Praktikumsangelegenheiten
In das Bachelor-Studiums ist ein berufspraktischer Studienteil von insgesamt 20 Wochen integriert. Studierende im nicht-konsekutiven Master-Programm müssen ein mindestens 12-wöchiges Praktikum absolvieren. Ein Teilung darf nur im begründeten Ausnahmefall vorgenommen werden.
Das Praktikum muss vor Beginn im Praktikantenamt angemeldet werden; die Anmeldung von Praktika erfordert zwei Schritte:
Schritt 1: Antrag auf Genehmigung eines berufspraktischen Studienteils
Der Antrag auf Genehmigung eines berufspraktischen Studienteils ist vor dem geplanten Beginn des Praktikums und vor Vertragsabschluss mit dem Unternehmen/Betrieb an das Praktikantenamt des FBW’s zu richten. Bestandteile des Antrags sind Angaben zum Unternehmen/Betrieb sowie eine Kurzbeschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten. Außerdem muss angegeben werden, welche Personen das Praktikum betreuen (siehe § 6 der Richtline zum berufspraktischen Studienteil ).
Schritt 2:Praktikantenvertrag
Nachdem das Praktikum genehmigt worden ist, kann der Vertrag mit dem Betrieb geschlossen werden. Vor Beginn des Praktikums ist eine Kopie des Praktikantenvertrags beim Praktikantenamt des FBW einzureichen. Praktika, die auf Verträgen beruhen, die ohne vorherige Genehmigung durch das Praktikantenamt abgeschlossen wurden, werden nicht als Studienleistung anerkannt.
Am Ende des Praktikums muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht werden, dass das Praktikum ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Praktika- / Stellenangebote
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