die folgenden Kriterien:

  • das Praktikum soll das Studium sinnvoll unterstützen
  • der/die Studierende muss über eine hinreichende und fachliche sprachliche Qualifikation verfügen
  • es muss eine Praktikumszusage des Gastunternehmens vorliegen
  • Pflichtpraktika erhalten Vorzug vor freiwilligen Praktika
  • Mittelverfügbarkeit. Sollten zu wenig Erasmus+ Mittel vorhanden sein, kann die Förderdauer begrenzt werden

Verpflichtende OLS-Sprachtests

Die Europäische Kommission stellt für mittlerweile 24 Sprachen einen Online-Sprachtest ("language assessment") zur Verfügung:

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch,  Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Diesen Test müssen alle Studierenden/Graduierten vor Beginn des Aufenthalts in der Hauptunterrichts-/Hauptarbeitssprache absolvieren. Der OLS-Sprachtest ist verpflichtend und Bestandteil des geschlossenen Grant Agreement. Bei mehrfacher Mobilitätsförderung müssen entsprechend mehrfach Tests nachgewiesen werden.

Beide Arten von Praktika können durch Erasmus+ gefördert werden, solange das Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zum Studium darstellt.

Bei unzureichender Mittelverfügbarkeit haben Pflichtpraktika jedoch Vorrang vor freiwilligen Praktika.

Ja, auch die Förderung von sog. Graduiertenpraktika ist möglich. Hierbei ist wichtig, dass die Bewerbung auf die Förderung erfolgt, während Sie noch an der FH eingeschrieben sind.

Ja. Eine Praktikumsvergütung ist kein Ausschlusskriterium für die Förderung durch Erasmus+.

Bei unzureichender Mittelverfügbarkeit haben unvergütete Praktika jedoch Vorrang vor vergüteten.

Die Höhe der Förderung hängt von dem Zielland ab, in dem Sie Ihr Auslandspraktikum absolvieren und orientiert sich an den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Fördersätze können jährlich variieren.

Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2023/24 (WiSe 2023/24 und SoSe 2024) gelten die folgenden Länderzuordnungen und Fördersätze:

Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 750 €/Monat 

Ländergruppe 2:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 690 €/Monat 

Ländergruppe 3:
Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn: 640 €/Monat

 

Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2024/25 gelten die folgenden Länderzuordnungen und Fördersätze:

Ländergruppe 1:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 750 €/Monat 

Ländergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 690 €/Monat 

Ländergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: 690 €/Monat

Hinweis: Wir behalten uns eine Förderung aus Restmitteln des Vorjahres vor, solange diese noch nicht aufgebraucht sind.

Zusatzförderung für grünes Reisen

Erasmus+ fördert das emissionsarme Reisen. Für Auslandsaufenthalte ab dem Sommersemester 2022 gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für grünes Reisen zu beantragen. Wenn Sie Ihre Anreise zum Gastunternehmen und/oder die Rückreise mit umweltfreundlichen Transportmitteln antreten (Zug, Bus, Auto-Fahrgemeinschaften oder auch Schiff, falls die einzige Alternative das Flugzeug wäre), können Sie bei uns einen Reisekostenzuschuss in Höhe von einmalig 50 Euro für grünes Reisen beantragen. Zudem können Sie in diesem Fall bis zu vier zusätzliche Fördertage für die ggf. längere An- und Abreise geltend machen. Die Förderung erfolgt nach dem Tagessatz der jeweiligen Ländergruppe Ihres Gastlandes. Zur Beantragung des Erasmus+ Top-up for Green Travel nutzen Sie bitte die Ehrenwörtliche Erklärung (Download in Mobility Online). Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden.

Zusatzförderung für Studierende  mit "fewer opportunities" 

Studierende mit besonderen Bedürfnissen (chronische Erkrankung oder Behinderung, Kinder, nicht-akademisches Elternhaus, Erwerbstätigkeit) können eine zusätzliche Förderung über das Erasmus-Programm beantragen (Top-up).  Dieser Zuschuss in Höhe von 250 € monatlich für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind.

Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus-Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation über unser Bewerbungsportal. Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.