Aktionsplan Inklusive Hochschule

Vision - Aktion - Inklusion

Aktionsplan zur Umetzung der UN-BRK

Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe sind demokratische und menschenrechtliche Grundsätze, die zu erreichen allen Menschen möglich sein soll.

Dies wurde durch die im Jahr 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention erstmals explizit auch für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. In Deutschland trat die UN-BRK im März 2009 in Kraft und stärkt seither die Rechte von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in allen gesellschaftlichen Bereichen maßgeblich. Das Recht auf Bildung und Teilhabe sowie Chancengerechtigkeit im Arbeitsleben sind die für Hochschulen besonders relevanten Handlungsfelder in der Umsetzung der UN-BRK.

Unsere Hochschule beabsichtigt, dieses Recht unter der Maxime der Chancengleichheit zu verwirklichen, und hat zu diesem Zweck einen Aktionsplan erarbeitet. Im Dezember 2020 wurde er nach dreijähriger Entwicklungsphase mit Zustimmung des Senats verabschiedet. Mit Blick auf sieben hochschulinterne Handlungsfelder wurden Vorhaben entwickelt, die dazu beitragen sollen, eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Forschung sicherzustellen und Inklusion strukturell zu verankern.

Die Handlungsfelder

UN-BRK Artikel 8

Ziel A.1: Inklusion als Teil der Kultur

Der Inklusionsgedanke prägt das Selbstverständnis der Hochschule und ist im Rahmen des Möglichen ein gelebter Bestandteil der Organisationskultur.

Vorhaben zu Ziel A.1
Inklusionsaspekte werden als Querschnittsaufgabe in alle relevanten Dokumente und Vorlagen, insbesondere in jene in denen sich die Fachhochschule Kiel grundlegend zu ihrem Profil positioniert, aufgenommen. Dazu gehören Print- und Online-Medien, Leitsätze, Marke, Struktur- und Entwicklungsplan, Begrüßungsunterlagen und Veranstaltungsmaterialien.

Ziel A.2: Sensibilisierung
Alle Angehörigen der Hochschule sowie Beschäftigungs- oder Studieninteressierte und Besucher*innen der Hochschule nehmen Behinderungen und / oder chronische Erkrankungen als  selbstverständliche Aspekte des Hochschulalltags wahr. Einer Stigmatisierung wird aktiv entgegengewirkt.

Vorhaben zu Ziel A.2
Mittels verschiedener Wege wird für das Thema Inklusion sensibilisiert:
■ Weiterbildungsprogramm (VIP, INSIDE)
■ Erstsemesterveranstaltungen und Veranstaltungen für neue
Beschäftigte
■ Informationsveranstaltungen zu zielgruppenspezifischen
Themen (z. B. barrierefreie Internetseitengestaltung, inklusive
Lern-/Lehrsettings etc.)
■ Veranstaltungen, in denen alle Hochschulmitglieder ihre unbewussten
Einstellungen zu Menschen mit Behinderungen und / oder
chronischen Erkrankungen bzw. ihre sozialen Repräsentationen
reflektieren, um eine positive Haltung zur Inklusion einzunehmen
■ Marketing
■ Events wie der Tag der Inklusiven Hochschule

Ziel A.3: Thematisierung von Inklusionsaspekten in der Kommunikations-
und Öffentlichkeitsarbeit

Die Abteilung Marketing sensibilisiert über soziale Medien und die Campuszeitschrift „viel.“ aktiv für das Thema Inklusion.

Vorhaben zu Ziel A.3
Es wird eine inklusive und diversitätsgerechte (Bild-)Sprache verwendet, dabei wird auf Repräsentation Rücksicht genommen. Auf den Kommunikationsplattformen der Fachhochschule  werden Beiträge zum Thema Inklusion veröffentlicht.

UN-BRK Artikel 24

Ziel B.1: Beratung und Information

Studieninteressierte und Studierende sind über das Thema Studieren mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen informiert. Die verschiedenen Formen des Nachteilsausgleichs sind bekannt.

Eine unabhängige und qualifizierte Beratung zum Thema Studieren mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen ist strukturell verankert. Das Beratungsangebot ist den Hochschulangehörigen bekannt.

