Zulassungsbeschränkung
Der Numerus clausus oder besser: Zulassungsrang ergibt sich in jedem Zulassungsverfahren neu aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der Bewerber/innen. Es werden 20 % der Studienplätze nach Notendurchschnitt (Fachhochschulreife oder Abitur) und 20 % der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60 % werden nach einer Hochschulauswahlquote (HSQ) verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt vor.
Bei der Auswahl nach Wartezeit wird der Rangplatz durch die Halbjahre bestimmt, die seit dem Erwerb der HZB verstrichen sind. Zeiten, in denen die Bewerberin oder der Bewerber an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben war, gelten nicht als Wartezeit. Die Wartezeit beginnt bei der allgemeinen Fachhochschulreife, wenn der schulische und der fachpraktische Teil abgeschlossen wurden.
In der folgenden Übersicht zu den grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen wird der/die tatsächlich letzte zugelassene Studienbewerber/in aus dem Hauptzulassungsverfahren dargestellt.
NC-Werte ab Wintersemester 2024/25
NC-Werte ab Sommersemester 2024
Bitte bedenken Sie, dass die NC-Werte nicht immer abschließend sind. Es können ggf. Nachrückverfahren stattfinden, wo auch Bewerberinnen/ Bewerber mit einem schlechteren NC-Wert einen Platz erhalten.