Beratung
Infos zum Arbeiten in Deutschland | Arbeitserlaubnis
Arbeiten während des Studiums
Ob Praktikum, Nebenjob, Minijob oder Ehrenamt - setze die Segel für deine professionellen praktischen Erfahrungen bereits während deines Studiums!
Hast du auch schon vom EPS und den Auslandspraktika mit Erasmus+ gehört? Informiere dich jetzt bei uns im International Office über all deine Möglichkeiten.
Internationale Studierende aus Staaten außerhalb der EU
- max. 140 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr
- keine Einschränkung für studentische Nebentätigkeiten "Hiwi-Jobs"
- max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit (in Semesterferien nach individueller Absprache mit Arbeitgeber mehr möglich)
Internationale Studierende aus EU-Staaten
- max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit (in Semesterferien nach individueller Absprache mit Arbeitgeber mehr möglich)
- Regelungen gleich wie bei inländischen Studierenden
Arbeiten nach dem Studium
Bist du gerade auf der Suche nach einem Job?
-> Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche
(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)
- Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 12 Monate erteilt und kann um maximal 6 Monate verlängert werden. (-> hängt von der Sicherung des Lebensunterhaltes ab)
- Du hast 18 Monate nach Erhalt deines letzten Prüfungsergebnisses Zeit, um einen Arbeitsplatz im Bereich deiner Qualifikation zu finden. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
- Während deiner Suche kannst du jede Art von Tätigkeit zur Sicherung deines Lebensunterhalts ausüben. Es gibt keine Begrenzung deiner Arbeitszeit, solange sie im Rahmen des deutschen Arbeitsrechtes liegt
Nachweise, die du benötigst:
- Gültiger Reisepass
- Meldebescheinigung
- Nachweis über den Abschluss an einer Hochschule (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung der Bildungseinrichtung)
- Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Nachweis über die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Aktuelles biometrisches Foto
Quellen:
- Rechtsgrundlage: § 20 AufenthG - Einzelnorm
- Webseite der Stadt Kiel: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Webseite der deutschen Bundesregierung: Chancenkarte zur Jobsuche
Du hast bereits ein Jobangebot?
-> Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsaufnahme
(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)
Nachweise, die du benötigst:
- Gültiger Reisepass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Aktuelles biometrisches Foto
- Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots (Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass das Gehalt zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht; wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.)
- Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
- gegebenenfalls auch:
- Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
- Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Quellen:
- Rechtsgrundlage: § 18 AufenthG - Einzelnorm, § 18a AufenthG - Einzelnorm, § 18b AufenthG - Einzelnorm
- Webseite der Stadt Kiel: Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Webseite der deutschen Bundesregierung: Visum zum Arbeiten für Fachkräfte
-> Blaue Karte EU
(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)
Nachweise, die du benötigst:
- Gültiger Reisepass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Aktuelles biometrisches Foto
- Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots (Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass das Gehalt zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht; wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.)
- Nachweis über erforderliches Mindestgehalt 43.759,80€ brutto (Hochschulsabschluss max. 3 Jahre alt)
- Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
- gegebenenfalls auch:
- Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
- Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Quellen:
- Rechtsgrundlage: § 18 AufenthG - Einzelnorm, § 18g AufenthG - Einzelnorm
- Webseite der deutschen Bundesregierung: Blaue Karte EU
Du willst dich selbstständig machen?
- Besuche das Startup Office der FH Kiel und lasse dich zu allen Themen rund um Gründung und Selbstständigkeit beraten.
- Webseite der deutschen Bundesregierung: Visum zur Selbstständigkeit
Mehr Infos und Beratung
Schau auf unserer Seite zu Jobmessen und Jobportale vorbei. Hier findest du Events und Links, die dir den Weg in die Jobsuche erleichtern.
- Make it in Germany: Prospects after graduation
- DAAD: Career Planning - DAAD
- Jobbing in Germany (Deutsches Studierendenwerk)
- Working in Germany without a passport (DGB Jugend)
- Mehrsprachiger brutto/netto Gehaltsrechner
- Hier kannst du die Mindestlöhne in Deutschland nachsehen: Entgeltatlas
- Kontakt zur Zuwanderung Kiel: zuwanderung@kiel.de
International Office:
- allgemeine Fragen rund um die Jobsuche
- Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel
Unabhängige Beratungsstellen:
- Arbeitsrecht in Deutschland: Faire Integration Kiel
- Aufenthaltsrecht in Deutschland: Jugendmigrationsdienst Kiel
- Hotline der Bundesregierung für Arbeiten und Leben in Deutschland: Einreise, Aufenthalt und Beruf
- Telefon: 030 1815-1111
- Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Berufsberatungen der Stadt Kiel:
- Kiel.Works – Kiwi-Kiel
- Agentur für Arbeit Kiel, auf dem FH Campus (Infos auf der Seite der Zentralen Studienberatung)
Startup/ Gründung: