Service für Lehrbeauftragte

Vor Beginn der Vorlesung: Erste Schritte

Für die Einleitung der Vertragsgestaltung benötigen wir folgenden Unterlagen von Ihnen:

    Wenn Sie noch nie an der FH Kiel einen Lehrauftrag innehatten:

  • Errichtung eines Personenkontos (AP250-Vordruck)
  • Personalblatt für Lehrbeauftragte (Word-Dokument)
  • Eine Kopie Ihres Hochschulabschlusses, Promotionsurkunde o.ä.

    Wenn Sie bereits einmal einen Lehrauftrag innehatten, allerdings ein oder mehrere Semester nicht mehr tätig waren:

  • Nur Errichtung eines Personenkontos (AP250-Vordruck)

Sie erhalten diese Formulare per E-Mail über die Fachbereichsgeschäftsführung oder finden sie, wenn Sie bereits über einen FH-Mailzugang verfügen, hier.

Bitte füllen Sie diese aus und senden sie gescannt per Mail zurück an die Fachbereichs-Geschäftsführung, dies gilt auch für die Kopie Ihres Hochschulabschlusses.

Die Veranstaltungspläne der Semester werden von der Geschäftsführung erstellt und auf der Website veröffentlicht. Bitte teilen Sie Ihre Verfügbarkeit (gerne mindestens zwei Alternativen) und weitere Rahmenbedingungen den Modulbeauftragten und der Geschäftsführung rechtzeitig mit.

Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungen einen Veranstaltungsplan, aus dem Sie entnehmen können, wann Ihre Vorlesungen oder Übungen in welchen Räumlichkeiten stattfinden.

Die Vorlesungspläne der Studierenden können Sie über die Internetseiten des Fachbereichs Wirtschaft einsehen.

nach oben

Räume

Sie erhalten eine Gästekarte, mit der Sie die Zugangstüren der Gebäude und Räume öffnen können des FB W. Dieser Ausweis gilt als Schlüssel und wird für Sie persönlich programmiert, eine Änderung wird semesterweise angepasst. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Start Ihrer Veranstaltungen die korrekte Funktion der Karte. Falls technische Probleme auftreten sollten, melden Sie sich bitte im Sekretariat des Fachbereichs. Bei Verlust wenden Sie sich bitte umgehend an das Sekretariat.

Dieser Gästeausweis gilt auch für die Hörsäle. Dort benötigen Sie bei Bedarf auch einen Schlüssel für den Zugang zum Beamer. Diesen Schlüssel erhalten Sie bei dem zuständigen Hausmeister.

Vorlesungsräume und Medientechnik

  • Die Hörsäle und Seminarräume sind mit Beamern, Overheadprojektoren und Whiteboards ausgestattet und mit einer Kartenschließung gesichert.
    • Für die Beamer sind die Monitorkabel frei zugänglich (Ausnahme: Hörsäle).
    • Sie können durch einen Schalter die Türen auf „Dauer Auf“ stellen (Ausnahme: PC-Labore und C03-1.06). Bitte schalten Sie das immer ab, wenn Sie den Raum verlassen.
    • Nach Ende der Veranstaltung schalten Sie den Beamer aus, schließen die Fenster und löschen Sie das Licht. Die Studierenden dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Seminarräumen und Hörsälen sein.
    • Bitte melden Sie Schäden und Defekte sofort im Fachbereichs-Sekretariat.
    • Informationen über die Medientechnik in den Hörsälen (Gebäude C02 und C08) entnehmen Sie bitte den folgenden Internetseiten:     
      https://www.fh-kiel.de/wir/verwaltung/abteilungen/bau-und-liegenschaftsabteilung/haus-und-medientechnik-bedienungsanleitungen/
    • Falls Sie für die Durchführung Ihrer Lehre besondere Ausstattungsutensilien benötigen, wie z. B. Flipcharts, informieren Sie bitte rechtzeitig das Sekretariat.

 

Postfach / Kopierraum

Sie erhalten im Postzimmer (C03-3.02) ein Postfach, der Zugang wird über Ihre Gästekarte ermöglicht. Dort werden z. B. Gehaltsabrechnungen und andere Post für Sie bereitgelegt. Post von Ihnen an Kolleginnen oder Kollegen aus dem Fachbereich Wirtschaft können Sie dort in die Fächer legen. Unterlagen für das Verwaltungspersonal und das Prüfungsamt geben Sie bitte im Sekretariat ab.

Ferner steht in dem Raum ein Kopierer/Drucker mit Scan-Funktion, der von Ihnen für Lehrzwecke benutzt werden kann. Die Bedienungsanleitung ist dort ausgehängt, bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Verwaltungspersonal im Dekanat.

Ebenso liegen dort Whiteboard-Stifte und Reinigungstücher für Sie bereit.

 

Weitere Räume

  • Aufenthaltsraum und Küche
    Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes am FB W kurzfristig einen Raum benötigen, stehen Ihnen zur Verfügung (Öffnung durch Kartenleser):
    • Aufenthaltsraum/Küche C03-3.01
    • Konferenzraum C03-3.03 sowie
    • Seminarräume in C03 nach Verfügbarkeit (bitte vorab Anmeldung im Sekretariat oder GF)
  • Bibliothek:      
    Als Lehrbeauftragte können Sie die Bibliothek der Fachhochschule Kiel nutzen. Aus dem Rechnernetz der Hochschule haben Sie auch Zugriff auf die online-Lizenzen der Bibliothek.
  • Mensa: 
    Als Lehrbeauftragte*r können Sie in der Schwentinemensa zum vergünstigten Mensapreis essen. Wenn Sie im Besitz eines Gästeausweises sind, können Sie gegen Vorlage ebendieses Gästeausweises eine Bezahlkarte (Campus Card) des Studentenwerks kaufen. Der Status der Gästekarteninhaber ist unbürokratisch und ganz im Sinne dieses Personenkreises geregelt: „Mitglied der Hochschule“.

 

nach oben

IT und Technik

Alle Lehrbeauftragten der FH Kiel erhalten einen E-Mail-Account an der FH, der sich in der Regel zusammensetzt aus vorname.nachname@fh-kiel.de

Die neuen Lehrbeauftragen erhalten eine E-Mail mit ihren persönlichen Zugangsdaten. Diese Benutzerkennung wird jedes Semester wieder aktiviert, wenn Sie einen erneuten Lehrauftrag erhalten. Wenn Sie die Hochschule verlassen, bleibt diese Mailadresse nur bis zum Beginn des Folgesemesters gültig (01.10. bzw. 01.04.). Eine Verlängerung darüber hinaus ist leider nicht möglich – auch wenn Sie im darauf folgenden Semester wieder einen Lehrauftrag erhalten werden.

Detaillierte Informationen zum Thema E-Mail für Dozent*innen finden Sie auch im Internet:

E-Mail an der FH Kiel

Eine Weiterleitung an eine externe Mailadresse ist leider nicht möglich.

Mit diesen Zugangsdaten können Sie auch weitere Programme öffnen (z.B. das Lehr-Management-System Moodle) und sich über "EduRoam" in unser WLan einwählen können.

Zu moodle geht es hier: https://lms.fh-kiel.de/
Bei Bedarf gibt es hier einen E-Learning-Bereich für Lehrende, der verschiedene Programme beschreibt, die in der Lehre Anwendung finden können. Insbesondere am Anfang sei insbesondere auf den Kurs Moodle für Lehrende verwiesen. Sie finden hier Handbücher, Tutorials, Lernvideos sowie Kurzanleitungen und Lernszenarien zu Moodle.

Die FH Kiel nutzt für ihr WLAN-Angebot EduRoam. Informationen, was zu tun ist, um per WLAN auf dem Campus zu surfen, finden Sie hier:  
WLAN und EduRoam

Organisation der Lehre

Lehrinhalte

Die Lehrinhalte werden mit der*dem Modulverantwortlichen abgestimmt und sind für das Semester im gültigen, vom Konvent abgestimmten Modulhandbuch veröffentlicht.

