Zu­las­sung und Ein­schrei­bung

Herz­lich will­kom­men am Stu­di­en­kol­leg Schles­wig-Hol­stein!

Hier fin­den Sie Hin­wei­se zum Vor­gang der Ein­schrei­bung.

Ein­schrei­bungs­ver­fah­ren und Un­ter­la­gen

Nach­dem Sie sich er­folg­reich am Stu­di­en­kol­leg Schles­wig-Hol­stein be­wor­ben und einen der be­gehr­ten Plät­ze an einem der Stand­or­te - Kiel, Heide, Flens­burg oder Lü­beck - er­gat­tert haben, er­hal­ten Sie im Be­wer­bungs­por­tal "CASY" einen Zu­las­sungs­be­scheid bzw. eine Ein­la­dung zur Ein­schrei­bung. Die­ser for­dert Sie auf, in­ner­halb einer be­stimm­ten Frist im "CASY" die "On­line-Im­ma­tri­ku­la­ti­on" vor­zu­neh­men.

Er­for­der­li­che Un­ter­la­gen: Check­lis­te

Nach­dem Sie die Ak­ti­on „On­line-Im­ma­tri­ku­la­ti­on be­an­tra­gen“ er­folg­reich durch­ge­führt haben, mel­den Sie sich bitte er­neut auf Ihrem Be­wer­ber­por­tal an. Hier müs­sen Sie jetzt die fol­gen­den Do­ku­men­te hoch­la­den:

  • Nach­weis über die Zah­lung des Se­mes­ter­bei­tra­ges (zum Bei­spiel: Kon­to­aus­zug, quit­tier­ter Bank­be­leg, Aus­druck über die On­line­über­wei­sung). Ach­tung: Voll­stän­di­ge Bank­ver­bin­dung des Zah­lungs­emp­fän­gers muss er­sicht­lich sein! Siehe Bei­trä­ge und Ge­büh­ren auf der Web­site der Fach­hoch­schu­le Kiel.
  • Nach­weis über die Zah­lung der Ein­schreib­ge­bühr (zum Bei­spiel: Kon­to­aus­zug, quit­tier­ter Bank­be­leg, Aus­druck über die On­line­über­wei­sung). Ach­tung: Voll­stän­di­ge Bank­ver­bin­dung des Zah­lungs­emp­fän­gers muss er­sicht­lich sein! Siehe Bei­trä­ge und Ge­büh­ren auf der Web­site der Fach­hoch­schu­le Kiel.
  • Nach­weis über eine be­stehen­de Kran­ken­ver­si­che­rung. In­for­ma­tio­nen zur Kran­ken­ver­si­che­rung fin­den Sie auf der Web­site der Fach­hoch­schu­le Kiel.

Bitte be­ach­ten Sie:

Wird die Ein­schrei­bung nicht in­ner­halb der in der Ein­la­dung zur Im­ma­tri­ku­la­ti­on fest­ge­setz­ten Frist be­an­tragt, bzw. sind die Un­ter­la­gen un­voll­stän­dig oder feh­ler­haft, so wird der Zu­las­sungs­be­scheid un­wirk­sam. Die Ein­schrei­bung wird nicht vor­ge­nom­men und der Stu­di­en­platz­an­spruch ver­fällt.

Hin­weis: Den Ter­min für die per­sön­li­che Be­grü­ßung zum Stu­di­en­ein­tritt an Ihrem Stu­di­en­kol­leg­stand­ort er­fah­ren Sie ent­we­der auf un­se­rer Web­site unter Ter­mi­ne oder per E-Mail.

Bei der per­sön­li­chen Be­g­grü­ßung er­hal­ten Sie Ihre per­sön­li­chen Zu­gangs­da­ten zu den Elec­tro­nic Ser­vices und Ihre Chip­kar­te. Bitte be­ach­ten Sie, dass diese Zu­gangs­da­ten und die Chip­kar­te erst ab Se­mes­ter­be­ginn gül­tig sein wer­den.

Lö­schung nach der Ein­schrei­bung

Die Ein­schrei­bung kann bis zu 3 Wo­chen nach Se­mes­ter­be­ginn ge­löscht wer­den. Wenn Sie Ihre Im­ma­tri­ku­la­ti­on in­ner­halb die­ser Zeit wi­der­ru­fen möch­ten, schrei­ben Sie bitte eine E-Mail an stu­di­en­kol­leg@​fh-​kiel.​de.

Eine Rück­erstat­tung der Ein­schreib­ge­bühr nach einer Lö­schung ist nicht mög­lich.