Die vielfältigen Anlaufstellen für Hilfesuchende auf dem Campus sehen Inklusion als Querschnittsthema und beraten inklusionssensibel. Das System der Verweisberatung ist etabliert.

Vorhaben zu Ziel B.1
Den internen und externen Beratungsstellen wird Informationsmaterial zu den Themen Nachteilsausgleich, Unterstützungsangebote, weiterführender Beratung etc. zur Weitergabe an Studieninteressierte und Studierende zur Verfügung gestellt.

Ergänzend zum Beratungsangebot der*des Diversitätsbeauftragten und der Beauftragung für Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung richtet die Fachhochschule ein Beratungsangebot für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und / oder chronischer Erkrankung ein.

Die Fachhochschule informiert über das Beratungsangebot des Studentenwerkes Schleswig-Holstein und stellt den externen Berater* innen weiterhin Räumlichkeiten auf dem Campus zur Verfügung.

Im Sinne der Intersektionalität werden die verschiedenen Beratungsstellen unserer Hochschule über die Grundlagen des Themas Inklusion informiert. Es wird dafür Sorge getragen, dass insbesondere die Mitarbeiter*innen der Zentralen Studienberatung ausreichende Informationen erhalten.

Ziel B.2: Inklusive Studienstrukturen
Wir engagieren uns für Chancengerechtigkeit, indem Strukturen so gestaltet sind, dass ein inklusives und barrierefreies Studium gewährleistet ist. Die Studierbarkeit in besonderen Lebenslagen ist gesichert.

Vorhaben zu Ziel B.2
Die Fachbereiche prüfen, wo auch eine Gestaltung ihrer Studiengänge in Form eines Teilzeitstudiums, ein Ausbau der Online-Lehre sowie ein Studienbeginn zum Winter- ebenso wie zum Sommersemester möglich ist. Die Fachhochschule schafft Strukturen, in denen der Assistenzbedarf von Studierenden Berücksichtigung findet. Dazu gehört eine frühzeitige Veröffentlichung der Semesterpläne, damit Betroffene langfristig planen können.

Ziel B.3: Nachteilsausgleich als etabliertes Werkzeug der Chancengleichheit
Das Verfahren des Nachteilsausgleiches ist auf Seiten der zuständigen Mitarbeitenden in Lehre und Verwaltung und auf Seiten der Anspruchsberechtigten bekannt.

Das Verfahren ist strukturell so verankert, dass es von allen Beteiligten ohne erheblichen Mehraufwand durchgeführt werden kann. Die Studierenden sind hierbei durch die feste Etablierung des Nachteilsausgleiches vor Stigmatisierung geschützt.

Vorhaben zu Ziel B.3
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen werden Schüler*innen über die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs bei der Bewerbung informiert. Bereits bei den  Erstsemesterveranstaltungen werden Studierende über die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs im Studium informiert. Während des gesamten Studienverlaufs erhalten Studierende regelmäßig zu den Prüfungszeiten Informationen zum Nachteilsausgleich.

Als offizielle Richtlinie für den Nachteilsausgleich im Studium wird ein transparentes, fachbereichsübergreifendes Prozessmodell entwickelt und online zur Verfügung gestellt. Das Modell veranschaulicht alle Schritte der Antragstellung und gibt einen Überblick über die zuständigen Anlaufstellen. Weitere Informationen zum Verfahren und die nötigen Formulare sind ebenfalls online für alle Angehörigen der Hochschule verfügbar.

Ziel B.4: Bedarfsermittlung und Umgang mit Verbesserungsvorschlägen
Wir schaffen Transparenz, indem unsere Hochschule an ausgewählten Umfragen teilnimmt und interne Erhebungen zum Thema Studium und Behinderung / chronische Erkrankung durchführt.

Studierende mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen sind über mögliche Anlaufstellen informiert. Es gibt eine obligatorische Vorgehensweise im Umgang mit Bedarfen und/ oder Verbesserungsvorschlägen. Diese werden schnellstmöglich bearbeitet und für die Optimierung bestehender Prozesse genutzt.

Vorhaben zu Ziel B.4
Die Fachhochschule Kiel plant, sich an der nächsten bundesweiten Studie „beeinträchtigt studieren – best“ des Deutschen Studentenwerkes zu beteiligen.