Teilnehmende

Wahlmodule können nur stattfinden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. In Bachelorstudiengängen gilt eine Mindestteilnehmendenzahl von zehn Personen und in Masterstudiengängen von sechs Personen.

Ausfallstunden

Die aktuellen Hinweise zu Ausfällen, Verschiebungen, Raumwechsel usw. finden sich unter den aktuellen Informationen für Studierende im Internet.

Können Sie Ihre Veranstaltung nicht durchführen, dann melden Sie dies bitte unter Angabe eines Ersatztermins an krankmeldung.wirtschaft(at)fh-kiel.de . Nur so ist sichergestellt, dass dies rechtzeitig gelesen und ggfs. ins Internet gestellt werden kann. Ist der Ausfall frühzeitig bekannt, können Sie dies auch unter wirtschaft@fh-kiel.de melden.

Semesterzeiten

Vor Beginn des Semesters werden die relevanten Daten bekannt gegeben und in einem Kalender veröffentlicht, den Sie möglichst vor der detaillierten Planung des Semesters erhalten. Darin sind auch die in jedem Semester stattfindenden Projektwochen, die „Interdisziplinären Wochen“ vermerkt, bei der keine regulären Vorlesungen durchgeführt werden.

Blockzeiten

Im FB W gelten folgende Blockzeiten:
 

1. Block

08:30 – 10:00 Uhr

2. Block

10:15 – 11:45 Uhr

3. Block

12:00– 13:30 Uhr

Mittagspause

13:30 – 14:30 Uhr

4. Block

14:30 – 16:00 Uhr

5. Block

16:15 – 17:45 Uhr

6. Block

18:00 – 19:30 Uhr

 

Diese Blockzeiten unterscheiden sich zu den anderen Fachbereichen in der Anfangszeit des 1. Blockes (08:00 / 08:15 Uhr) und in der Mittagspause. Der 3. Block beginnt z. B. beim FB Informatik und Elektrotechnik um 12:45 Uhr mit einer davor liegenden 60-Minütigen Mittagspause, sodass der 4. Block wieder einheitlich um 14:30 Uhr beginnt.

Die Vorlesungspläne sind für die Lehrenden, Studierenden und die Räume aufeinander abgestimmt. Dies geht nur, wenn Sie sich an die vorgegeben Blockzeiten halten.  

 

nach oben

Modulanmeldung

Damit sich die Studierenden gleichmäßig auf die angebotenen Parallelveranstaltungen verteilen und bei den Wahlmodulen rechtzeitig absehbar ist, ob es angeboten werden kann oder nicht, müssen sich alle Studierenden für alle Module anmelden. Durch die Anmeldung wird auch gesteuert, dass die Räume nicht zu voll besetzt sind.

Die Modulanmeldung startet in der Regel 14 Tage vor Vorlesungsbeginn und endet am Freitag vor Vorlesungsbeginn.

Nach dem Anmeldeverfahren werden Teilnehmerlisten mit den Angaben der Studierenden für Ihre Veranstaltungen erstellt und Ihnen per E-Mail zugesendet. Sie erhalten damit auch die E-Mail-Adressen der Studierenden und können sich so direkt mit ihnen in Verbindung setzen. Beachten Sie dabei bitte den Datenschutz und korrespondieren mit allen Studierenden z. B. so, dass sie die Adressen in Bcc setzen.

Die Angabe der Matrikel-Nummer ist vorgesehen, jedoch aus Datenschutzgründen nicht für die Studierenden verbindlich.

