FAQs

Fragenübersicht

  1. Wann kann ich mit dem Studium beginnen?
  2. Wie funktioniert das Zulassungsverfahren, nach welchen Kriterien werden die Interessenten ausgewählt?
  3. Wie hoch sind die Kosten für ein Onlinestudium?
  4. Wie hoch ist der Zeitaufwand für das Online-Studium?
  5. Wie viele Credits muss ich machen?
  6. Wie häufig sind die Präsenzphasen?
  7. Wie lang sind die Regelstudienzeit und die maximale Studiendauer?
  8. Kann ich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen?
  9. Was ist beim Praktikum zu beachten?
  10. Kann ich den berufspraktischen Studienteil anerkennen lassen?
  11. Wo muss ich eine Adressänderung melden?
  12. Warum wurde ich exmatrikuliert / nicht an die Rückmeldung erinnert?
  13. Ich habe meinen Namen geändert. Wo kann ich das melden?

Fragen und Antworten

1. Wann kann ich mit dem Studium beginnen?

Ein Einstieg bei WInf Online ist nur zum Wintersemester möglich. Die Semester laufen analog zu denen unserer Präsenzstudiengänge. 

2. Wie funktioniert das Zulassungsverfahren, nach welchen Kriterien werden die Interessenten ausgewählt?

Bei allen zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein gleiches Zulassungsverfahren angewendet. Dieses gilt also auch für die Bachelor-Online-Studiengänge. Informationen zu Zulassungsbeschränkungen finden Sie auf den Internetseiten der Abteilung für studentische Angelegenheiten.

3. Wie hoch sind die Kosten für ein Online-Studium?

Für das komplette Online-Studium müssen insgesamt 30 Module belegt werden.

Für jedes belegte multimedial aufbereitete Studienmodul werden pro Studienhalbjahr Medienbezugsgebühren in Höhe von 95,- Euro (Kosten für besondere Dienstleistungen im Online-Studium) fällig (BAföG-Empfänger*innen zahlen 70,- Euro pro Modul). Nach der ersten Belegung des Studienmoduls fallen für die zweite und dritte Belegung Kosten von 31,35 Euro pro Modul an (BAföG-Empfänger*innen zahlen 23,10 Euro pro Modul).

Ab der vierten Modulbelegung ist dann immer die volle Höhe von 95,- Euro (70,- Euro für Bafög-Empfänger*innen) zu zahlen.

Hinzu kommen jedes Semester der jeweilige Semesterbeitrag und eine einmalige Einschreibgebühr.

Bitte schicken Sie Ihren BAföG-Bescheid im Original an den Fachbereich Wirtschaft, Studiengang WInf Online, Sokratesplatz 2, 24149 Kiel.

4. Wie hoch ist der Zeitaufwand für das Online-Studium?

Grob geschätzt werden wöchentlich für ein Teilzeitstudium (3 Module pro Semester) etwa 20 Stunden, für ein Vollzeitstudium (6 Module pro Semester) etwa 40 Stunden benötigt.

Die Anzahl der Module (Fächer), die Sie pro Semester belegen möchten, bestimmen Sie selbst.

5. Wie viele Credits muss ich machen?

Für den Bachelor-Abschluss benötigen Sie insgesamt  180 Credits (ECTS).

Es werden 15 Credits für das Praktikum und 15 Credits für Thesis (inkl. Kolloquium) angerechnet. Die restlichen 150 Credits sind über die Module (30 x 5 ECTS) zu erlangen.

6. Wie häufig sind die Präsenzphasen?

In der Regel gibt es für jedes Modul eine Präsenzphase im Semester. Alle Präsenzphasen der 6 pro Semester angebotenen Module werden überschneidungsfrei an 2-3 Wochenenden (Fr. 16-20 Uhr und Sa. 09 – 18 Uhr) angeboten. Für die Klausuren wird ein zusätzlicher Wochenend-Termin veranschlagt.

7. Wie lang sind die Regelstudienzeit und die maximale Studiendauer?

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Studienhalbjahre, also drei Jahre, wobei für das sechste Studienhalbjahr der berufspraktische Studienteil sowie die Thesis incl. Kolloquium vorgesehen sind.

8. Kann ich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen?

Für die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen ist das Prüfungsamt des Fachbereichs Wirtschaft zuständig (Email: pruefungsamt.wirtschaft(at)fh-kiel.de ) Sprechzeiten: Mo.,Di.,Do. 10-12 und 14-15 Uhr, in der vorlesungsfreien Zeit nur Mo.,Di.,Do. 09:00 12:00 Uhr! Das gilt auch für telefonische Anfragen.

Das Prüfungsamt prüft auch die eventuelle Einstufung in ein höheres Semester.

9. Was ist beim Praktikum zu beachten?

Das Praktikum ist Bestandteil des Studiums und geht mit 15 Credits in die Abschlussnote ein. Zu dem Praktikum ist ein Bericht im Umfang von mind. 8 Seiten zu verfassen. In dem Bericht soll das Unternehmen beschrieben werden, sowie die eigenen Tätigkeiten, deren Ziele und ihre Umsetzung. Bei einem berufsbegleitenden Studium kann die Beschäftigung ggfs. als Praktikum angerechnet werden. Die Anrechenbarkeit ist durch das Praktikantenamt zu prüfen. Auch in diesem Falle ist ein Bericht nach den genannten Rahmenbedingungen anzufertigen.

10. Kann ich den berufspraktischen Studienteil anerkennen lassen?

Eine Anerkennung des berufspraktischen Studienteils ist nur möglich, wenn Sie eine Tätigkeit während Ihres Studiums ausüben, die nach Art und Inhalt der Richtlinie des Berufspraktischen Studienteils entspricht.

Dieses prüft ebenfalls das Praktikantenamt des Fachbereichs Wirtschaft.

11. Wo muss ich eine Adressänderung melden?

an onlinestudium.wirtschaft(at)fh-kiel.de sowie an studierendensekretariat(at)fh-kiel.de

12. Warum wurde ich exmatrikuliert / nicht an die Rückmeldung erinnert?

Sämtliche Studierende der FH-Kiel bekommen zu Beginn der Rückmeldefrist eine Erinnerungsmail. Diejenigen, die nach Ablauf des Rückmeldezeitraumes noch keinen Semesterbeitrag überwiesen haben bekommen eine Benachrichtigung per Post mit einer Fristverlängerung und der Ankündigung der Exmatrikulation bei Nicht-Zahlung. Die E-Mail wird automatisch von unserem System an die E-Mailadressen aller Studierenden verschickt (Max.Mustermann@Student.Fh-Kiel.de). Da das Abrufen des Postfaches dieser Adresse, bzw. die Weiterleitung an eine andere Mail-Adresse in der Verantwortlichkeit der Studierenden selbst liegt, erfolgt keine weitere Prüfung durch die Fachhochschule, ob eine Rückmeldung stattgefunden hat.

13. Ich habe meinen Namen geändert. Wo kann ich das melden?
Bitte geben Sie unter Vorlage der Heiratsurkunde oder ähnliches Ihre Namensänderung im Studierendensekretariat bekannt. Bitte geben Sie Ihre alte Chipkarte ab, damit eine neue Chipkarte erstellt werden kann. Bitte Informieren Sie auch das Online Team, damit Ihre neue Email-Adresse und Ihr neuer Name in das Portal eingepflegt werden kann.