Das Themenfeld „Behinderung / chronische Erkrankung“ wird in die allgemeinen Studienumfragen, wie z. B. Evaluationen, aufgenommen.

Gezielte Befragungen von Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen sollen ebenfalls in regelmäßigen Abständen stattfinden.
Die*der Diversitätsbeauftrage und die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung sind Anlaufstellen für Anregungen und Verbesserungsvorschläge, z. B. bezüglich infrastruktureller oder sozialer Barrieren im Hochschulalltag. Die „Richtlinie der Fachhochschule Kiel zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Gewalt“ regelt den Umgang mit Fällen von Diskriminierung an unserer Hochschule.

Ziel B.5: Unterstützung durch Vernetzung
Der*die Diversitätsbeauftragte fördert Gesprächs- und Netzwerkformate, durch die Studierende mit Behinderung und / oder chronischen Erkrankungen Austauschmöglichkeiten haben.

Zielgruppenorientierte Angebote werden von der Fachhochschule unterstützt und sind den Studierenden bekannt. Die Fachhochschule bekennt sich auch nach außen zu ihrer
Verantwortung für inklusive Bildung und arbeitet mit externen Akteur*innen Hand in Hand.

Vorhaben zu Ziel B.5
Es werden Angebote geschaffen, in denen sich fachübergreifend Studierende mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen austauschen und vernetzen können. Mögliche Formate reichen von Veranstaltungen während der Interdisziplinären Wochen über eine Peer-to-Peer-Beratung bis zu regelmäßigen Gruppentreffen.

Über bestehende zielgruppenspezifische Angebote, wie z. B. das der Selbsthilfegruppe Anti-Depressionen (SHGADE), wird informiert.

Des Weiteren verfolgen wir das Ziel, unsere externe Vernetzung mit Akteur*innen in der Inklusionsarbeit voranzutreiben. Der Austausch mit anderen Hochschulen gehört ebenso dazu wie die Mitwirkung in Gremien wie der Runde Tisch für Inklusion der*des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

Ziel B.6: Interessenvertretung
Die Interessen der Studierenden mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen werden auf breiter Ebene vertreten.

Vorhaben zu Ziel B.6
Die Studierenden mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen werden in den Gremien und Organen der Hochschule, neben der studentischen Vertretung, von der*dem Diversitätsbeauftragten vertreten.

Die Studierendenschaft, vertreten durch den AStA, wird stets mit einbezogen, wenn es um Fragen der Inklusion im Studium geht.

UN-BRK Artikel 4 – Allgemeine Verpflichtungen
UN-BRK Artikel 15 – Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
UN-BRK Artikel 24 – Bildung
UN-BRAK Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung
UN-BRK Artikel 31 – Statistik und Datensammlung
UN-BRK Artikel 32 – Internationale Zusammenarbeit

 

Ziel C.1: Inklusion und barrierefreie Lehre als Qualitätsstandard bei der Entwicklung neuer Studiengänge
Bei der Entwicklung von neuen Studiengängen bzw. der Re-Akkreditierung von Studiengängen werden Barrierefreiheit und Chancengerechtigkeit sowie die fachliche Einbettung der Querschnittsthemen Inklusion und Diversität beachtet.

Vorhaben zu Ziel C.1
Um inklusive und diversitätsgerechte Studienbedingungen sicherzustellen, werden die Beauftragten für Diversität und für Studierende mit Behinderung und / oder chronischen  Erkrankungen in die Entwicklungsprozesse neuer bzw. die Re-Akkreditierung bereits bestehender Studiengänge einbezogen. Zudem wird geprüft, inwiefern eine Einbettung von Inklusions- und Diversitätsaspekten in jedem Studiengang möglich ist.

Ziel C.2: Inklusive Lehre
Die Fachhochschule Kiel weist fachbereichsübergreifende Qualitätsstandards für inklusive und barrierefreie Lehr- und Lerninfrastrukturen aus. Diese werden durch fachbereichsspezifische Regelungen ergänzt. Über alle Qualitätsstandards werden Lehrende in der Handreichung „Inklusive Lehre“ informiert.