Nach Beendigung des Anmeldeverfahrens und der anschließenden Versendung der Teilnehmerlisten kommt es immer wieder vor, dass Studierende sich melden, die noch nachträglich an Ihrem Kurs teilnehmen möchten. Dies liegt daran, dass sie entweder den Zeitraum der Registrierung verpasst haben, oder durch eine spätere Einschreibung keine Zugangsdaten für die Nutzung der Modulanmeldung hatten. Falls noch Plätze in Ihrem Kurs vorhanden sind, ergänzen sie bitte die Studierenden auf Ihrer Liste und ermöglichen Sie die Teilnahme. Es liegt allein in Ihrer Entscheidung, ob sie die Studentin oder den Studenten noch aufnehmen. Eine Nacherfassung in der Modulanmeldung ist nicht notwendig.

Während des Anmeldeverfahrens können Sie während der einzelnen Phasen das Interesse der Studierenden an Ihrem Angebot verfolgen., indem Sie sich Ihre mit Ihrer Mailadresse in der Modulanmeldung anmelden: 
https://modulanmeldung.fh-kiel.de

Prüfungsangelegenheiten

Durch das Prüfungsamt erfolgt die Verbuchung und Veröffentlichung der Leistungsprozentpunkte für die Studierenden.

Das Prüfungsamt ist per E-Mail für Sie erreichbar: pruefungsamt.wirtschaft(at)fh-kiel.de .
Bitte schreiben Sie die Mitarbeiter*innen nur über diese Mailadresse an, damit die Informationen allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen.

Alle Termine des Prüfungsamtes finden Sie hier:
Termine des Prüfungsamts Wirtschaft

Zum Ende und zu Beginn des nächsten Semesters finden Klausurprüfungen statt, andere besondere Prüfungen können auch innerhalb des Semesters abgenommen werden. Die rechtlich verbindlichen Prüfungsformen sind in der Modulbeschreibung enthalten und werden von den Modulverantwortlichen in der Moduldatenbank festgelegt und vor dem Semesterbeginn veröffentlicht.

Für alle Prüfungsformen müssen sich die Studierenden anmelden. Bitte beachten Sie, dass es je nach Prüfungsform unterschiedliche Anmeldezeiträume gibt. Eine Anmeldung für alle Prüfungsformen außer der Klausur ist verbindlich für die Studierenden. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt oder Ihre*n Modulverantwortliche*n bezüglich der Anmeldezeiträume, die Sie auch bei den Terminen des Prüfungsamtes (s.o.) finden. Dort finden Sie auch die Termine bzgl. der Meldung der Noten.

  • Für Prüfungen und Leistungsprozentpunkte ist das Prüfungsamt zuständig. Durch die jeweilige Prüfungsordnung vorgeschriebenen Klausuren werden vom Prüfungsamt organisiert.
  • Datenschutz
    • Das Prüfungsamt veröffentlicht die Leistungsprozentpunkte. Aus Datenschutzgründen sollten andere Wege der Veröffentlichung nur nach Rücksprache beschritten werden.
    • Der Datenschutz wird verletzt, wenn Namen mit Matrikelnummern zusammen veröffentlicht oder versehentlich zugänglich gemacht werden, z.B. bei Anmeldungen , Einsichtname, Planung, Teilnahmelisten, etc.
  • Klausuren:
    • Das Prüfungsamt erhält von den Dozentinnen und Dozenten die Klausuraufgaben und vervielfältigt sie.
    • Das Prüfungsamt legt Zeit und Raum der Klausuren fest.
    • Die Studierenden müssen sich im vom Prüfungsamt festsetzten Zeitraum zu den Klausuren anmelden (s.o.. Ist eine Studentin oder ein Student nicht zu der Klausur angemeldet, darf er oder sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
    • Ob eine Person zur Prüfung angemeldet ist, kann der Noteneintragliste entnommen werden, die der Dozent bzw. die Dozentin mit den Kopien der Klausuren erhält.
    • Die Anwesenheit der Studierenden muss auf der Noteneintragliste protokolliert werden. Die Identität der / des Studierenden ist anhand des Studierendenausweises zu prüfen
    • Die Noten der Klausuren werden im Prüfungsamt innerhalb der Frist eingereicht.
    • Die Studierenden haben Gelegenheit zur Einsichtnahme. Termin und Raum müssen mit Hilfe des Dekanats selber organisiert werden, soll aber zeitnah nach Bekanntgabe der Leistungsprozentpunkte erfolgen.

