Inklusion
Die/ Der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich und wirkt darauf hin, dass die Fachhochschule Kiel ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber schwerbehinderten Menschen nachkommt. Dabei hat sie/ er unter anderem darauf zu achten, dass die Beschäftigungspflichtquote hinsichtlich Schwerbehinderter bzw. Gleichgestellter erfüllt wird, festzustellen, ob freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden können und muss dafür Sorge tragen, dass schwerbehinderte Menschen möglichst behindertengerecht beschäftigt werden. Kurzum: Sie/ Er unterstützt die Eingliederung schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben. Intern arbeitet sie/ er eng mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat zusammen. Nach außen fungiert sie/ er zudem als Ansprechpartnerin auf Arbeitgeberseite für Behörden, insbesondere für das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit.
zzt. nicht besetzt