Lehrende gestalten ihre Lehrveranstaltungen soweit möglich barrierefrei und inklusiv, unabhängig davon, ob Studierende mit besonderen Bedarfen teilnehmen oder nicht. Auf besondere Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen und/ oder chronischen Erkrankungen reagieren sie flexibel.

Vorhaben zu Ziel C.2
Die Handreichung „Inklusive Lehre“ von 2009 wird von der*dem Diversitätsbeauftragten aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. In ihr werden inklusionsspezifische  Qualitätsstandards für die Lehre konkret und beispielhaft aufgeführt. Lehrende setzen diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten um. Standards, die aufgrund des Aufwandes nicht dauerhaft implementiert werden können, werden bei Bedarf umgesetzt.

In Ergänzung zu der Handreichung „Inklusive Lehre“ wird eine übersichtliche Checkliste mit hilfreichen Fragestellungen erarbeitet. Die Liste dient dazu, Lehrende dabei zu unterstützen den
vielfältigen Aspekten der Inklusion gerecht zu werden.

Ziel C.3: Förderung der barrierefreien Online-Lehre
Der glaubwürdige Einsatz für barrierefreie Kommunikation und Information muss die Online-Lehre berücksichtigen. Nicht zuletzt durch die COVID19-Pandemie ist der Bedarf an  Barrierefreiheit in der Online-Lehre ganz besonders in den Vordergrund gerückt. Auch in der Diskussion um nachhaltige Blended Learning-Ansätze  ist barrierefreie Online-Lehre ein zukunftsweisendes Thema, dem sich die Fachhochschule Kiel verstärkt widmen wird.

Vorhaben zu Ziel C.3
Das Präsidium und die Dekanate unterstützen die Entwicklung inklusiver Online-Lehrformate.

Der Handreichung „Inklusive Lehre“ wird ein Kapitel zu inklusiver Online-Didaktik hinzugefügt. Das Zentrum für Lernen und Lehrentwicklung (ZLL) berät und unterstützt Lehrpersonen bezüglich der Online-Lehre und macht Fortbildungsangebote speziell zum Thema Barrierefreiheit in der Online-Lehre.

Ziel C.4: Inklusion als interdisziplinäres Lehrthema
Absolvent*innen der Fachhochschule Kiel sind durch Lehrformate und –Inhalte inklusionssensibilisiert, erkennen den Mehrwert einer barrierefreien Hochschule und sind darin bestärkt, sich
auch in ihrem späteren Berufsleben für Inklusion einzusetzen.

Vorhaben zu Ziel C.4
Eine Erweiterung der fachspezifischen Lehrinhalte um Inklusions und Diversitätsaspekte wird in allen Fachbereichen in Betracht gezogen.

Es werden weiterhin regelmäßige interdisziplinäre Veranstaltungen und Kurse zu Inklusionsthemen angeboten, z. B. ein Kurs für Deutsche Gebärdensprache.

Im Rahmen verschiedener Formate, wie bspw. hochschulübergreifender Ringvorlesungen oder Vortragsreihen, wird das Thema Inklusion einem breiten Publikum zugänglich gemacht.

Die Fachhochschule Kiel beteiligt sich weiterhin an der „Woche der seelischen Gesundheit“ der Stadt Kiel mit Veranstaltungen auf dem Campus. Das Format ist einerseits ein  Informationsangebot für Hochschulangehörige mit psychischen Erkrankungen, zum anderen dient es dazu alle Angehörigen der Hochschule an die Thematiken der psychischen Erkrankungen heranzuführen und sie für die Lage Betroffener zu sensibilisieren.

Ziel C.5: Informations- und Weiterbildungsangebote
Lehrende sind über die vielfältigen Aspekte von Inklusion informiert und für die Auswirkungen von Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen auf das Studium oder Prüfungen
sensibilisiert. Sie haben die Möglichkeit, sich im Rahmen interner und externer Veranstaltungen und Fortbildungsangebote mit dem Thema Inklusion auseinanderzusetzen.

Vorhaben zu Ziel C.5
In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Lernen und Lehrentwicklung (ZLL) und anderen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein werden Workshop-, Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusive Lehre ausgebaut.