Die jeweils gültigen Prüfungsordnungen finden sie unter:
Prüfungsordnungen des FB W

Übergeordnet ist die Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der FH Kiel:
PVO der FH Kiel

 

nach oben

Evaluationen und Weiterbildung

  • Ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements ist die Evaluation durch Befragung der Studierenden, auch zu Lehrveranstaltungen.
  • Die Befragungen werden im Fachbereich im „online in Präsenz“-Verfahren durchgeführt. Sie erhalten dazu im laufenden Semester einen Link zur Evaluation Ihrer Veranstaltung (als Link und als QR-Code). Im Rahmen Ihrer Veranstaltung können Sie dann diesen Link / QR-Code veröffentlichen und idealerweise im Rahmen der Unterrichtszeit den Studierenden Zeit zum Ausfüllen geben. Sollen die Studierenden nach Ende der Vorlesung die Evaluationen ausfüllen, ist die Anzahl der Rückläufer erfahrungsgemäß SEHR gering.
  • Es muss nicht jede Veranstaltung in einem Semester evaluiert werden, sondern es kann von Ihnen eine Auswahl getroffen werden, die sich an den Lehrenden und aktuellen Themen orientiert. Neue Lehrbeauftragte (in den ersten 2 Semestern) müssen auf jeden Fall alle Veranstaltungen evaluieren.
  • Nach Durchführen der Befragung melden Sie dies bitte der Geschäftsführung. Sie erhalten dann umgehend die Auswertung der Ergebnisse per E-Mail, auf Wunsch auch im csv-Format. Die Befragung wird geschlossen.
  • Die*der Beauftragte für Studium und Lehre sowie die Studiengangsausschüsse erhalten zusammengefasste Berichte, in denen die Ergebnisse über alle evaluierten Veranstaltungen in allen Semestern des Studiengangs gemittelt sind.
  • Ergeben die Auswertungen, dass bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gibt es unterstützende Gespräche mit der * dem Beauftragten für Studium und Lehre.
  • Bitte besprechen Sie die Evaluation mit den Studierenden zum Ende des Semesters, damit beide Seiten Rückschlüsse und eventuell Verbesserungen für die kommenden Veranstaltungen erzielen und um die Qualität der Lehre verbessern zu können.

Das Zentrum für Lernen und Lehrentwicklung (ZLL) an der Fachhochschule Kiel unterstützt die Lehrenden der Hochschule bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Lehre. Hierzu gehört ein umfangreiches Veranstaltungsangebot, die Termine und weitere Informationen finden Sie hier:

Aktuelle Veranstaltungen des ZLL

 

nach oben

Rechtliche Rahmenbedingungen

Umfang des Lehrauftrages

Der Umfang Ihres Lehrauftrages wird durch Ihren Vertrag geregelt. In diesem ist eine Anzahl an Semesterwochenstunden (SWS) festgeschrieben. Eine SWS entspricht 45 Minuten, ein Block umfasst immer 2 SWS.

Die Höhe der Lehrauftragsvergütung richtet sich nach der Art Ihres Hochschulabschlusses und der Dauer Ihrer Tätigkeit am Fachbereich Wirtschaft. Eine Übersicht über die Vergütungssätze und den –modus des Fachbereichs Wirtschaft finden Sie hier.

Wir erwarten von Ihnen:

  • Erfüllung des Lehrauftrages im Rahmen des Vertrages. Ausgefallene Stunden sind nachzuholen.
  • Stellen aller im Modulhandbuch vorgesehenen Prüfungen zu dem betreuten Modul. Bei Klausuren sind mindestens zwei Prüfungen zu stellen (Ende des Lehrauftragssemesters und Beginn des darauf folgenden), abzunehmen und zu beaufsichtigen, fristgerecht zu korrigieren und den Studierenden die Einsichtnahme zu ermöglichen. Dieses erfolgt ggfs. in Zusammenarbeit mit anderen Dozenten des Moduls bzw. der / dem Modulverantwortlichen.
  • Mit der Lehrtätigkeit ggf. zusammenhängende Tätigkeiten, wie Vorbereitung des Unterrichts, individuelle Anleitungen, Korrekturen, Teilnahmen an Konferenzen und dergleichen sind mit der Vergütung abgegolten.
  • Gute Lehre und die Bereitschaft zum Feedbackgespräch mit einem verantwortlichen Professor bzw. einer verantwortlichen Professorin nach der Lehrevaluation.
  • An der FH Kiel kann eine Fahrkostenerstattung (öffentliche Verkehrsmittel oder eine Wegstreckenkostenentschädigung) zum Ende des Semesters eingereicht werden, wenn die Auslagen 5% der Lehrauftragsvergütung übersteigen.
    Allerdings muss die Entfernung zwischen Wohnort und FH Kiel (Campus Kiel) mindestens 30 km (einfache Fahrt) betragen (lt. Konventsbeschluss des Fachbereichs Wirtschaft vom 13.11.2012)
    Das notwendige Formular erhalten Sie über die Geschäftsführung oder Sie finden es hier.
  • Ein Anspruch auf die Lehrvergütung besteht nicht, wenn die Lehrveranstaltung nicht zustande kommt. Wird die Lehrveranstaltung vor Beendigung des Vorlesungszeitraumes abgebrochen, so mindert sich die Vergütung entsprechend. Sofern einer dieser Fälle eintritt, ist die oder der Lehrbeauftragte verpflichtet, diesen Tatbestand unverzüglich anzuzeigen.

 

Rechtsverhältnis der Lehrbeauftragten

  • Die Lehrbeauftragten stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art. Sie sind nebenberuflich tätig. Mit der Beauftragung wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet.
  • Die Lehrbeauftragten nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig wahr. Sie gestalten die Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Festlegungen im Lehrauftrag inhaltlichen und methodisch unter Berücksichtigung der Prüfungsordnungen in eigener Verantwortung. Auf Verlangen der Hochschule haben Lehrbeauftragte an der Durchführung von Hochschulprüfungen und staatlichen Prüfungen mitzuwirken; ihre Bestellung als Prüfer erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung.
  • Die Tätigkeit der Lehrbeauftragten ist als selbstständige Tätigkeit im Sinne des Einkommenssteuerrechts auszugestalten. Sie sind mit der Beauftragung darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Lehrauftragsvergütung um steuerpflichtiges Leistungsentgelt handelt, das von ihnen zu versteuern ist. Der Lehrbeauftragte unterliegt nicht der Lohnsteuer, sehr wohl der Einkommenssteuer und Rentenversicherungspflicht.
  • Ein Unfallversicherungsschutz besteht nicht. Lehrbeauftragte haben die Möglichkeit sich freiwillig bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft als Lehrende (selbständige Tätige) zu versichern.

Quelle: Auszug aus der Verfahrensvorschrift für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der Fachhochschule Kiel, ausgefertigt 07.01.2013

 

nach oben

Ansprechpartner*innen

  • Vorlesungsplanung, Raumvergabe, allgemeine Fragen:      
    Christina Abraham
    Kontakt
     
  • dto. Online-Studiengänge:
    Thomas Boßmann
    Kontakt
     
  • Raumvergabe, Zugangskarten, Unterrichtmaterialien:
    Astrid Rattunde
    Kontakt
    oder
    Birgit Mierzwiak
    Kontakt
     
  • Prüfungen (Termine, Organisation, …)
    Sabine Haferbihr / Nicole Schulz / Sandra Jonas
    pruefungsamt.wirtschaft@fh-kiel de
     
  • Verträge, Adressänderungen, etc:
    Lena Koesling
    Kontakt
     
  • Technische Fragen:
    Dominik Kühn
    Kontakt
     
  • Probleme während der Vorlesung (Beamer / Raumtechnik / ..):
    Siegfried Didszun   
    Kontakt

nach oben