Das Thema Inklusive Lehre wird in die bestehenden Veranstaltungsformate „INSIDE“, „Tag der Lehre“, „Tagung Q“ und die Dienstversammlung eingebettet.

Die*der Beauftragte für Diversität unterstützt Lehrende in Fragen der inklusiven Lehre.

Ziel C.6: Inklusion und Diversität als explizite Forschungsthemen
Inklusion und Diversität sind Querschnittsthemen der Forschung an der Fachhochschule Kiel. Inklusive Forschung beinhaltet nicht nur den reinen Erkenntnisgewinn, sondern stellt darüber hinaus nachhaltige soziale, politische, rechtliche oder individuelle Veränderungsprozesse in den Fokus.

Die Fachhochschule unterstützt Projekte und Arbeiten zur Förderung der Inklusion. Angebote innerhalb der Interdisziplinären Wochen (IDW), wie bspw. die Gender und Diversity Woche, finden jährlich statt, um Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschule eine intensive und z. T. intersektionale Auseinandersetzung mit Diskriminierungsstrukturen zu ermöglichen.

Vorhaben zu Ziel C.6
In der neuen Forschungs- und Transferagenda 2025 der Fachhochschule Kiel ist das Thema Inklusion ein Bestandteil des Forschungsschwerpunktes „Gesellschaftliche Teilhabe“.

Die Fachhochschule Kiel berichtet in ihrem Forschungsbericht darüber, welche inklusionsrelevanten Projekte stattgefunden haben.

Ziel C.7: Teilhabe in der Forschung
Forschende mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen können an der Fachhochschule ohne Einschränkungen wissenschaftlich arbeiten und haben die Möglichkeit  anwendungsbezogen zu forschen.

Vorhaben zu Ziel C.7
Die Fachhochschule Kiel gewährleistet die Teilhabe von Studierenden und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen und trifft im Bedarfsfall angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse der*des Einzelnen.

UN-BRK Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung

Ziel D.1: Inklusionsfreundliche Arbeitgeberin
An der Fachhochschule Kiel herrscht eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre. Der Arbeitsalltag an der Fachhochschule Kiel zeichnet sich durch eine inklusive Kultur mit inklusiven Strukturen und Praktiken aus.

Vorhaben zum Ziel D.1
Die Förderung einer wertschätzenden Atmosphäre. Diese ist erreicht,
wenn
■ eine Vertrauenskultur herrscht (offener Umgang mit Sorgen, proaktiver
Umgang mit Konflikten)
■ Fürsorge Teil der Führungskultur ist (Beratungs- und Unterstützungsangebote,
Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche)
■ soziales Miteinander durch barrierefreie Aktionen gefördert wird
(Wandertag, Betriebsausflüge, After Work Klönschnack, gemeinsame
Feierlichkeiten etc.)

Die Fachhochschule Kiel überprüft die vorhandenen Strukturen und Praktiken in Hinblick auf ihren Beitrag zur Inklusion und optimiert sie gegebenenfalls.

Ziel D.2: Vertrauensperson für Hochschulangehörige mit Behinderung
Zur Wahrnehmung der Interessen Schwerbehinderter ist die Vertrauensperson für Hochschulangehörige mit Behinderung bestellt. Die Fachhochschule als Arbeitgeberin arbeitet eng und
vertrauensvoll mit ihr zusammen. Der Vorgang der Wahl zur Vertrauensperson für Hochschulangehörige mit Behinderung ist so gestaltet, dass die höchstmögliche Wahlbeteiligung erreicht wird.

Vorhaben zu Ziel D.2
Die Fachhochschule Kiel stärkt die Vertrauensperson in ihrem Amt und unterstützt und wertschätzt ihre Arbeit. Die Hochschulleitung bietet regelmäßig Austausch über Bedarfe an und ermutigt zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen.

Zur Erhöhung der Beteiligung an der Wahl zur Vertrauensperson und ihrer Vertretung wird die bevorstehende Wahl in der Hochschule kommuniziert.

Ziel D.3: Weiterbildungs- und Informationsangebote
Allen Beschäftigten stehen Angebote zur Weiterbildung, Sensibilisierung und Information zum Thema Inklusion zur Verfügung.

Vorhaben zu Ziel D.3
Informationen zum Thema Behinderung und / oder chronischer Erkrankung im Arbeitsleben werden auf der Internetseite der Fachhochschule Kiel für alle Beschäftigten zur Verfügung  gestellt.

Alle neuen Beschäftigten der Fachhochschule erhalten eine Handreichung über die verschiedenen Beratungsangebote und Querschnittsthemen wie Inklusion, Diversität, Gleichstellung,
Nachhaltigkeit etc. Die Diversitätsbeauftragte entwickelt eine solche Broschüre und gibt diese an die Personalabteilung zur Weitergabe an alle neuen Beschäftigten.

Im VIP Programm für neue Beschäftigte und im INSIDE Programm für Neuberufene / Lehrende wird das Thema Inklusion fest verankert. Hier gilt es auf die Beratungs- und Informationsmöglichkeiten von Beschäftigten mit Schwerbehinderung hinzuweisen sowie der Stigmatisierung von Menschen mit Schwerbehinderung entgegenzuwirken.

Ziel D.4: Erhöhung der Anzahl von Beschäftigten mit Schwerbehinderung
Wir engagieren uns für die Umsetzung des Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Schwerbehinderung. Menschen mit Schwerbehinderung, aber auch mit Behinderungen
und / oder chronischen Erkrankungen erfahren an unserer Hochschule auf allen Beschäftigungsebenen (Mitarbeitende in Technik und Verwaltung, wissenschaftlich Beschäftigte und Professor*innen) chancengerechte Bewerbungs- und Einstellungsverfahren.

Wir streben zudem an, die Einstellungszahlen studentischer Hilfskräfte mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen, die von der Quoten-Vorgabe nach SGB IX ausgenommen sind, zu erhöhen.

Vorhaben zu Ziel D.4
Auf unserer Internetseite wird auf dem Stellenportal auf die barrierefreien Arbeitsbedingungen und Vorhaben zur Inklusion hingewiesen. Personen mit Behinderungen und / oder  hronischen
Erkrankungen werden dazu eingeladen, sich bei Fragen an die Vertrauensperson für Hochschulangehörige mit Behinderung zu wenden.

Der Einladung zu Vorstellungsgesprächen wird, der auch auf unserer Website veröffentlichte, barrierefreie Campusplan beigefügt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass besondere Bedarfe
bezüglich der Durchführung eines Bewerbungsgespräches ohne nähere Begründung angemeldet werden können. Auf diese wird im Falle einer Einladung zum Gespräch im Rahmen der Möglichkeiten eingegangen.

Ziel D.5: Gesundheitsmanagement
Die Fachhochschule Kiel gestaltet das Betriebliche Gesundheitsmanagement in seinen Handlungsfeldern Arbeitsschutz, Psychosoziales Hilfesystem, Betriebliches  Eingliederungsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung so aus, dass es sich positiv auf die Führungs- und Hochschulkultur, das Betriebsklima, die Arbeitsbedingungen und das Gesundheitsverhalten sowie die sozialen Kompetenzen der Beschäftigten auswirkt und so zu einem Hochschulalltag im Sinne der Leitidee Inklusion beiträgt.

Vorhaben zu Ziel D.5
Die Fachhochschule Kiel bietet für ihre Beschäftigten Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention an, um Erkrankungen (insbesondere chronischer Art) vorzubeugen bzw. Behinderungen entgegen zu wirken und um die körperliche und seelische Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. An den Maßnahmen können, soweit zulässig, auch Studierende teilnehmen.

Im Sinne einer inklusiven Führungskultur ist es wesentlich, dass Führungskräfte und Präsidium auf gesundheits- und inklusionsrelevante Anliegen jedes einzelnen Menschen eingehen und
Maßnahmen ergreifen, um deren Wohlergehen zu befördern: Sie stellen Ressourcen bereit und unterstützen die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter*innen. Im Falle einer längerfristigen Erkrankung unterstützt die Fachhochschule Kiel die Wiedereingliederung der betroffenen Person mit allen gebotenen Maßnahmen des Betrieblichen  Eingliederungsmanagements.

UN-BRK Artikel 9 – Zugänglichkeit

Ziel E.1: Information
Menschen mit Beeinträchtigungen können sich weitgehend problemlos auf dem Campus orientieren und können alle Gebäude und Räume ohne fremde Hilfe ausfindig machen.
Ein aktueller Lageplan informiert online und vor Ort über Hilfen zur Barrierefreiheit sowie noch bestehende bauliche Barrieren.

Vorhaben zu Ziel E.1
Es wird ein Campus-Lageplan im Universal Design an zentraler Stelle aufgestellt. Eine aktualisierte Online-Version ist auf der Webseite abrufbar.
Geplant ist ein umfassendes inklusionsgerechtes Leitsystem, insbesondere Beschilderungen von barrierefreien Eingängen, Aufzügen und Toiletten. Zudem werden inklusionsgerechte Wegweiser bzw. Hinweisschilder bei Bedarf ergänzt.

Zur Erleichterung des Studienalltags soll von der Zentralen Studienberatung ein inklusiver Campusrundgang erarbeitet werden und jeweils zu Beginn jedes Semester angeboten werden.
Der Rundgang soll Hinweise auf bauliche Barrieren und Barrierefreiheit, barrierefreie Toilettenräume, Rückzugsmöglichkeiten, Beratungsangebote, Allergiker*innen-Hinweise der Mensa u. v.m. beinhalten. Auf diese Weise können Menschen mit verschiedensten Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen von dem Angebot profitieren.

Ziel E.2: Bauliche Barrierefreiheit der Hochschule
Das übergeordnete Ziel ist die bauliche Barrierefreiheit der gesamten Infrastruktur (Bushaltestellen, Fähranleger, Wege zum Campus, Wege zu den Gebäuden, Wege innerhalb der Gebäude).
Dort, wo Teile der Infrastruktur über den räumlichen Zuständigkeitsbereich der Fachhochschule Kiel hinausgehen, werden mögliche Maßnahmen mit den Eigentümer*innen bzw. der Stadt Kiel abgestimmt.

Gebäude, Wege und technische Ausstattung sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip barrierefrei gestaltet. Dieses setzt voraus, dass mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten
angesprochen werden. Die Fachhochschule ist bemüht ein entsprechendes Leitsystem einzuführen und das vorhandene zu verbessern.

Vorhaben zu Ziel E.2
Bordsteinsenkungen, ebene Pflasterungen und Zebrastreifen im Außenbereich, ein taktiles Leitsystem mit Bodenindikatoren sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gewährleisten die
bauliche Barrierefreiheit auf dem gesamten Campus und werden – wo erforderlich – ergänzt. Im Rahmen des Projektes „Velocampus“ wird vom nördlichen bis zum südlichen Campusende eine Veloroute als „shared space“ eingerichtet. Sie wird von einem zusätzlichen Gehwegstreifen mit taktilem Leitsystem begleitet. Dieser Gehweg könnte auch als barrierefreie Hauptorientierungsachse im Außenbereich dienen.

Für bisher nicht barrierefrei erschließbare Gebäude (C14 – KiTa, C16 – Zentrum für Lernen und Lernentwicklung, C17 – Marketing, Campusredaktion) sollen barrierefreie Zugänge geschaffen werden, ebenso soll die Erreichbarkeit aller Räume sichergestellt werden. Der bereits vorhandene barrierefreie Zugang des Gebäudes C3 von der Westseite wird um eine barrierefreie Erschließung am Haupteingang ergänzt. Im Zuge dieser Maßnahme wird der gesamte Vorplatz neugestaltet, so dass sich eine rollstuhlgerechte Rampenanlage harmonisch in das Gesamtbild einfügt.

Die infrastrukturelle Barrierefreiheit soll unter Beachtung verschiedenster Bedarfe umgesetzt werden. Die*der Diversitätsbeauftragte sowie die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und / oder chronischen Erkrankungen tauschen sich regelmäßig mit der Abteilung für Bau und Liegenschaften zum Thema Barrierefreiheit aus und berät mit der Abteilung über die Umsetzung von Verbesserungen.

UN-BRK Artikel 9 – Zugänglichkeit

Ziel F.1: Optimierung der Barrierefreiheit von Information und
Kommunikation

Informations- und Kommunikationswege, wie zum Beispiel der Internetauftritt der Fachhochschule, sind so gestaltet, dass sie für alle Angehörigen der Hochschule und Interessierte nutzbar sind. Information und Kommunikation sind idealerweise für ein möglichst breites Spektrum an Menschen mit unterschiedlich ausgeprägten Fähigkeiten zu hören, zu sehen, oder sich zu  bewegen zugänglich.

Vorhaben zu Ziel F.1
Die Fachhochschule entwickelt einen Arbeitsplan, in dem die wichtigsten Schritte zur Umsetzung der BITV 2.0 genannt sind.
Mögliche Punkte können sein:
■ ein zweisprachiger Internetauftritt (Deutsch und Englisch)
■ Hinweis zur Möglichkeit der Vergrößerung der Schrift mit Hilfe
einer manuellen Tastenkombination
■ Einrichtung einer Vorlesefunktion
■ Einhaltung einer klaren Struktur und Beachtung von Kontrasten
■ hochgeladene Dokumente, die den barrierefreien Standards
entsprechen

Für die Nutzung innerhalb der einzelnen Abteilungen wird ein Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Dokumenten und Internetauftritt für die eigenständige Bearbeitung entwickelt.

UN-BRK Artikel 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Ziel G.1: Präsenz im kulturellen Leben
Es gilt die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen zu verringern und zu verhindern. Vorurteile und Klischees lassen sich am ehesten abbauen, wenn es zu einem Austausch mit der stigmatisierten Personengruppe kommt. Daher betrachtet es die Fachhochschule Kiel als notwendigen Schritt Menschen mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankung zu repräsentieren.

Kunst, Kultur und Medien spielen als Ausdruck der Vielfalt des menschlichen Daseins eine herausragende Rolle für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Sie spiegeln und  efördern gesellschaftliche Debatten und ermöglichen durch Perspektivwechsel die Auseinandersetzung mit sich selbst ebenso wie mit dem und den Anderen. Die Präsenz von Menschen mit Behinderungen im kulturellen Leben ist unabdingbare Voraussetzung für ihre Wahrnehmung durch die Gesellschaft.

Das Kulturangebot auf dem Campus soll in diesem Sinne genutzt werden, um gesellschaftlichen Debatten Raum zu bieten und durch gezielte Präsenz die Inklusion von Menschen mit sichtbaren und nicht-sichtbaren Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen zu fördern.

Vorhaben zu Ziel G.1
Die kulturellen Einrichtungen des Campus bieten Kulturschaffenden mit Behinderungen und/ oder chronischen Erkrankungen eine Plattform. Kinofilme, Ausstellungen etc., welche die Themen Behinderungen und / oder chronische Erkrankungen behandeln oder Inklusion darstellen, haben bei der Programmauswahl einen hohen Stellenwert.

Der „Tag der Inklusiven Hochschule“ wird als regelmäßige Veranstaltung mit wissenschaftlichen und kulturellen Angeboten etabliert.

Ziel G.2: Barrierefreie Veranstaltungen
Veranstaltungen aller Art im Allgemeinen sowie das Kulturangebot im Speziellen sind barrierefrei und somit für alle Interessierten zugänglich.

Vorhaben zu Ziel G.2
Die Fachhochschule entwickelt eine eigene Handreichung und Checkliste für die Durchführung von Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit.

Ziel G.3: Förderung der Teilhabe an sportlichen Angeboten
Die Teilnahme am Hochschulsport ist allen Interessierten möglich.

Vorhaben zu Ziel G.3
Das Sportbüro der Fachhochschule entwickelt ein Konzept, in dem die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen verankert ist. Hieraus ergeben sich Angebote, die sich an alle Sportbegeisterten richten.

Bis 2025 werden die im Aktionsplan festgeschriebenen Vorhaben sukzessive in die Tat umgesetzt und ein Prozess angestoßen, in dem Inklusion als Dauer- und Querschnittsaufgabe betrachtet wird. Damit unsere Hochschule ein Ort ist, an dem alle die gleichen Chancen haben.

Den ausführlichen Aktionsplan der Fachhochschule Kiel finden Sie in diesem barrierefreien Dokument.